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   LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 2-03 O 365/00, 2/3 O 365/00   

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https://dejure.org/2000,5941
LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 2-03 O 365/00, 2/3 O 365/00 (https://dejure.org/2000,5941)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.11.2000 - 2-03 O 365/00, 2/3 O 365/00 (https://dejure.org/2000,5941)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. November 2000 - 2-03 O 365/00, 2/3 O 365/00 (https://dejure.org/2000,5941)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • aufrecht.de

    Internetapotheke

  • unalex.eu

    Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ
    Internet-Deliktsrecht - Rechtsverletzungen über das Internet

  • archive.org

    Internetapotheke geschlossen I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Internetapotheke geschlossen

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 43 I, 73 I AMG; §§ 3 a, 8 II, 10 HWG
    Der Versand von Arzneimittel über das Internet ist verboten

Papierfundstellen

  • K&R 2001, 153
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 154/92

    Pharma-Hörfunkwerbung - HWG - Pflichtangaben

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 365/00
    Soweit die Beklagte auf ihrer Homepage nicht nur allgemeine Image- oder Unternehmenswerbung betreibt, die von den Vorschriften der Richtlinie und des HWG nicht umfaßt ist (vgl. BGH, WRP 1995, 310 ff), sondern auf dem Bestellformular ihrer Internetseiten Arzneimittel nach Indikationsgruppen unterteilt, mit Preisangabe und Produktbeschreibung anbietet, liegt Werbung im Sinn der Richtlinie vor.
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 365/00
    Auch die Gerichte müssen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die zur Erfüllung der Umsetzungsverpflichtung erforderlichen Maßnahmen treffen und das nationale Recht im Lichte des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie auslegen (vgl. BGH, NJW 1998, S. 2208 ff).
  • EuGH, 10.11.1994 - C-320/93

    Ortscheit / Eurim-Pharm

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 365/00
    Sinn des Werbeverbotes nach § 8 II HWG ist es, den Ausnahmecharakter der Einzeleinfuhr nicht zugelassener Arzneimittel zu wahren, um zu verhindern, daß das grundsätzliche Erfordernis einer nationalen Zulassung nach den deutschen Rechtsvorschriften systematisch umgangen wird (vgl. auch EuGH, Slg. 1994, I-5243, Rn 19 - Ortscheit/Eurim Pharm).
  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 365/00
    Zwar ist davon auszugehen, daß grundsätzlich auch im einstweiligen Verfügungsverfahren eine solche Vorlage nach Art. 234 EGV erfolgen kann (vgl. EuGH, Rs. 107/76, 24.05.77, Slg. 1977, 957, Rn. 4 - Hoffmann-La Roche), eine Pflicht zur Vorlage besteht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes jedoch nicht (vgl. EuGH, verb. Rs. 35-36/82, 27.10.82, Slg. 1982, 3723, Rn. 8 ff - Morson).
  • EuGH, 07.03.1989 - 215/87

    Schumacher / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Ost

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 365/00
    Darüber hinaus erfolgte die Kodifikation des § 73 II Ziff. 6 a AMG in Umsetzung der vom EuGH in seinen Entscheidungen vom 07.03.1989 (NJW 89, 2185 -Schumacher) sowie vom 08.04.1992 (Pharma Recht 1992, 29 - Kommission/Bundesrepublik Deutschland) aufgestellten Grundsätze.
  • OLG München, 17.06.1993 - 29 U 6063/92
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 365/00
    Unter den Begriff der unerlaubten Handlung i.S. dieser Vorschrift fallen auch Ansprüche aus unlauterem Wettbewerb (vgl. BGH NJW 1988, 1466; OLG München NJW-RR 1994, 190; Kropholller, Europäisches Zivilprozeßrecht, 6. Auflage, Art. 5, Rz. 57).
  • EuGH, 24.05.1977 - 107/76

    Hoffmann-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 365/00
    Zwar ist davon auszugehen, daß grundsätzlich auch im einstweiligen Verfügungsverfahren eine solche Vorlage nach Art. 234 EGV erfolgen kann (vgl. EuGH, Rs. 107/76, 24.05.77, Slg. 1977, 957, Rn. 4 - Hoffmann-La Roche), eine Pflicht zur Vorlage besteht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes jedoch nicht (vgl. EuGH, verb. Rs. 35-36/82, 27.10.82, Slg. 1982, 3723, Rn. 8 ff - Morson).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 365/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH sind alle den Handel betreffenden Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten, die geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, als Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen nach Art. 28 EGV anzusehen (vgl. erstmals EuGH, Slg. 1974, 837, Rn. 5 - Dassonville).
  • BGH, 11.02.1988 - I ZR 201/86

    Prüfungs- und Streitgegenstand im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 365/00
    Unter den Begriff der unerlaubten Handlung i.S. dieser Vorschrift fallen auch Ansprüche aus unlauterem Wettbewerb (vgl. BGH NJW 1988, 1466; OLG München NJW-RR 1994, 190; Kropholller, Europäisches Zivilprozeßrecht, 6. Auflage, Art. 5, Rz. 57).
  • OLG Frankfurt, 18.12.1978 - 6 W 140/78
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 365/00
    Maßgeblich sind indes immer die Umstände des Einzelfalles, insbesondere der Grund des Zuwartens (vgl. OLG Frankfurt/M. GRUR 1979, 325 - Der Erfolgreiche).
  • EuGH, 30.11.1976 - 21/76

    Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace

  • LG Düsseldorf, 04.04.1997 - 34 O 191/96

    Epson.de

  • OLG Frankfurt, 21.09.1989 - 6 U 74/89
  • LG Frankfurt/Main, 25.04.2001 - 12 O 50/01

    Internetapotheke III: Kein Versandhandel in Deutschland

    In dem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren Landgericht Frankfurt am Main 2/3 O 365/00 nahm die Antragstellerin die Apotheek van W... B. V., ... , Niederlande, auf Unterlassung in Anspruch.

    Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat das in ihrem Urteil vom 09.11.2000 (2/3 O 365/00) ausgeführt; die Kammer teilt diese Beurteilung.

    Der Verfügungsgrund der Dringlichkeit ist gegeben, auch unter Berücksichtigung der Eilverfahren Landgericht Frankfurt am Main 2/3 O 365/00 und 2/3 O 366/00.

    Er habe das Parallelverfahren der B. V. GmbH gegen die Apotheek van W... (Landgericht Frankfurt am Main 2/3 O 365/00) betreut und sei deshalb auch für die "Einleitung der Abschlußerklärung" zuständig gewesen.

    Die Bestellung des Dr. K. K. über 0800DocMorris.com erfolgte jedoch bei der Apotheek van W..., der Antragsgegnerin des einstweiligen Verfügungsverfahrens Landgericht Frankfurt am Main 2/3 O 365/00, und nicht bei der Antragsgegnerin zu 1.), die ausweislich des Handelsregisterauszugs und ausweislich der Auskunft der Creditreform vom 20.11.2000 (Anlage AS 3 a zur Antragsschrift) erst seit dem 21.07.2000 existiert.

    Erst nach Erlaß der einstweiligen Verfügung vom 09.11.2000 (Landgericht Frankfurt am Main 2/3 O 365/00) und im Hinblick auf die von der Apotheek van W... möglicherweise abzugebende Abschlußerklärung gab es einen Grund, nunmehr (erneut) den Internetauftritt unter 0800DocMorris zu überprüfen, was ausweislich der beiden eidesstattlichen Versicherungen des H. P. vom 17.11.2000 und vom 10.04.2001 am 13.11.2000 geschehen ist, mit dem (überraschenden) Ergebnis, daß nunmehr die jetzige Antragsgegnerin zu 1.) als Versandhandelsapotheke tätig ist, nicht mehr die Apotheek van W... , die Antragsgegnerin des einstweiligen Verfügungsverfahrens 2/3 O 365/00.

    Was die Frage der Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung anbetrifft (Art. 234 EGV), so hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main im Urteil vom 09.11.2000 (2/3 O 365/00) dieses Vorgehen im Hinblick auf die Verfahrensart (einstweiliges Verfügungsverfahren) abgelehnt.

    Um Mißverständnissen vorzubeugen, hat die Kammer das ausgeurteilte Unterlassungsgebot entsprechend formuliert, wie es auch im Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main 2/3 O 365/00 vom 09.11.2000 ausformuliert ist.

    Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main kommt im Urteil vom 09.11.2000 (2/3 O 365/00) zu dem Ergebnis, daß die Gestattung des § 73 Abs. 2 Nr. 6 a AMG nicht vorliege; es verdiene die Auslegung den Vorzug, den gewerblichen Versandhandel von der Vorschrift des § 73 Abs. 2 Nr. 6 a AMG auszunehmen.

    Auch die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat im Urteil vom 09.11.2000 (2/3 O 365/00) Bedenken erkennen lassen, in dem Versandhandel lediglich eine Verkaufs- bzw. Vertriebsmodalität zu sehen, der nicht dem Art. 28 EGV unterliege.

    Für den E-Commerce mit Arzneimitteln durch Versandapotheken bedarf es Regelungen über personelle und technische Mindestvoraussetzungen, über Beipackzettel hinsichtlich eines Qualitätsmanagements sowie betreffend Aufsichtsbehörde und Kompetenzen dieser (vgl. Eichler, Arzneimittel im Internet, Urteilsanmerkung zu Landgericht Frankfurt am Main 2/3 O 365/00 und 2/3 O 366/00, Artikel aus K + R Heft 3/2001, Seite 144).

  • KG, 09.11.2004 - 5 U 300/01

    Wettbewerbsverstoß: Verbringen von nicht zugelassenen Arzneimitteln an private

    Schließlich bringt die Dn Mnnnnnn die Medikamente auf dem Wege des Versandes in Verkehr, denn die Arzneimittel werden nicht unmittelbar in den Apothekenräumen an den Verbraucher ausgehändigt, sondern auf Veranlassung des Verkäufers zunächst an einen anderen Ort als an den Ort der Verkaufsniederlassung gebracht, von wo aus sie dann erst dem Endverbraucher übergeben werden (vgl. auch Landgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 09. November 2000 - AZ.: 2-03 O 365/00).
  • KG, 29.05.2001 - 5 U 10150/00

    Internet-Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel durch niederländischen

    Schließlich bringt der Antragsgegner die Medikamente auch im Wege des Versandes in Verkehr, denn die Arzneimittel werden nicht unmittelbar in den Apothekenräumen an den Verbraucher ausgehändigt, sondern auf Veranlassung des Verkäufers zunächst an einen anderen Ort als an den Ort der Verkaufsniederlassung gebracht, von wo aus sie dann erst dem Endverbraucher übergeben werden (Landgericht Frankfurt a M., Urteil vom 9. November 2000, Az 2-03 O 365/00).
  • SG Münster, 21.06.2002 - S 11 KR 79/02

    Krankenversicherung

    Es liegt nach wie vor ein (verbotenes) in Verkehr bringen außerhalb einer Apotheke vor, was zu verbieten das Anliegen des Gesetzgebers war (s.a. OLG Frankfurt, Urt. v. 31.05.2001, -6 U 240/00-; KG Berlin, Urt. v. 29.05.2001 -5 U 10150/00-; LG Berlin, Beschluss vom 07.11.2000 -103 O 19/00- Urt. v. 30.10.2001 -103 O 109/01-; LG Frankfurt, Urt. v. 09.11.2000 -2-03 O 365/00-).

    So wird die Verfahrensweise von E N als zumindest im Hinblick auf diese Vorschrift als rechtmäßig angesehen vom LG Berlin Urt. v. 17.11.2000 - 103 O 19/00 - und v. 30.10.2001 - 103 O 109/01 und vom OLG Frankfurt, Urt. v. 31.05.2001 - 6 U 240/00, als von dieser Vorschrift nicht gedeckt dagegen vom KG Berlin, Urt. v. 29.05.2001 - 5 U 10150/00 - und LG Frankfurt, Urt. v. 09.11.2000 - 2 - 03 O 365/00 - und 2/3 O 365/00.

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