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   VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - Vf. 46-IV-02   

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Wird zitiert von ...  

  • VerfGH Sachsen, 24.04.2003 - 13-IV-03  
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23.01.2003 ­ Vf. 46-IV-02; st. Rspr.).
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