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| VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - Vf. 137-IV-11 |
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- VerfGH Sachsen, 21.06.2012 - 31-IV-12 Ist die Wahrung der einmonatigen Einlegungs- und Begründungsfrist des § 29 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG nicht offensichtlich, hat ein Beschwerdeführer unaufgefordert mitzuteilen, wann ihm die angegriffene Entscheidung bekanntgegeben worden ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 Vf. 137-IV-11).
