Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 42/11, 7/11 EA   

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https://dejure.org/2011,17508
VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 42/11, 7/11 EA (https://dejure.org/2011,17508)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.09.2011 - VfGBbg 42/11, 7/11 EA (https://dejure.org/2011,17508)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. September 2011 - VfGBbg 42/11, 7/11 EA (https://dejure.org/2011,17508)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 02.04.2015 - 15 UF 168/11

    Umgangsrechtsregelung: Erfordernis eines begleitenden Umgangs eines Vaters mit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 42/11
    Er sei auch pflichtwidrig nicht auf den Zusammenhang mit dem am selben Tag verhandelten Beschwerdeverfahren zur Beschränkung seines Umgangsrechts (15 UF 168/11) hingewiesen worden.

    Ebenso wenig lässt sich aus dem Unterlassen des Hinweises des Gerichts, dass sich das Verfahren zur elterlichen Sorge auch auf das am selben Tag verhandelte Beschwerdeverfahren zum Umgangsrecht (15 UF 168/11) auswirken werde, einen Ansatz für einen zulässigen Widerruf erkennen.

  • VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11

    Teils wegen fehlender hinreichender Begründung einer Gehörsverletzung, teils

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 42/11
    Die Akte zum verfassungsgerichtlichen Verfahren VfGBbg 10/11 wurde beigezogen.

    Durch den Beschluss zu der Anhörungsrüge besteht allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fort, indem eine Selbstkorrektur durch das Fachgericht unterblieben ist (Beschluss vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 10/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07

    Zulässigkeit der bedingten Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 42/11
    Bei Streit über die Wirksamkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels ist zwar nach den allgemeinen, von der Rechtsprechung entwickelten Regeln das Verfahren vor dem Fachgericht fortzuführen und dort in der Besetzung, in der über die Sache zu entscheiden wäre, über die Wirksamkeit zu befinden (so Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 26. September 2007 - XII ZB 80/07 -, NJW-RR 2008, 85; Saenger, Kommentar, ZPO, 4. Auflage 2011, § 269 Rdnr. 44).

    Prozesserklärungen sind auch im familiengerichtlichen Verfahren grundsätzlich unanfechtbar und unwiderruflich (BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - XII ZB 80/07 -, NJW-RR 2008, 85; Musielak, ZPO, Kommentar, 8. Auflage 2011, Einl. Rdnr. 64; Rauscher in: Münchener Kommentar, ZPO, Bd. I, 3. Auflage 2008, Einl. Rdnr. 393; Stein/Jonas, Kommentar, ZPO, 22. Auflage 2005, vor § 128 Rdnr. 284).

  • BVerfG, 10.02.1953 - 1 BvR 519/52

    Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 BVerfGG

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 42/11
    Damit hat er den zunächst beschrittenen Rechtsweg nicht ausgeschöpft (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 2, 123, 124; Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, Kommentar, 2. Auflage 2005, § 90 Rdnr. 120).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung einer Umgangsregelung

    Auf die Motivation für diese Verfahrenshandlungen kommt es nicht an (vgl. Beschluss vom 16. September 2011 - VfGBbg 42/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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Rechtsprechung
   VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 20.07.2012 - 07/11   

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https://dejure.org/2012,61026
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 20.07.2012 - 07/11 (https://dejure.org/2012,61026)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 20.07.2012 - 07/11 (https://dejure.org/2012,61026)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 20. Juli 2012 - 07/11 (https://dejure.org/2012,61026)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekwue.de

    § 42 VVZG-EKD, § 14 AEG VVZG-EKD, § 34 KVwGG, § 62 Abs. 1 PfarrerG, § 64a PfarrerG i.d.F. v. 01.01.2011; § 25 VVZG-EKD
    Ruhestandsversetzung auf (formlosen) Antrag, Rücknahme/Abänderung einer Ruhestandsversetzung, Widerspruchsverfahren trotz gesetzlichem Ausschluss, Zusicherung im Wege einer E-Mail, vorzeitige Ruhestandsversetzung - Anfechtung des Antrags, vorzeitiger Ruhestand

 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.09.1996 - 2 B 98.96

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Keine Rechtsverletzung durch Entsprechen

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 20.07.2012 - 7/11
    Zwar spricht vieles dafür, dass der Kläger durch eine Versetzung in den Ruhestand, die er selbst beantragt hat, letztlich nicht in seinen Rechten verletzt ist (so hinsichtlich des Parallelproblems im staatlichen Recht BVerwG, Beschl. v. 17.09.1996 - 2 B 98/96 -, ZBR 1997, 20).

    Die Nichtabänderbarkeit einer Zurruhesetzungsverfügung nach Beginn des Ruhestands ist damit das Gegenstück der Ämterstabilität, die aus ähnlichen Gründen den Widerruf und die Rücknahme der Ernennung eines Beamten von den allgemeinen Vorschriften ausnimmt und an spezielle, im Beamtengesetz selbst geregelte Voraussetzungen knüpft (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 17.09.1996 - 2 B 98/96 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. s. 26.01.2010 - 4 S 1059/09 -, a.a.O.; VG Düsseldorf, Urt. v. 19.04.2010 - 13 K 7900/09 -, juris; VG Karlsruhe, Urt. v. 10.03.2009 a.a.O; Verwaltungsgericht der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Urt. v. 19.03.2010 - VG 06/08 -, S. 9).

    Dies hat zur Konsequenz, dass die antragsgemäß und wirksam getroffene Zurruhesetzungsentscheidung mit Beginn des Ruhestands auch hinsichtlich des Zurruhesetzungsgrundes der Dispositionsbefugnis des Beamten und des Dienstherrn entzogen ist (BVerwG Beschl. v. 17.09.1996 - 2 B 98/96 -, VG Karlsruhe und VG Düsseldorf, jeweils a.a.O.).

    Aus den genannten Gründen ist der in den Ruhestand versetzte Beamte, wenn er die Zurruhesetzung selbst beantragt oder dieser zugestimmt hat, durch die Zurruhesetzungsverfügung nicht in seinen Rechten verletzt und zwar unabhängig davon, ob diese rechtfehlerfrei ergangen ist (BVerwG, Beschl. v. 17.09.1996 - 2 B 98/96 -, a.a.O).

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 19.03.2010 - 6/08
    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 20.07.2012 - 7/11
    Nach Eintritt in den Ruhestand ist eine Rücknahme der Zurruhesetzungsentscheidung oder die Änderung des Rechtsgrundes hierfür nicht mehr möglich (im Anschluss an VG der Evang. Landeskirche in Württemberg, Urteil v. 19.03.2010 - VG 06/08).

    Zwar kommt eine solche Anfechtung nach allgemeinen Grundsätzen (§§ 119, 120, 123 BGB) durchaus in Betracht (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts der Evangelischen Landeskirche in Württemberg vom 19.03.2010 - VG 06/08 - S. 8).

    Die Nichtabänderbarkeit einer Zurruhesetzungsverfügung nach Beginn des Ruhestands ist damit das Gegenstück der Ämterstabilität, die aus ähnlichen Gründen den Widerruf und die Rücknahme der Ernennung eines Beamten von den allgemeinen Vorschriften ausnimmt und an spezielle, im Beamtengesetz selbst geregelte Voraussetzungen knüpft (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 17.09.1996 - 2 B 98/96 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. s. 26.01.2010 - 4 S 1059/09 -, a.a.O.; VG Düsseldorf, Urt. v. 19.04.2010 - 13 K 7900/09 -, juris; VG Karlsruhe, Urt. v. 10.03.2009 a.a.O; Verwaltungsgericht der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Urt. v. 19.03.2010 - VG 06/08 -, S. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09

    Antragsgemäße Versetzung eines Beamten in den Ruhestand aus Altersgründen - nach

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 20.07.2012 - 7/11
    Gleichzeitig gibt er den Prüfungs- und Entscheidungsrahmen für die Maßnahme vor (so zu § 52 LBG VG Karlsruhe, Urt. v. 10.03.2009 - 8 K 1883/08 - juris, bestätigt durch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.01.2010 - 4 S 1059/09 -, DöV 2010, 487, juris; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG, Stand 2012, § 42 Rdnr. 18a, b).

    Die Nichtabänderbarkeit einer Zurruhesetzungsverfügung nach Beginn des Ruhestands ist damit das Gegenstück der Ämterstabilität, die aus ähnlichen Gründen den Widerruf und die Rücknahme der Ernennung eines Beamten von den allgemeinen Vorschriften ausnimmt und an spezielle, im Beamtengesetz selbst geregelte Voraussetzungen knüpft (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 17.09.1996 - 2 B 98/96 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. s. 26.01.2010 - 4 S 1059/09 -, a.a.O.; VG Düsseldorf, Urt. v. 19.04.2010 - 13 K 7900/09 -, juris; VG Karlsruhe, Urt. v. 10.03.2009 a.a.O; Verwaltungsgericht der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Urt. v. 19.03.2010 - VG 06/08 -, S. 9).

  • VG Karlsruhe, 10.03.2009 - 8 K 1883/08

    Rechtsgrundlage für Zurruhesetzung; Austausch im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 20.07.2012 - 7/11
    Gleichzeitig gibt er den Prüfungs- und Entscheidungsrahmen für die Maßnahme vor (so zu § 52 LBG VG Karlsruhe, Urt. v. 10.03.2009 - 8 K 1883/08 - juris, bestätigt durch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.01.2010 - 4 S 1059/09 -, DöV 2010, 487, juris; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG, Stand 2012, § 42 Rdnr. 18a, b).

    Die Nichtabänderbarkeit einer Zurruhesetzungsverfügung nach Beginn des Ruhestands ist damit das Gegenstück der Ämterstabilität, die aus ähnlichen Gründen den Widerruf und die Rücknahme der Ernennung eines Beamten von den allgemeinen Vorschriften ausnimmt und an spezielle, im Beamtengesetz selbst geregelte Voraussetzungen knüpft (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 17.09.1996 - 2 B 98/96 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. s. 26.01.2010 - 4 S 1059/09 -, a.a.O.; VG Düsseldorf, Urt. v. 19.04.2010 - 13 K 7900/09 -, juris; VG Karlsruhe, Urt. v. 10.03.2009 a.a.O; Verwaltungsgericht der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Urt. v. 19.03.2010 - VG 06/08 -, S. 9).

  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 22.06

    Änderung der Versetzung in den Ruhestand; Antrag, Auslegung; Bindung der

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 20.07.2012 - 7/11
    Unter Berücksichtigung des objektiven Empfängerhorizonts (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.10.2007 - 2 C 22/06 -, juris) konnte dies vom Oberkirchenrat nur so verstanden werden, als wünsche der Kläger eine Zurruhesetzung zum frühest möglichen Zeitpunkt nach Vollendung des 63. Lebensjahres.
  • VG Düsseldorf, 19.04.2010 - 13 K 7900/09

    Ruhestand Zurruhesetzung Zurruhesetzungsverfügung Zustellung Zurruhesetzungsgrund

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 20.07.2012 - 7/11
    Die Nichtabänderbarkeit einer Zurruhesetzungsverfügung nach Beginn des Ruhestands ist damit das Gegenstück der Ämterstabilität, die aus ähnlichen Gründen den Widerruf und die Rücknahme der Ernennung eines Beamten von den allgemeinen Vorschriften ausnimmt und an spezielle, im Beamtengesetz selbst geregelte Voraussetzungen knüpft (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 17.09.1996 - 2 B 98/96 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. s. 26.01.2010 - 4 S 1059/09 -, a.a.O.; VG Düsseldorf, Urt. v. 19.04.2010 - 13 K 7900/09 -, juris; VG Karlsruhe, Urt. v. 10.03.2009 a.a.O; Verwaltungsgericht der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Urt. v. 19.03.2010 - VG 06/08 -, S. 9).
  • LAG Hessen, 03.07.2009 - 3 Sa 1288/08

    Auslegung Tätigkeitsmerkmal "Oberarzt"

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Juni 2008 - 7/11 Ca 9397/07 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat durch Urteil vom 11. Juni 2008 - 7/11 Ca 9397/07 - die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Juni 2008 (AZ.: 7/11 Ca 9397/07) abzuändern und.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. Juni 2008 7/11 Ca 9397/07 - ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 b ArbGG nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes statthaft und auch darüber hinaus zulässig, insbesondere form- und fristgereicht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.

  • LAG Köln, 16.12.1997 - 9 (13) Sa 890/97

    Kürzung eines Anspruches auf Betriebsrente wegen planwidriger Überversorgung

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  • EGMR, 11.07.2013 - 45830/08

    BAKIRTZIDIS ET AUTRES c. GRÈCE

    Christos BAKIRTZIDIS, né le 7/11/1939.

    Dimitrios XERRAS, né le 7/11/1945.

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Rechtsprechung
   KAG Mainz, 08.04.2011 - M 7/11 Mz (Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren)   

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https://dejure.org/2011,81952
KAG Mainz, 08.04.2011 - M 7/11 Mz (Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren) (https://dejure.org/2011,81952)
KAG Mainz, Entscheidung vom 08.04.2011 - M 7/11 Mz (Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren) (https://dejure.org/2011,81952)
KAG Mainz, Entscheidung vom 08. April 2011 - M 7/11 Mz (Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren) (https://dejure.org/2011,81952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bistummainz.de PDF

    Vom Dienstgeber herausgegebene "Hinweise auf die Rechtslage zur Aufgabenwahrnehmung und Freistellung für MAV-Tätigkeit und Anweisung über die Ab- und Rückmeldepflicht bei Ausführung der MAV-Tätigkeit"

  • zmv-online.de PDF

    Hinweise des Dienstgebers zur Aufgabenwahrnehmung und Freistellung für MAV-Tätigkeit

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