Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - Vf. 21-IV-98   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 51
  • NVwZ 1999, 178 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (2)  

  • VerfG Brandenburg, 16.06.2005 - VfGBbg 282/03  

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf Waffengleichheit vor

    Soweit andere Landesverfassungsgerichte sich für die Überprüfung der Anwendung materiellen Bundesrechts an den grundrechtlichen Normen der Landesverfassungen - entscheidungserheblich - für unzuständig bzw. für nur eingeschränkt zuständig gehalten haben, bildeten insoweit - anders als vorliegend - materielle Grundrechte der Landesverfassungen den Prüfungsmaßstab (s. zum Stand der landesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung etwa: BayVerfGH BayVBl 2002, 696 [zitiert nach juris] und 2003, 205 [zitiert nach juris]; VerfGH Berlin LVerfGE 9, 59; 12, 15; NZM 2003, 593; HessStGH LVerfGE 9, 195; NZM 1999, 1088 [zitiert nach juris]; Beschlüsse vom 11. November 1998 - P.St. 1346 - und vom 3. Mai 1999 - P.St. 1384 - Rh-PfVerfGH Beschluß vom 15. November 2000 - VGH B 10/00 - SächsVerfGH LVerfGE 8, 320; 9, 250; SächsVBl 2003, 165; NJW 1999, 51; ThürVerfGH Beschlüsse vom 3. Mai 2001 - VerfGH 6/98 - und vom 15. März 2001 - VerfGH 19/00 - vgl. auch Übersicht bei Clausen, Landesverfassungsbeschwerde und Bundesstaatsgewalt, S. 28 ff.).
  • VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 34-IV-99  
    Damit würde er ein von der angegriffenen Entscheidung der Landesgewalt nicht beanstandetes Verhalten der Bundesgewalt zumindest mittelbar am Maßstab der Sächsischen Verfassung prüfen und so jedenfalls mittelbar auf das Verhalten der seiner verfassungsrechtlichen Kontrolle nicht unterliegenden Bundesgewalt einwirken können (vgl. den Beschluß des SächsVerfGH v. 17.9.1998 - Vf. 21-IV-98 -, NJW 1999, 51).
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