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   LG Frankfurt/Main, 29.08.2019 - 2-03 O 454/18   

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https://dejure.org/2019,28846
LG Frankfurt/Main, 29.08.2019 - 2-03 O 454/18 (https://dejure.org/2019,28846)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.08.2019 - 2-03 O 454/18 (https://dejure.org/2019,28846)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. August 2019 - 2-03 O 454/18 (https://dejure.org/2019,28846)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 1, 2 GG, § 22 KUG, § 23 KUG, § 935 ZPO, § 940 ZPO
    Zur zeitlichen Reichweite der Einwilligung der Eltern für eine mittlerweile volljährige Jugendliche

  • JurPC

    Zeitliche Reichweite einer Einwilligung der Eltern für mittlerweile volljährige Tochter

  • rabüro.de

    Zur zeitlichen Reichweite der Einwilligung der Eltern für eine mittlerweile volljährige Jugendliche

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 EMRK

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zeitliche Reichweite der Einwilligung der Eltern in die Veröffentlichung eines Fotos der mittlerweile erwachsenen Tochter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Wie lange gilt die elterliche Einwilligung in die Veröffentlichung von Fotos der Kinder?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung eines Fotos - Zeitliche Reichweite der Einwilligung der Eltern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2019, 548
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 28.05.2013 - VI ZR 125/12

    Recht am eigenen Bild: Bildberichterstattung über die Teilnahme eines prominenten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.08.2019 - 3 O 454/18
    Diese Ausnahme gilt aber wiederum nicht für eine Verbreitung, durch die berechtigte Interessen des Abgebildeten gemäß § 23 Abs. 2 KUG verletzt werden (BGH GRUR 2013, 1065 Rn. 10 - Eisprinzessin Alexandra).

    Ein Informationsinteresse besteht allerdings nicht schrankenlos, vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (BGH GRUR 2013, 1065 Rn. 12 - Eisprinzessin Alexandra; BGH GRUR 2008, 1024 - Shopping mit Putzfrau auf Mallorca).

    Der Informationsgehalt einer Bildberichterstattung ist im Gesamtkontext, in den das Personenbildnis gestellt ist, zu ermitteln, insbesondere unter Berücksichtigung der zugehörigen Textberichterstattung (BGH GRUR 2013, 1065 Rn. 13 - Eisprinzessin Alexandra m.w.N.).

  • OLG Köln, 18.04.2019 - 15 U 204/18

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.08.2019 - 3 O 454/18
    Denn selbst wenn ein solcher Verstoß vorgelegen haben sollte, wäre er mit der Möglichkeit des Widerspruchs und Durchführung der mündlichen Verhandlung als geheilt anzusehen (vgl. BVerfG NJW 2017, 2985 Rn. 7) bzw. kann hiermit die einstweilige Verfügung nicht erfolgreich angegriffen werden (vgl. OLG Köln NJW-RR 2019, 240 Rn. 10; OLG Köln, Urt. v. 18.04.2019 - 15 U 204/18, BeckRS 2019, 9379 Rn. 15).

    Jedenfalls im Widerspruchsverfahren konnte die Beklagte und hat die Beklagte umfassend auch zur Übertragbarkeit der Grundsätze dieser Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. auf den hiesigen Fall Stellung genommen, so dass in Bezug auf die Entscheidung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens ein Fortwirken des gerügten Verstoßes nicht anzunehmen ist bzw. jedenfalls eine Aufhebung der einstweiligen Verfügung und ein unmittelbarer Neuerlass reine Förmelei wäre (vgl. insoweit auch OLG Köln NJW-RR 2019, 240 Rn. 10; OLG Köln Urt. v. 18.4.2019 - 15 U 204/18, BeckRS 2019, 9379 Rn. 17).

  • OLG Köln, 08.10.2018 - 15 U 110/18

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.08.2019 - 3 O 454/18
    Denn selbst wenn ein solcher Verstoß vorgelegen haben sollte, wäre er mit der Möglichkeit des Widerspruchs und Durchführung der mündlichen Verhandlung als geheilt anzusehen (vgl. BVerfG NJW 2017, 2985 Rn. 7) bzw. kann hiermit die einstweilige Verfügung nicht erfolgreich angegriffen werden (vgl. OLG Köln NJW-RR 2019, 240 Rn. 10; OLG Köln, Urt. v. 18.04.2019 - 15 U 204/18, BeckRS 2019, 9379 Rn. 15).

    Jedenfalls im Widerspruchsverfahren konnte die Beklagte und hat die Beklagte umfassend auch zur Übertragbarkeit der Grundsätze dieser Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. auf den hiesigen Fall Stellung genommen, so dass in Bezug auf die Entscheidung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens ein Fortwirken des gerügten Verstoßes nicht anzunehmen ist bzw. jedenfalls eine Aufhebung der einstweiligen Verfügung und ein unmittelbarer Neuerlass reine Förmelei wäre (vgl. insoweit auch OLG Köln NJW-RR 2019, 240 Rn. 10; OLG Köln Urt. v. 18.4.2019 - 15 U 204/18, BeckRS 2019, 9379 Rn. 17).

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.08.2019 - 3 O 454/18
    Zur Begründung der Zuständigkeit genügt es, wenn der Betroffene schlüssig Tatsachen behauptet, aus denen sich eine im Gerichtsbezirk begangene unerlaubte Handlung ergibt (BGH NJW 2010, 1752 Rn. 8 m.w.N.).

    Begehungsort der deliktischen Handlung ist dabei sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort, so dass eine Zuständigkeit wahlweise dort gegeben ist, wo die Verletzungshandlung begangen wurde, oder dort, wo in ein geschütztes Rechtsgut eingegriffen wurde (BGH NJW 2010, 1752).

  • OLG Frankfurt, 07.01.2016 - 16 W 63/15

    Berichte über gesellschaftliche Phänomene rechtfertigen keine Individualisierung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.08.2019 - 3 O 454/18
    Dabei ist es ausreichend, wenn der Abgebildete - wie hier - begründeten Anlass zu der Annahme hat, er könne als abgebildet identifiziert werden (vgl. BGH GRUR 2010, 940 Rn. 13 f.), wobei auf die Erkennbarkeit durch den Bekanntenkreis des Abgebildeten abzustellen ist (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2016, 1381 Rn. 55 - Pick-Up-Artists; Dreier/Schulze-Specht, a.a.O., 2018, § 22 KUG Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.08.2019 - 3 O 454/18
    Im Regelfall indiziert die Erstbegehung die Wiederholungsgefahr (ständige Rechtsprechung BGH GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II).
  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95

    Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.08.2019 - 3 O 454/18
    Damit zeigt die Beklagte, dass nach wie vor Wiederholungsgefahr besteht (vgl. BGH GRUR 1998, 1045, 1046 - Brennwertkessel).
  • BVerfG, 06.06.2017 - 1 BvQ 16/17

    Gegen presserechtliche Unterlassungsanordnungen kann in Ausnahmefällen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.08.2019 - 3 O 454/18
    Denn selbst wenn ein solcher Verstoß vorgelegen haben sollte, wäre er mit der Möglichkeit des Widerspruchs und Durchführung der mündlichen Verhandlung als geheilt anzusehen (vgl. BVerfG NJW 2017, 2985 Rn. 7) bzw. kann hiermit die einstweilige Verfügung nicht erfolgreich angegriffen werden (vgl. OLG Köln NJW-RR 2019, 240 Rn. 10; OLG Köln, Urt. v. 18.04.2019 - 15 U 204/18, BeckRS 2019, 9379 Rn. 15).
  • OLG Karlsruhe, 10.09.2010 - 6 U 35/10

    "Königin im Ring" - Regina Halmich hat Anspruch auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.08.2019 - 3 O 454/18
    Diese Entscheidungsmöglichkeit muss jedoch erst Recht auch Personen zugebilligt werden, die minderjährigen Kindern mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abgebildet wurden, aber nun die Volljährigkeit erreichen (vgl. auch LG Frankfurt a.M., Urt. v. 27.04.2017 - 2-03 O 214/16; bestätigt durch OLG Frankfurt am Main ZUM-RD 2018, 340, Rn. 45 f. (rechtskräftig) unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe AfP 2010, 591; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 17.04.2019 - 2-03 O 118/18).
  • OLG Frankfurt, 22.02.2018 - 16 U 87/17

    Keine Veröffentlichung von Fotos prominenter Tunierreiterin, wenn diese nicht der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.08.2019 - 3 O 454/18
    Ferner unterscheide sich der vorliegende Fall aufgrund der Kontextbezogenheit der streitgegenständlichen Bildnisveröffentlichung gravierend von dem Fall, der dem Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 22.02.2018 (Az. 16 U 87/17 ) zugrunde gelegen habe.
  • OLG München, 31.03.1995 - 21 U 3377/94

    Taufe / Täufling

  • BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08

    Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung

  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

  • LG Frankfurt/Main, 27.04.2017 - 3 O 214/16

    Zur Abwägung des Persönlichkeitsrechts bei erwachsenen Kindern von Prominenten

  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06

    Shopping mit Putzfrau auf Mallorca

  • BGH, 14.05.2002 - VI ZR 220/01

    Marlene Dietrich III

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

  • LG Frankfurt/Main, 17.04.2019 - 3 O 118/18

    Wann bin ich durch einen Pressebericht überhaupt erkennbar/identifizierbar

  • OLG Köln, 10.10.2019 - 15 U 39/19

    Traumreise ohne Traumschiffkapitän

    Dem ist - auch mit Blick auf die gleichsam für ein Fortgelten des §§ 22, 23 KUG votierenden Ausführungen bei LG Frankfurt a. M. v. 29.08.2019 - 2/03 O 454/18, BeckRS 2019, 20759 Rn. 61; v. 16.05.2019 - 2/3 O 184/17, BeckRS 2019, 15418 Rn. 242; Weberling/Bergann , AfP 2019, 293; Dregelies , AfP 2019, 298, 302; Krüger/Wiencke , MMR 2019, 76 - nichts hinzuzufügen.
  • OLG Frankfurt, 07.05.2020 - 16 U 220/19

    Kein Anspruch auf Unterlassung von Bildveröffentlichung bei zeitgeschichtlichem

    Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 29. August 2019 - 2-03 O 454/18 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27. November 2018 (Az. 2-03 O 454/18) zu bestätigen.

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 29. August 2019 (2-03 O 454/18) und die einstweilige Verfügung vom 27. November 2018 aufzuheben und den Verfügungsantrag zurückzuweisen.

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