Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 08.03.2016 - 2-09 S 99/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20
Verwalter muss auch über die Heiz- und Warmwasserkosten abrechnen
Sie ist daher rechnerisch nur schlüssig, wenn der Saldo zwischen den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben mit dem Saldo der Kontostände vom Anfang und Ende des Abrechnungsjahres übereinstimmt (LG Frankfurt, Urteil vom 8. März 2016 - 2-09 S 99/14, juris Rn. 37). - AG Hamburg-Altona, 24.03.2020 - 303c C 6/19
Instandsetzung
Der Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung erfordert aber insbesondere die Beachtung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft (LG Frankfurt, Urteil vom 08. März 2016 - 2-09 S 99/14 -). - AG Tostedt, 14.09.2021 - 5 C 178/20
Gültigkeit von Beschlüssen aus der Eigentümerversammlung
Sie ist daher rechnerisch nur schlüssig, wenn der Saldo zwischen den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben mit dem Saldo der Kontostände vom Anfang und Ende des Abrechnungsjahres übereinstimmt (LG Frankfurt, Urteil vom 8.03.2016, Az. 2-09 S 99/14). - AG Köln, 05.02.2019 - 215 C 70/18 Der Eigentümergemeinschaft wird auch ein weites Verzeihermessen eingeräumt (vgl. LG Frankfurt, Urt. v. 08.03.2016 - 2/09 S 99/14, zitiert nach juris).