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   VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - Vf. 87-IV-98   

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Wird zitiert von ... (6)  

  • VerfGH Sachsen, 21.11.2002 - 96-IV-01  
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Verletzung von Grundrechten ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen konkreten verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Entscheidung kollidiert (SächsVerfGH, Beschl. v. 17. Juni 1999 ­ Vf. 87-IV-98 und v. 19. Juli 1999 ­ Vf. 34-IV-99).

    Für das Strafverfahren verbürgt Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf ebenso wie die grundgesetzliche Gewährleistung des fairen Verfahrens kein Recht, jederzeit durch einen Pflichtverteidiger vertreten zu werden (SächsVerfGH, Beschl. v. 17. Juni 1999 ­ Vf. 87-IV-98).

  • VerfGH Sachsen, 27.08.2003 - 40-IV-03  
    Wenngleich Art. 78 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 SächsVerf ebenso wie die grundgesetzliche Gewährleistung des fairen Verfahrens nicht das Recht umfasst, jederzeit durch einen Pflichtverteidiger der eigenen Wahl vertreten zu werden (SächsVerfGH, Beschl. v. 21. November 2002 ­ Vf. 96-IV-01), so sind bei der Bestellung des Pflichtverteidigers Vorschläge des Beschuldigten möglichst zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschl. v. 17. Juni 1999 ­ Vf. 87-IV-98).
  • VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09  
    Wenngleich Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf ebenso wie die grundgesetzliche Gewährleistung des fairen Verfahrens nicht das Recht umfasst, jederzeit durch einen Pflichtverteidiger der eigenen Wahl vertreten zu werden (SächsVerfGH, Beschl. v. 21. November 2002 ­ Vf. 96-IV-01), so sind bei der Bestellung des Pflichtverteidigers Vorschläge des Beschuldigten möglichst zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschl. v. 17. Juni 1999 ­ Vf. 87-IV-98).
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  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 15-IV-04  
    Wenngleich Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf ebenso wie die grundgesetzliche Gewährleistung des fairen Verfahrens nicht das Recht umfasst, jederzeit durch einen Pflichtverteidiger der eigenen Wahl vertreten zu werden (SächsVerfGH, Beschl. v. 21. November 2002 ­ Vf. 96-IV-01), so sind bei der Bestellung des Pflichtverteidigers Vorschläge des Beschuldigten möglichst zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschl. v. 17. Juni 1999 ­ Vf. 87-IV-98).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 46-IV-02  
    nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen, und, soweit entscheidungserheblich, zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juni 1999 ­ Vf. 87-IV-98).
  • VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 11-IV-03  
    Rügt er die Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung oder Würdigung von Parteivorbringen, obliegt es ihm, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall deutlich machen, dass das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen, und, soweit entscheidungserheblich, zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juni 1999 ­ Vf. 87-IV-98).
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