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   RG, 19.06.1915 - Rep. V. 51/15   

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RG, 19.06.1915 - Rep. V. 51/15 (https://dejure.org/1915,73)
RG, Entscheidung vom 19.06.1915 - Rep. V. 51/15 (https://dejure.org/1915,73)
RG, Entscheidung vom 19. Juni 1915 - Rep. V. 51/15 (https://dejure.org/1915,73)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 87, 211
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03

    Voraussetzungen eines Notwegerechts

    Eine unzulässige Erweiterung stellt es dar, wenn die Einräumung eines Wegerechts auf die angrenzende Wegstrecke ausgedehnt werden soll, auch wenn andernfalls die Ausübung des bestehenden Rechts wesentlich beeinträchtigt wird (vgl. RGZ 87, S. 211 ff; Soergel-Wolf, BGB, 12. Aufl., § 157, Rdnr. 127; a.A. und entgegen RGZ 87, 211 ff : Palandt-Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 157, Rdnr. 9: die ergänzende Vertragsauslegung darf ein Wegerecht auf ein Grundstück erstrecken, das die Parteien fälschlich als öffentlichen Weg angesehen haben).

    Insoweit ist es auch nicht gerechtfertigt, in Fortführung von RGZ 87, 211 eine ergänzende Vertragsauslegung zuzulassen.

  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Die Schließung einer solchen Lücke durch ergänzende Vertragsauslegung ist nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung (RGZ 87, 211 [213/14]; 92, 318 [320]; 129, 80 [88]; 136, 178 [185]; Warneyer 1916 Nr. 69, Nr. 157; HRR 1929, Nr. 794; 1934 Nr. 1275; JW 1935, 1233) und Schrifttum (RGRK § 157 Bem 1; Soergel-Lindenmaier § 157 Bem 1; Lehmann, Allgem Teil § 30 VI; Staudinger-Riezler § 157 Bem 5) unter Anwendung des § 157 BGB geboten.
  • BGH, 23.10.1980 - III ZR 146/78

    Berechtigung zur Einlagerung von Rohöl in den Grubenbauen eines Bergwerks -

    Für eine ergänzende Vertragsauslegung ist nur dann Raum, wenn ein Vertrag innerhalb seines tatsächlich gegebenen Rahmens oder innerhalb der wirklich gewollten Vereinbarungen eine Lücke aufweist (RGZ 87, 211, 213; BGHZ 16, 71, 76; 40, 91, 103).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2018 - 9 S 764/18

    Unbeachtlichkeit von Besetzungsmängeln nach HSchulG BW § 10 Abs 5 S 2 und 3

    Daran hält der Senat auch in Ansehung des Beschwerdevorbringens fest (vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 25.05.2016 - 51/15 -, juris zu einer vergleichbaren Vorschrift im brandenburgischen Landesrecht).
  • BGH, 07.02.1957 - II ZR 249/55

    Ergänzende Vertragsauslegung

    Grundsätzlich ist allerdings zu ermitteln, was die Vertragschließenden bestimmt haben würden, wenn sie den späteren Ablauf der Dinge vorausgesehen hätten (RGZ 164, 202), und außerdem darf die ergänzende Vertragsauslegung weder zu einer Abänderung, Einschränkung oder Ergänzung des erklärten Vertragsw illens noch zu einer Umänderung des Vertrages, sondern bloß zu einer Ergänzung des Vertragsinhalts führen (RGZ 87, 211; 129, 88).
  • LG Köln, 28.10.2015 - 28 O 175/15

    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung von Presseartikeln über das

    Gegen die genannten Äußerungen erwirkte die Klägerin sodann am 11.2.2015 eine einstweilige Verfügung der erkennenden Kammer (Az. 28 O 51/15), durch welche der Beklagten unter Androhung der im Gesetz vorgesehenen Ordnungsmittel untersagt wurde, zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:.
  • LG Magdeburg, 19.09.2018 - 26 Ns 82/18
    Bereits nach der früheren Rechtsprechung, die die vor dem Inkrafttreten der Neufassung des § 329 StPO am 25. Juli 2015 bestehende Rechtslage betraf, reichte ein derartiger Verweis nicht aus, sondern es wurde für erforderlich erachtet, dass die Vertretungsvollmacht sich ausdrücklich auf die - damals nicht gesetzlich vorgesehene, nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aber zulässige - Abwesenheitsvertretung in der Berufungshauptverhandlung erstreckte (vgl. etwa KG, Beschluss vom 16. Sept. 2015 - [2] 121 Ss 141/15 [51/15] - zit. n. juris).
  • BGH, 18.12.1956 - VIII ZR 10/56

    Rechtsmittel

    Die richterliche Vertragsergänzung darf aber nicht zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen; sie kann vielmehr nur dann eintreten, wenn es sich um einen Punkt handelt, der der Regelung bedurfte, und sie muß in dem Vertragsinhalt auch eine Stütze als Richtlinie finden (RGZ 87, 211 [213, 214]; 136, 178 [184, 185]; BGHZ 9, 273 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52] [277, 278]).
  • VG Köln, 29.03.2018 - 13 K 14425/17
    Unverhältnismäßig ist die Sanktionierung der Nichtverwendung des Nachweisformulars auch vor dem Hintergrund, dass das Verfahrensrecht nach traditionellem deutschen dogmatischen Verständnis "dienendes Recht" ist: Verfahrensrecht dient der Durchsetzung des materiellen Rechts und der Ansprüche der Bürger, Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 25. März 2011 - 7 B 86/10 -, juris Rn. 9; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 11. April 2014 - 5 S 534/13 -, juris Rn. 39 m. w. Nachw.; VGH BW, Urteil vom 19. Februar 2014 - 1 S 1335/13 -, juris Rn. 27; VGH BW, Urteil vom 3. Februar 2014 - 9 S 885/13 -, juris Rn. 33; Verfassungsgericht Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2016 - 51/15 -, juris Rn. 278; Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 17. Dezember 2013 - B 1 KR 52/12 R -, juris Rn. 23; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 22. Juli 2015 - L 1 LW 7/13 ZVW -, juris Rn. 53; Schmidt-Aßmann, in: Hoffmann-Riem/Schmidt-Aßmann/Voßkuhle, Grundlagen des Verwaltungsrechts.
  • BGH, 24.09.1957 - VIII ZR 81/56
    Die richterliche vertragliche Ergänzung darf aber nicht zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen; sie kann vielmehr nur dann eintreten, wenn es sich um einen Punkt handelt, der der Regelung bedurfte, und sie muß im Vertragsinhalt auch eine Stütze als Richtlinien finden (RGZ 87, 211, 213; 136, 178, 184; BGHZ 9, 273, 277).
  • BGH, 12.12.1952 - V ZR 99/51

    Rechtsmittel

  • VG Köln, 29.03.2018 - 13 K 13288/17
  • KG, 31.08.1995 - 2 U 8471/94
  • BGH, 16.02.1968 - V ZR 194/64

    Schadensersatz aus der Errichtung einer Stützmauer zum Schutz einer

  • BGH, 12.06.1954 - II ZR 126/53

    Streit über den Umfang eines Auftrags zur Ausarbeitung eines vollständigen

  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 1/43"
  • BGH, 21.04.1958 - III ZR 209/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.06.1957 - V ZR 239/55

    Rechtsmittel

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