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   LG Leipzig, 18.09.2015 - 08 O 1954/14   

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https://dejure.org/2015,28313
LG Leipzig, 18.09.2015 - 08 O 1954/14 (https://dejure.org/2015,28313)
LG Leipzig, Entscheidung vom 18.09.2015 - 08 O 1954/14 (https://dejure.org/2015,28313)
LG Leipzig, Entscheidung vom 18. September 2015 - 08 O 1954/14 (https://dejure.org/2015,28313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Ausschluss von Korrektur-Wünschen unzulässig

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausschluss der Änderung der Buchungsdaten nach Fristablauf unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausschluss von Korrektur-Wünschen bei Online-Bestellungen rechtswidrig

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Änderungswünsche des Kunden dürfen nicht an bestimmte Frist gebunden sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Berichtigung einer fehlerhaften Buchungsbestätigung darf von Reisevermittler nicht mit Frist verbunden werden - Tückische Klausel in Buchungsbestätigung eines Online-Reisevermittlers

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 245/01

    Zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank für Scheckinkasso- und

    Auszug aus LG Leipzig, 18.09.2015 - 8 O 1954/14
    Die Auslegung der AGB-Klausel hat dabei nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn so zu erfolgen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden wird, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners zugrundezulegen sind; außer Betracht zu bleiben haben insoweit nur solche Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend und nicht ernstlich in Betracht zu ziehen sind (BGH NJW 2008, 2172; NJW 2002, 1950; OLG Stuttgart, WM 2010, 705).

    Nach ständiger Rechtsprechung führt diese Auslegungsregel im Verbandsprozess dazu, dass bei einer mehrdeutigen Klausel von den möglichen Auslegungen diejenige zugrundezulegen ist, die zur Unwirksamkeit der Klausel führt (BGH NJW 2002, 1950 m.w.N.).

  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus LG Leipzig, 18.09.2015 - 8 O 1954/14
    Die Auslegung der AGB-Klausel hat dabei nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn so zu erfolgen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden wird, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners zugrundezulegen sind; außer Betracht zu bleiben haben insoweit nur solche Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend und nicht ernstlich in Betracht zu ziehen sind (BGH NJW 2008, 2172; NJW 2002, 1950; OLG Stuttgart, WM 2010, 705).
  • OLG Stuttgart, 03.12.2009 - 2 U 30/09

    Bauspargeschäft: Inhaltskontrolle der in den Allgemeinen Bausparbedingungen

    Auszug aus LG Leipzig, 18.09.2015 - 8 O 1954/14
    Die Auslegung der AGB-Klausel hat dabei nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn so zu erfolgen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden wird, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners zugrundezulegen sind; außer Betracht zu bleiben haben insoweit nur solche Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend und nicht ernstlich in Betracht zu ziehen sind (BGH NJW 2008, 2172; NJW 2002, 1950; OLG Stuttgart, WM 2010, 705).
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