Rechtsprechung
LG Leipzig, 05.08.2016 - 05 S 628/15 |
Volltextveröffentlichung
- online-und-recht.de
Urheberrechtlicher Gestattungsanspruch muss sich nicht auch auf den Reseller beziehen
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Bezieht sich urheberrechtlicher Auskunftsanspruch auch auf Reseller
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bei P2P-Abmahnungen bezieht sich urheberrechtlicher Auskunftsanspruch auch auf Reseller
Sonstiges
- waldorf-frommer.de (Auszüge und Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Kein doppeltes Auskunftsverfahren - keine Verkehrsdatenauskunft und kein Beweisverwertungsverbot bei Reseller-Auskünften in Tauschbörsenverfahren
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 24.03.2015 - 115 C 6038/14
- LG Leipzig, 05.08.2016 - 05 S 628/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14
Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse: …
Auszug aus LG Leipzig, 05.08.2016 - 5 S 628/15
Diesen Anforderungen wird die pauschale Behauptung der bloß theoretischen Möglichkeit des Zugriffs von im Haushalt des Beklagten lebenden Dritten auf seinen Internetanschluss nicht gerecht (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 75/14 -, Rn. 42, juris).Diesen Anforderungen wird die pauschale Behauptung der bloß theoretischen Möglichkeit des Zugriffs von im Haushalt des Beklagten lebenden Dritten auf seinen Internetanschluss nicht gerecht (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 75/14 -, Rn 42, juris).
- BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus LG Leipzig, 05.08.2016 - 5 S 628/15
Dieser kann er im Wege der sekundären Darlegungslast entgegen treten und geltend machen, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08 -, BGHZ 185, 330-341). - BGH, 19.04.2012 - I ZB 77/11
Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider bei …
Auszug aus LG Leipzig, 05.08.2016 - 5 S 628/15
Diese Auskunft bezog sich auf Bestandsdaten (BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - I ZB 77/11), die nicht wie Verkehrsdaten unter den Schutz des § 101 Abs. 9 UrhG fallen.