Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19794
VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11 (https://dejure.org/2012,19794)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19.07.2012 - 68-IV-11 (https://dejure.org/2012,19794)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - 68-IV-11 (https://dejure.org/2012,19794)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,19794) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 02.12.2010 - 1 BvR 2414/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 1 S 2 GG durch

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
    Das Gericht behauptet nicht, dass ein in "tatsächlicher Lebensund Erziehungsgemeinschaft" mit der allein sorgeberechtigten Mutter und dem Kind lebender Vater im Hinblick auf sein Elternrecht nicht durch Art. 22 SächsVerf geschützt sei (vgl. zu Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG etwa BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 1 BvR 2414/10).
  • BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
    Diese ist nur zulässig, wenn bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr besteht, dass sich bei seiner weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG. Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 BvR 3116/11; BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 1 BvR 374/09 - juris Rn. 41).
  • BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11

    Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
    Diese ist nur zulässig, wenn bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr besteht, dass sich bei seiner weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG. Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 BvR 3116/11; BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 1 BvR 374/09 - juris Rn. 41).
  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
    Insofern stellt es vielmehr darauf ab, dass der Ersatz eines solchen Schadens nur bei einem schwerwiegenden Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in Betracht komme (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003, NJW 2003, 3693 [3697]) und im Falle des Beschwerdeführers zu 2) ein solcher Eingriff jedenfalls deshalb nicht vorliege, weil ihm aufgrund der vermeintlichen Pflichtverletzung weder das Sorgerecht verkürzt noch das Umgangsrecht, soweit das Gesetz ihm dies als nicht sorgeberechtigter Vater verbindlich zugesichert habe, erheblich beeinträchtigt worden sei.
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 127-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 127-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 68-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
    a) Das angegriffene Urteil vom 5. Januar 2011 des Oberlandesgerichts beruht auf willkürlichen Feststellungen zum Sachverhalt und verletzt die Beschwerdeführerin zu 1) sowie den Beschwerdeführer zu 2), soweit dessen Klage in Ansehung des materiellen Schadens abgewiesen wurde, dadurch in ihrem Grundrecht aus Art. 18 Abs. 1 SächsVerf. aa) Die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts ist zwar Sache der dafür zuständigen Fachgerichte und der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen; bei einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts durch diese kann der Verfassungsgerichtshof jedoch auf eine Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 45-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
    Dies ist der Fall, wenn ein Richterspruch gegen das Willkürverbot verstößt, weil er bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 45-IV-11; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 10-IV-23
    Die Tatsachenfeststellung und die Beweiswürdigung können im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 68-IV-22; Beschluss vom 28. April 2022 - Vf. 67-IV21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 93-IV-21
    Diese Würdigung kann im Rahmen der Verfassungsbeschwerde nicht schlechthin auf ihre Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht, insbesondere das Recht auf eine willkürfreie Entscheidung aus Art. 18 SächsVerf, verletzt (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV20; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 62).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 79-IV-18
    aa) Das aus Art. 18 Abs. 1 SächsVerf folgende Willkürverbot ist verletzt, wenn eine gerichtliche Entscheidung bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 45-IV-11; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 160-IV-16
    Insoweit erschöpft sich die Beschwerdebegründung in dem Behaupten einer einfachrechtlich rechtswidrigen Kostenentscheidung, ohne dass hierdurch die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts aufgezeigt würde (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 46-IV-22

    Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise allein auf einen Elternteil

    Die Tatsachenfeststellung und die Beweiswürdigung können im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung einer

    Auch die Beweiswürdigung kann im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nicht schlechthin auf ihre Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzt, ob also die Beweise willkürlich oder sonst unter Verletzung von Verfassungsrecht gewürdigt worden sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr).
  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20
    Die Tatsachenfeststellung und die Beweiswürdigung können im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung der

    Auch die Beweiswürdigung kann im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzt, ob also die Beweise willkürlich oder sonst unter Verletzung von Verfassungsrecht gewürdigt worden sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr).
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 68-IV-22
    Die Tatsachenfeststellung und die Beweiswürdigung können im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2022 - Vf. 67-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 45-IV-15
    Die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts ist Sache der dafür zuständigen Fachgerichte und ist, soweit sie nicht spezifisches Verfassungsrecht verletzt, der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; Beschluss vom 22. Januar 2015 - Vf. 106-IV-14 [HS]/Vf. 107-IV-14 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 115-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 67-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 91-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 84-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 73-IV-12
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 59-IV-12
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 64-IV-17
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht