Rechtsprechung
LG Leipzig, 07.10.2009 - 05 O 1508/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- webshoprecht.de
Höhe der Verragsstrafe bei rechtswidriger Bilderveröffentlichung nach Unterlassungserklärung
- JurPC
Anspruch auf Vertragsstrafe aus Unterlassungserklärung wegen Urheberrechtsverletzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- info-it-recht.de
5.000,00 EUR Vertragsstrafe für 2 Bilder ohne Inhaltsverknüpfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 19a UrhG
Urheberrechtsverletzende Dateien müssen rückstandslos vom Server gelöscht werden - damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 315 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 BGB; § 19a UrhG
Zur Bemessung der Vertragsstrafe nach neuem Hamburger Brauch - Vertragsstrafe enthält bereits fiktive Lizenzgebühren - damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 97 UrhG
Vertragsstrafe wegen Urheberrechtsverletzung wird auch dann verwirkt, wenn fragliches Bild nur mit direktem Link aufgerufen werden kann
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Öffentliche Zugänglichmachung eines Werkes bei Online-Abrufbarkeit
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Höhe der Vertragsstrafe hängt u.a. von Internet-Erreichbarkeit des Bildes ab
- peter-kehl.de (Kurzinformation)
MDR muß wegen Urheberrechtsverletzung zahlen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Die Geltendmachung der Vertragsstrafe der Höhe nach kann schwierig sein
Papierfundstellen
- MMR 2010, 263 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91
Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung
Auszug aus LG Leipzig, 07.10.2009 - 5 O 1508/08
Entgegen der Auffassung des Klägers beschränkt sich dies nicht auf die Frage der Spezialprävention, also darauf, welcher Betrag möglichst abschreckend wirkt; maßgeblich ist auch der Gesamtumfang der Verletzungshandlung (…Wandtke/Bullinger, a. a. O., § 112 Rz. 40), sowie der Grad des Verschuldens des Verletzers, die Funktion als pauschalierter Schadensersatz sowie die Gefährlichkeit der Zuwiderhandlung für den Gläubiger (BGH, Urteil vom 30.09.1993, Az.: I ZR 54/91, zitiert nach Juris). - BGH, 08.05.2008 - I ZR 88/06
Vertragsstrafeneinforderung
Auszug aus LG Leipzig, 07.10.2009 - 5 O 1508/08
Parallel kann kein Schadensersatz im Rahmen einer Lizenzanalogie (§ 97 II UrhG) verlangt werden, da bei Interessenidentität eine Verrechnung zwischen einer vereinbarten Vertragsstrafe und dem konkreten Schadensersatz stattzufinden hat (BGH GRUR 2008, 929, 930).