Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - Vf. 186-VIII-98 |
Volltextveröffentlichungen
- VerfGH Sachsen
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge (hier: Vereinigung von Städten und Gemeinden)
Wird zitiert von ... (19)
- VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 172-VIII-98 Gegenstand der Anhörung kann nur ein Reformvorhaben und dessen Begründung einschließlich der dazu aufgestellten Leitsätze sein, nicht dagegen die mehr oder weniger konsequente, erst nach dem Gesetzesbeschluss festzustellende Realisierung in einer Summe von Einzelakten (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 18. Juni 1999 - Vf. 186-VIII-98 - ).
Dass die Antragstellerin rund 2.100 Einwohner habe - wie in der Antragsschrift behauptet - widerspricht den Angaben des Statistischen Landesamtes (…vgl. Sonderheft: Gemeindeverzeichnis zum Vollzug der Gesetze zur Gemeindegebietsreform im Freistaat Sachsen, Stand 1. Januar 1999, Kamenz 1999, S. 23: 1.759 Einwohner zum 30. Juni 1998), deren Unrichtigkeit weder dargetan noch sonst ersichtlich ist (zu diesen Anforderungen vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 18. Juni 1999 - Vf. 186-VIII-98-).
- VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 187-VIII-98 Die Stadt Bad Gottleuba und der Freistaat Sachsen werden verpflichtet, bis zur Entscheidung über das von der Antragstellerin gegen das Gesetz zur Gemeindegebietsreform in der Planungsregion Oberes Elbtal- Osterzgebirge (Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge) vom 28. Oktober 1998 (SächsGVBl. S. 562) eingeleitete Normenkontrollverfahren auf kommunalen Antrag (Vf. 186-VIII-98) keine aufschiebbaren Entscheidungen oder Maßnahmen zu treffen, die im Falle des Obsiegens der Antragstellerin ihr die Wiederherstellung der Selbstständigkeit unzumutbar erschwerten oder der Antragstellerin nicht wiedergutzumachende Nachteile einbrächten.
Gegen dieses Gesetz wendet sich die Antragstellerin mit einem Antrag nach Artikel 90 SächsVerf (Vf. 186-VIII-98), zu dessen Sicherung sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrt.
- VerfGH Sachsen, 26.08.1999 - 162-VIII-98 Gegenstand der Anhörung kann nur ein Reformvorhaben und dessen Begründung einschließlich der dazu aufgestellten Leitsätze sein, nicht dagegen die mehr oder weniger konsequente, erst nach dem Gesetzesbeschluss festzustellende Realisierung in einer Summe von Einzelakten (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 18. Juni 1999 - Vf. 186-VIII-98 - ).
- VerfGH Sachsen, 04.11.1999 - 166-VIII-98 Gegenstand der Anhörung kann nur ein Reformvorhaben und dessen Begründung einschließlich der dazu aufgestellten Leitsätze sein, nicht dagegen die mehr oder weniger konsequente, erst nach dem Gesetzesbeschluss festzustellende Realisierung in einer Summe von Einzelakten (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 18. Juni 1999 - Vf. 186-VIII-98 - ).
- VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 143-VIII-98 Gegenstand der Anhörung ist nur das die Antragstellerin betreffende Neugliederungsvorhaben und dessen Begründung einschließlich der abstrakt-generellen Leitsätze, nicht dagegen deren sich aus einer Summe von Einzelakten ergebende Umsetzung (SächsVerfGH, Urteil vom 18. Juni 1999 - Vf. 186-VIII-98 -).
- VerfGH Sachsen, 26.08.1999 - 169-VIII-98 Gegenstand der Anhörung kann nur ein Reformvorhaben und dessen Begründung einschließlich der dazu aufgestellten Leitsätze sein, nicht dagegen die mehr oder weniger konsequente, erst nach dem Gesetzesbeschluss festzustellende Realisierung in einer Summe von Einzelakten (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 18. Juni 1999 - Vf. 186-VIII-98 - ).
- VerfGH Sachsen, 26.08.1999 - 139-VIII-98 Summe von Einzelakten ergebende Umsetzung (SächsVerfGH, Urteil vom 18. Juni 1999 - Vf. 186-VIII-98 -).
- VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 200-VIII-98 Gegenstand der Anhörung kann nur ein Reformvorhaben und dessen Begründung einschließlich der dazu aufgestellten Leitsätze sein, nicht dagegen die mehr oder weniger konsequente, erst nach dem Gesetzesbeschluss festzustellende Realisierung in einer Summe von Einzelakten (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 18. Juni 1999 - Vf. 186-VIII-98 - ).
- VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 145-VIII-98 Gegenstand der Anhörung ist nur das die Antragstellerin betreffende Neugliederungsvorhaben und dessen Begründung einschließlich der abstrakt-generellen Leitsätze, nicht dagegen deren sich aus einer Summe von Einzelakten ergebende Umsetzung (SächsVerfGH, Urteil vom 18. Juni 1999 - Vf. 186-VIII-98 -).
- VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 137-VIII-98 Gegenstand der Anhörung kann nur ein Reformvorhaben und dessen Begründung einschließlich der dazu aufgestellten Leitsätze sein, nicht dagegen die mehr oder weniger konsequente, erst nach dem Gesetzesbeschluss festzustellende Realisierung in einer Summe von Einzelakten (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 18. Juni 1999 - Vf. 186-VIII-98 - ).
- VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 154-VIII-98
- VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 82-VIII-98
- VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 196-VIII-98
- VerfGH Sachsen, 23.09.1999 - 194-VIII-98
- VerfGH Sachsen, 04.11.1999 - 45-VIII-99
- VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 15-VIII-99
- VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 44-VIII-99
- VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 13-VIII-99
- VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 152-VIII-98
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