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   LG Leipzig, 05.08.2016 - 05 S 628/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24474
LG Leipzig, 05.08.2016 - 05 S 628/15 (https://dejure.org/2016,24474)
LG Leipzig, Entscheidung vom 05.08.2016 - 05 S 628/15 (https://dejure.org/2016,24474)
LG Leipzig, Entscheidung vom 05. August 2016 - 05 S 628/15 (https://dejure.org/2016,24474)
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Volltextveröffentlichung

  • online-und-recht.de

    Urheberrechtlicher Gestattungsanspruch muss sich nicht auch auf den Reseller beziehen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bezieht sich urheberrechtlicher Auskunftsanspruch auch auf Reseller

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei P2P-Abmahnungen bezieht sich urheberrechtlicher Auskunftsanspruch auch auf Reseller

Sonstiges

  • waldorf-frommer.de (Auszüge und Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Kein doppeltes Auskunftsverfahren - keine Verkehrsdatenauskunft und kein Beweisverwertungsverbot bei Reseller-Auskünften in Tauschbörsenverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

    Auszug aus LG Leipzig, 05.08.2016 - 5 S 628/15
    Diesen Anforderungen wird die pauschale Behauptung der bloß theoretischen Möglichkeit des Zugriffs von im Haushalt des Beklagten lebenden Dritten auf seinen Internetanschluss nicht gerecht (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 75/14 -, Rn. 42, juris).

    Diesen Anforderungen wird die pauschale Behauptung der bloß theoretischen Möglichkeit des Zugriffs von im Haushalt des Beklagten lebenden Dritten auf seinen Internetanschluss nicht gerecht (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 75/14 -, Rn 42, juris).

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Leipzig, 05.08.2016 - 5 S 628/15
    Dieser kann er im Wege der sekundären Darlegungslast entgegen treten und geltend machen, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08 -, BGHZ 185, 330-341).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 77/11

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider bei

    Auszug aus LG Leipzig, 05.08.2016 - 5 S 628/15
    Diese Auskunft bezog sich auf Bestandsdaten (BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - I ZB 77/11), die nicht wie Verkehrsdaten unter den Schutz des § 101 Abs. 9 UrhG fallen.
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