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   LAG Saarland, 13.11.2002 - 1 (2) Sa 84/02   

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https://dejure.org/2002,10757
LAG Saarland, 13.11.2002 - 1 (2) Sa 84/02 (https://dejure.org/2002,10757)
LAG Saarland, Entscheidung vom 13.11.2002 - 1 (2) Sa 84/02 (https://dejure.org/2002,10757)
LAG Saarland, Entscheidung vom 13. November 2002 - 1 (2) Sa 84/02 (https://dejure.org/2002,10757)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Arbeitsgerichtsbarkeit Saarland
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine tarifvertragliche Besitzstandszulage; Befristete Beschäftigung bei der Deutschen Post AG; Anwendung des Tarifvertrages Nr. 75d Dritter Teil - Entgelttarifvertrag der Arbeiter der Deutschen Post AG (ETV-Arb.); Ausgleich durch die Einführung eines neuen ...

  • Judicialis

    ETV-Arb § 7; ; ETV-Arb § 8; ; ETV-Arb § 23; ; ETV-Arb § 24; ; ETV-Arb § 25; ; TzBfG § ... 4; ; TzBfG § 4 Abs. 2; ; TzBfG § 4 Abs. 2 S. 1; ; TzBfG § 22 Abs. 1; ; BeschFG § 2; ; BeschFG § 6; ; ZPO § 256; ; BUrlG § 4; ; KSchG § 1 I; ; GG Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besitzstandszulage nach Entgelttarifvertrag der Arbeiter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

    Auszug aus LAG Saarland, 13.11.2002 - 1 (2) Sa 84/02
    Mangels unmittelbarer Bindung aus Art. 3 Abs. 1 GG sind die Tarifvertragsparteien somit gestützt auf Art. 9 Abs. 3 GG bis zur Willkürgrenze frei, selbst den persönlichen Geltungsbereich ihrer Tarifregelung zu bestimmen (vgl. BAG, U.v. 30.8.2000, AP Nr. 25 zu § 4 TVG Geltungsbereich; U.v. 28.8.2001, NZA 2002, 863).
  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 19/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter - Besitzstandszulage

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 13. November 2002 - 1 (2) Sa 84/02 - teilweise aufgehoben.
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.11.2002 - 1 (2) Sa 84/02
    Mangels unmittelbarer Bindung aus Art. 3 Abs. 1 GG sind die Tarifvertragsparteien somit gestützt auf Art. 9 Abs. 3 GG bis zur Willkürgrenze frei, selbst den persönlichen Geltungsbereich ihrer Tarifregelung zu bestimmen (vgl. BAG, U.v. 30.8.2000, AP Nr. 25 zu § 4 TVG Geltungsbereich; U.v. 28.8.2001, NZA 2002, 863).
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