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   LG Leipzig, 07.04.1998 - 5 S 9632/97   

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https://dejure.org/1998,18720
LG Leipzig, 07.04.1998 - 5 S 9632/97 (https://dejure.org/1998,18720)
LG Leipzig, Entscheidung vom 07.04.1998 - 5 S 9632/97 (https://dejure.org/1998,18720)
LG Leipzig, Entscheidung vom 07. April 1998 - 5 S 9632/97 (https://dejure.org/1998,18720)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 551
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.06.2015 - I ZR 14/14

    Urheberrechtsschutz für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller:

    cc) Nach diesen Maßstäben haben die Instanzgerichte die Lautsprecherübertragung von Hörfunksendungen als Hintergrundmusik in Arztpraxen als öffentliche Wiedergabe eingestuft, weil eine solche Übertragung für mehrere Personen bestimmt sei und die Patienten weder mit dem Arzt noch miteinander persönlich verbunden seien (vgl. LG Leipzig, NJW-RR 1999, 551, 552; AG Konstanz, NJW-RR 1995, 1325; GRUR-RR 2007, 384; AG Nürnberg, NJW-RR 1996, 683; Wolf, GRUR 1997, 511 ff. mwN; vgl. auch LG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2005, 180).
  • AG Erfurt, 25.01.2002 - 28 C 3559/01

    Erhebung einer Lizenzgebühr im Fall der öffentlichen Wiedergabe von Radiomusik in

    Von dieser Legaldefinition ausgehend, stellt die höchstrichterliche Rechtsprechung im Anschluss an die schon zur früheren Rechtslage ergangenen Entscheidungen in ständiger Rechtsprechung an die vergütungsfreie Nichtöffentlichkeit von Werkwiedergaben strenge Anforderungen (BGH, NJW 1996, 3084; LG Leipzig, NJW-RR 1999, 551 m.w. Nachw.).
  • AG Konstanz, 26.04.2007 - 4 C 104/07

    Urheberrecht: GEMA-Pflichtigkeit einer Hörfunkwiedergabe in einer zahnärztlichen

    Die Öffentlichkeit scheitert hier auch nicht daran, dass gegebenenfalls nur eine Person im Wartezimmer sitzt, da über den Tag betrachtet, es zu mehreren Personen kommen kann (Landgericht Mannheim, Urteil vom 10.09.1999 Az. 7-S-5/99, Landgericht Leipzig, Urteil vom 07.04.1998, Az. 05 S 9632/97, Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 26.1.1995, Az. 16 C 4329/94, wobei zu bemerken ist, dass die letztgenannte und alle nachfolgend genannten Entscheidungen nur zitiert werden können, ohne dass diese selbst zugänglich waren; Wolf aaO.).
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