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   LG Leipzig, 07.10.2009 - 05 O 1508/08   

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https://dejure.org/2009,8797
LG Leipzig, 07.10.2009 - 05 O 1508/08 (https://dejure.org/2009,8797)
LG Leipzig, Entscheidung vom 07.10.2009 - 05 O 1508/08 (https://dejure.org/2009,8797)
LG Leipzig, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - 05 O 1508/08 (https://dejure.org/2009,8797)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 677, 315, 683, 276, 670 BGB; §§ 16, 19a UrhG

  • webshoprecht.de

    Höhe der Verragsstrafe bei rechtswidriger Bilderveröffentlichung nach Unterlassungserklärung

  • JurPC

    Anspruch auf Vertragsstrafe aus Unterlassungserklärung wegen Urheberrechtsverletzung

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 19a UrhG
    Urheberrechtsverletzende Dateien müssen rückstandslos vom Server gelöscht werden

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 315 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 BGB; § 19a UrhG
    Zur Bemessung der Vertragsstrafe nach neuem Hamburger Brauch - Vertragsstrafe enthält bereits fiktive Lizenzgebühren

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 97 UrhG
    Vertragsstrafe wegen Urheberrechtsverletzung wird auch dann verwirkt, wenn fragliches Bild nur mit direktem Link aufgerufen werden kann

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Öffentliche Zugänglichmachung eines Werkes bei Online-Abrufbarkeit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Höhe der Vertragsstrafe hängt u.a. von Internet-Erreichbarkeit des Bildes ab

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    MDR muß wegen Urheberrechtsverletzung zahlen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Geltendmachung der Vertragsstrafe der Höhe nach kann schwierig sein

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 263 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus LG Leipzig, 07.10.2009 - 5 O 1508/08
    Entgegen der Auffassung des Klägers beschränkt sich dies nicht auf die Frage der Spezialprävention, also darauf, welcher Betrag möglichst abschreckend wirkt; maßgeblich ist auch der Gesamtumfang der Verletzungshandlung (Wandtke/Bullinger, a. a. O., § 112 Rz. 40), sowie der Grad des Verschuldens des Verletzers, die Funktion als pauschalierter Schadensersatz sowie die Gefährlichkeit der Zuwiderhandlung für den Gläubiger (BGH, Urteil vom 30.09.1993, Az.: I ZR 54/91, zitiert nach Juris).
  • BGH, 08.05.2008 - I ZR 88/06

    Vertragsstrafeneinforderung

    Auszug aus LG Leipzig, 07.10.2009 - 5 O 1508/08
    Parallel kann kein Schadensersatz im Rahmen einer Lizenzanalogie (§ 97 II UrhG) verlangt werden, da bei Interessenidentität eine Verrechnung zwischen einer vereinbarten Vertragsstrafe und dem konkreten Schadensersatz stattzufinden hat (BGH GRUR 2008, 929, 930).
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