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LG Leipzig, 27.07.2001 - 2 HKO 9527/00 |
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Verfahrensgang
- LG Leipzig, 27.07.2001 - 2 HKO 9527/00
- OLG Dresden, 28.01.2003 - 14 U 1990/01
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 28.01.2003 - 14 U 1990/01
Schiedsstellenverfahren; Kontrahierungszwang; Kabelweitersendung
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.07.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Leipzig - 02 HKO 9527/00 - abgeändert:.unter Abänderung des am 27.07.2001 verkündeten Urteils des LG Leipzig, 02 HKO 9527/00, wird der Beklagten verboten, bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgelds und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 500.000,00 DM, Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre), das Rundfunkprogramm der Klägerin in digitalisierter Form weiterzuverbreiten.