Rechtsprechung
   LG Münster, 26.09.2013 - 014 O 360/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,47976
LG Münster, 26.09.2013 - 014 O 360/12 (https://dejure.org/2013,47976)
LG Münster, Entscheidung vom 26.09.2013 - 014 O 360/12 (https://dejure.org/2013,47976)
LG Münster, Entscheidung vom 26. September 2013 - 014 O 360/12 (https://dejure.org/2013,47976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,47976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2014, 167
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 14.07.2011 - 4 U 42/11

    Wettbewerbswidrigkeit des Einlegens einer Gratiszeitung mit lose eingelegten

    Auszug aus LG Münster, 26.09.2013 - 14 O 360/12
    Auf dieses Erfordernis hat jüngst auch das OLG Hamm noch einmal ausdrücklich in seinem Urteil vom 14.07.2011, Az.: I-4 U 42/11 hingewiesen.
  • LG Flensburg, 19.01.2007 - 4 O 267/06

    Anspruch auf Unterlassung unerwünschter Werbung durch Postwurfsendungen;

    Auszug aus LG Münster, 26.09.2013 - 14 O 360/12
    Für Postwurfsendungen kann jedoch vom Grad der Beeinträchtigung grundsätzlich nichts anderes gelten als für unverlangt zugesendete Emails, auf die sich die Entscheidung des Landgerichts Lübeck bezieht (so LG Flensburg, Urteil vom 19.01.2007, 4 O 276/06).
  • OLG Stuttgart, 12.11.1993 - 2 U 117/93

    Untersagungsanspruch gegen Einwurf unerwünschten Werbematerials in

    Auszug aus LG Münster, 26.09.2013 - 14 O 360/12
    (OLG Stuttgart, Urteil vom 12.11.1993, NJW-RR 1994, 502).
  • BGH, 30.04.1992 - I ZR 287/90

    Briefkastenwerbung - Briefkastenwerbung

    Auszug aus LG Münster, 26.09.2013 - 14 O 360/12
    Denn insbesondere bei einem System aus regelmäßiger, zumal anlassbedingt verstärkter Kontrolle und entsprechender Sanktionsandrohung kann und muss die Beklagte damit rechnen können, dass die jeweiligen Zusteller eine Zustellung an diejenigen Haushalte vermeiden, die eine solche nicht wünschen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30.04.1992, Az.: I ZR 287/90).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 07.08.2015 - 216 C 13/15

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Haftung des Verlegers einer Gratiszeitung für

    Hat sie dagegen derartige Maßnahmen getroffen, wofür sie darlegungs- und beweisbelastet ist, kann dies zum einen etwaigen Anscheinsbeweis hinsichtlich ihrer Störereigenschaft erschüttern (vgl. zu den Voraussetzungen des Anscheinsbeweises beim Einwurf von Werbung: LG Bonn, Urt. v. 15.01.2014 - 5 S 7/13), zum anderen liegt in derartigen Fällen auch bereits keine Missachtung des Selbstbestimungs- und Besitzrechtes vor, da es aufgrund der dann vorliegenden grundsätzlichen Respektierung des Wunsches der Betroffenen - selbst bei vereinzelten Zustellungen durch Ausreißer - an einem Eingriff durch den Zeitungsverleger in die Rechte der Betroffenen fehlt (vgl. LG Münster, Urt. v. 26.09.2013 - 14 O 360/12).
  • LG Dortmund, 21.12.2016 - 3 O 110/16

    Versehentliche Zustellung unerwünschter Postwurfsendung zumutbar

    In derartigen "Ausreißer-Fällen" fehlt es an einem bewussten und wiederholten Hinwegsetzen über den entgegenstehenden Willen des Umworbenen (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 25.11.2014 I-9 U 225/13, juris sowie LG Münster, Urteil vom 26. September 2013 - 14 O 360/12, 014 O 360/12 -, juris).
  • LG Darmstadt, 22.12.2017 - 2 O 66/17
    14 O 360/12 vor dem Landgericht Darmstadt und sodann unter dem Aktenzeichen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht