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   VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - Vf. 143-IV-11   

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Wird zitiert von ...  

  • VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 35-IV-12  
    Demnach muss bereits im fachgerichtlichen Verfahren ­ ggf. im vorgesehenen Rechtsmittel- bzw. Rechtsbehelfsverfahren ­ der gesamte entscheidungserhebliche Sachverhalt vorgetragen werden, der aus Sicht des Beschwerdeführers vom Fachgericht zur Wahrung seiner Grundrechte hätte berücksichtigt werden müssen (vgl. Sperlich in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 90 Rn. 149 m.w.N.; entsprechend bereits zur Erinnerung im Beratungshilfeverfahren SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 ­ Vf. 143-IV-11 ­ und zur Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 ­ Vf. 141-IV-11).
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