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   LG Münster, 15.11.2016 - 015 O 152/15   

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https://dejure.org/2016,52913
LG Münster, 15.11.2016 - 015 O 152/15 (https://dejure.org/2016,52913)
LG Münster, Entscheidung vom 15.11.2016 - 015 O 152/15 (https://dejure.org/2016,52913)
LG Münster, Entscheidung vom 15. November 2016 - 015 O 152/15 (https://dejure.org/2016,52913)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Rücktritt vom Fahrzeugkaufvertrag wegen einer Geräuschentwicklung bei einem bestimmten Betriebszustand

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines erheblichen Mangels des Fahrzeugs; Geräusch als Sachmangel

  • ra.de
  • RA Kotz

    Fahrzeugkaufvertrag - Rücktritt wegen Geräuschentwicklung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kaum wahrnehmbares Geräusch in bestimmtem Fahrbereich als Sachmangel?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Audi-Motor brummelt leicht im 7. Gang - Ist ein Betriebsgeräusch ein Mangel, der den Autokäufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geräuschentwicklung eines Fahrzeugs als Sachmangel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gelegentliches, nur unter bestimmten Umständen auftretendes Betriebsgeräusch eines Fahrzeugs stellt keinen Mangel dar - Käufer nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 561
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 23.02.1996 - 22 U 202/95

    Begriff des Standes der Technik; Kurzfristige Veränderung des

    Auszug aus LG Münster, 15.11.2016 - 15 O 152/15
    Eine nur gelegentlich unter ganz bestimmten Umständen kurzzeitig auftretende Veränderung des Motorgeräusches (leichte Veränderung des Klangbildes bei leichter Beschleunigung im siebten Gang und einer Geschwindigkeit zwischen 70 und 80 km/h), die zudem einem unbefangenen Fahrzeuginsassen nicht störend auffällt und von diesem allenfalls überhaupt erst bemerkt wird, wenn er durch Beschreibung und Hinweise dafür sensibilisiert worden ist, stellt auch bei einem Fahrzeug der Spitzenklasse keine nachteilige Abweichung vom vertraglich geschuldeten Stand der Technik dar und ist deshalb auch nicht als Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts anzusehen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.1996, Az. 22 U 202/95 = NJW-RR 1997, 1211).
  • OLG Naumburg, 06.11.2008 - 1 U 30/08

    Sachmangel eines Kfz wegen begründetem Verdacht auf weitergehenden Mangel oder

    Auszug aus LG Münster, 15.11.2016 - 15 O 152/15
    Zwar kann ein Geräusch, das den Verdacht eines Defekts begründet, einen Sachmangel im Sinne von § 434 BGB darstellen, auch wenn kein technischer Defekt vorliegt (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.11.2008, Az. 1 U 30/08, Rn. 35).
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