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   OLG Hamburg, 24.04.2007 - 1 - 11/07 (RB), 1 - 11/07 (RB) - 3 Ss 34/07 (OWi)   

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https://dejure.org/2007,15837
OLG Hamburg, 24.04.2007 - 1 - 11/07 (RB), 1 - 11/07 (RB) - 3 Ss 34/07 (OWi) (https://dejure.org/2007,15837)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.04.2007 - 1 - 11/07 (RB), 1 - 11/07 (RB) - 3 Ss 34/07 (OWi) (https://dejure.org/2007,15837)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. April 2007 - 1 - 11/07 (RB), 1 - 11/07 (RB) - 3 Ss 34/07 (OWi) (https://dejure.org/2007,15837)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Ahndung eines bis zum 11.04.2007 noch nicht rechtskräftig abgeurteilten Verstoßes gegen Vorschriften des Fahrpersonalgesetzes (FPersG); Erfordernis der Anwendung des mildesten Gesetzes bei Änderung des bei Beendigung der Handlung geltenden Rechts

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Ahndung eines bis zum 11.04.2007 noch nicht rechtskräftig abgeurteilten Verstoßes gegen Vorschriften des Fahrpersonalgesetzes (FPersG); Erfordernis der Anwendung des mildesten Gesetzes bei Änderung des bei Beendigung der Handlung geltenden Rechts

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 3820/85; ; VO (EG) Nr. 561/2006; ; FPersG § 8; ; FPersV a.F. § 9; ; FPersV § 22; ; OWiG § 4 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstöße gegen die Verordnung EWG 3820/85 und dem Fahrpersonalgesetz können seit 11. April 2007 nicht mehr geahndet werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 566
  • NZV 2007, 372
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 01.02.1993 - 4 Ss 573/92

    Bußgeldbescheid gegen Kirchengemeinde

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2007 - 1-11/07
    Die W F GmbH ist an dem Verfahren nicht als Betroffene beteiligt, sondern als sogenannte Nebenbeteiligte, weil es sich bei ihr -in dem selbständig gegen die GmbH geführten Verfahren- um eine juristische Person handelt, die nicht Betroffene eines OWi-Verfahrens sein kann (HansOLG vom 15.04.1998 -II-35/98; OLG Stuttgart MDR 1993, 572; OLG Koblenz VRS 68, 373).
  • OLG Köln, 02.06.1987 - Ss 605/86

    Zusammenrechnung von Geldbußen mehrerer Taten; Voraussetzung der Verbindung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2007 - 1-11/07
    Die Rechtslage ist die gleiche, wie sie eingetreten war, als die Verordnung (EWG) Nr. 543/69 am 29. September 1986 durch die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 aufgehoben und ersetzt wurde und die Bußgeldandrohungen im Fahrpersonalgesetz erst mit Wirkung vom 18.12.1986 angepasst wurden (vgl. dazu HansOLG DAR 1988, 29; OLG Köln NJW 1988, 657; BayObLG NStE Nr. 1 zu § 7a FPersG).
  • BGH, 08.01.1965 - 2 StR 49/64

    Blankettgesetze - Blankettausfüllende Normen - Gesetz

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2007 - 1-11/07
    Gleiches gilt für Blankettgesetze, wenn die ausfüllende Norm geändert wird (BGHSt 20, 177).
  • OLG Koblenz, 14.01.1985 - 1 Ss 488/84
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2007 - 1-11/07
    Die W F GmbH ist an dem Verfahren nicht als Betroffene beteiligt, sondern als sogenannte Nebenbeteiligte, weil es sich bei ihr -in dem selbständig gegen die GmbH geführten Verfahren- um eine juristische Person handelt, die nicht Betroffene eines OWi-Verfahrens sein kann (HansOLG vom 15.04.1998 -II-35/98; OLG Stuttgart MDR 1993, 572; OLG Koblenz VRS 68, 373).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 2 Ss OWi 83/07

    Fahrpersonalgesetz - Keine "Lücke" bei Verstößen vor dem 11.4.07

    Insoweit ist die vor Inkrafttreten des § 8 Abs. 3 FPersG gegebene Rechtslage ebenso überholt wie die auf dieser Grundlage (zutreffend) ergangene Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg NZV 2007, 372; OLG Frankfurt DAR 2007, 473; OLG Koblenz NJW 2007, 2344; AG Itzehoe NZV 2007, 373), wonach noch nicht rechtskräftig abgeurteilte Verstöße gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 in Verbindung mit den Bußgeldvorschriften des Fahrpersonalgesetzes und der Fahrpersonalverordnung betreffend die Lenk- und Ruhezeiten seit dem 11. April 2007 nicht mehr geahndet werden können.
  • OLG Koblenz, 11.05.2007 - 1 Ss 113/07

    Bestehen eine Bußgeldregelung auf dem Gebiet des Fahrpersonalrechts

    War die Tat in der Zeit zwischen Begehung und gerichtlicher Entscheidung einmal nicht mit Geldbuße bedroht, so ist diese Zwischenregelung als mildestes Gesetz anzuwenden und eine Ahndung unzulässig (OLG Düsseldorf, VRS 74, 45; OLG Köln, NJW 1988, 657 ff.; OLG Düsseldorf, VRS 74, 202 f.; OLG Hamburg, DAR 1988, 29 ; OLG Schleswig, SchlHA 1988, 95; OLG Hamburg, Beschluss vom 24.4.2007, 1-11/07 (RB) zitiert nach juris; AG Herford, VRS 73, 78 ff.; Göhler, aaO. zu § 4 Rdn 4 - 5 a).

    Diesem Versäumnis kann nicht entnommen werden, dass die aufgehobene Verordnung (EWG) für eine Übergangszeit bis zur Anpassung des FPersG weiter gelten soll (OLG Hamburg, Beschluss vom 24.4.2007 aaO.).

  • OLG Bamberg, 04.12.2007 - 2 Ss OWi 1265/07

    Fahrpersonalgesetz - Keine "Lücke" bei Verstößen vor dem 11.4.07

    Für alle Entscheidungen, die einerseits nach dem 11.04.2007 und andererseits vor dem Inkrafttreten der Änderungen des FPersG am 07.07.2007 ergangen sind, bestand damit zunächst für diesen eng begrenzten Zeitraum von ca. 3 Monaten ein entsprechendes Ahndungsdefizit (so im Ergebnis für diesen Zeitraum auch: OLG Koblenz, NJW 2007, 2344; OLG Hamburg, NZV 2007, 372; OLG Frankfurt, DAR 2007, 473; AG Itzehoe, DAR 2007, 278).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2007 - 2 Ss OWi 43/07

    Ahndung von Lenkzeitverstößen: Fehlende Anpassung des Fahrpersonalgesetzes und

    Das führt dazu, dass die dem Betroffenen zur Last gelegte Tat nicht geahndet werden kann (vgl. HansOLG, Beschluss vom 24. April 2007 (1-11/07 (RB)-3 Ss 34/07 (OWi) sowie zur vergleichbaren Rechtslage bei Inkrafttreten der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 OLG Köln, NJW 1988, 657; BayObLG VRS 74, 227; OLG Düsseldorf VRS 74, 45).
  • OLG Jena, 26.05.2009 - 1 WF 105/09

    Zur Zulässigkeit der Abänderungsklage, wesentliche Änderung der maßgeblichen

    Der Antragsteller verfügt nunmehr aufgrund der vorgelegten Verdienstabrechnungen für den Zeitraum 1 - 11/07 über ein anrechenbares monatliches Einkommen in Höhe von 1383,- EUR.
  • BGH, 17.03.2011 - 5 StR 543/10

    Vorsätzliches unerlaubtes Handeltreiben mit einem Grundstoff, der zur Herstellung

    Damit ist zwar eine insbesondere im Strafrecht problematische dynamische Verweisung angeordnet worden (Dannecker in LK, 12. Aufl., § 1 Rn. 158; vgl. auch OLG Hamburg, NZV 2007, 372), weil im Rahmen des Strafrechts der Europäischen Union jedenfalls zur Tatzeit keine Kompetenz für eine Rechtsetzung zukam.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - 21 Sa 656/07

    Lenkzeitunterbrechung - Straßenbahnfahrer

    Das nationale Gesetz trete außer Kraft, wenn das Gemeinschaftsrecht nicht mehr bestehe (ausführlich: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 24. April 2007 - 1-11/07 - NZV 2007, 372).
  • LG Frankfurt/Main, 31.10.2016 - 12 KLs 9/16

    Keine "Generalamnestie" bei Marktmanipulation (Scalping) durch das Erste

    Wenn etwa das OLG Koblenz, NJW 2007, S. 2344 ff. [OLG Koblenz 11.05.2007 - 1 Ss 113/07] (ähnlich bereits OLG Köln, NJW 1988, S. 657 ff. (658) [OLG Köln 02.06.1987 - Ss 605/86 (Z)] sowie OLG Hamburg NZV 2007, S. 372), nach Auslegung des Fahrpersonalgesetzes, welches auf eine VO (EWG) in einer bestimmten Fassung verwies, zur Auffassung gelangt, dass nach Aufhebung der VO (EWG) und deren Ersetzung durch eine andere VO, der Verweis nicht mehr passe und der Gesetzgeber auch nicht auf die außer Kraft befindliche VO (EWG) habe Bezug nehmen wollen, da allein aus dem Versäumnis der Anpassung des nationalen Gesetzes nicht gefolgert werden könne, dass für eine Übergangszeit die aufgehobene VO weitergelten solle, so kommt damit zum Ausdruck, dass der dortige Gesetzgeber wegen seiner Umsetzungspflicht für das neue Gemeinschaftsrecht nicht der überholten Norm vermittels der Verweisung Geltung verschaffen wollte, sondern das nationale Recht an das nunmehr geltende Gemeinschaftsrecht anzupassen beabsichtigte.
  • OLG Frankfurt, 23.08.2007 - 2 Ss OWi 292/07

    Einhalten von Lenk- und Ruhezeiten: Änderung der Rechtsgrundlage zwischen

    Wird - wie hier - das Gesetz, das bei Beendigung der Handlung (hier der 04. August 2005) gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist gemäß § 4 Abs. 3 OWiG das mildeste Gesetz anzuwenden, als das dasjenige anzusehen ist, das zum Wegfall der Ahndung führt (vgl. HansOLG StraFo 2007, 254; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 27. Juni 2007 - 2 Ss-OWi 43/07 und 2 Ss-Owi 177/07 - sowie zur vergleichbaren Rechtslage bei Inkrafttreten der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 OLG Köln, NJW 1988, 657; BayObLG VRS 74, 227; OLG Düsseldorf VRS 74, 45; siehe auch BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 8).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2018 - 2 Rb 5 Ss 625/18

    Zulässigkeit des Verbrennens pflanzlicher Abfälle auf eigenem Grundstück in

    Die Rechtslage ist damit vergleichbar, dass das deutsche Bundesrecht bei einer Änderung des Rechts der Europäischen Union nicht angepasst wird (vgl. hierzu OLG Hamburg VRS 112, 478; Beschluss vom 23.10.1987 - 3 Ss 25/87 OWi -, juris; OLG Köln NJW 1988, 657; BayObLG VRS 74, 227; zur Frage einer Ahndungslücke betreffend Insiderhandel und Marktmanipulation allerdings BGHSt 62, 13 = NStZ 2017, 234 mit krit. Anm. Pananis [das BVerfG, Kammerbeschluss vom 03.05.2018 - 2 BvR 463/17 -, juris, hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da kein Verstoß gegen das Analogieverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG vorliege]).
  • OLG Hamm, 18.03.2008 - 5 Ss OWi 63/08

    Fahrpersonalgesetz; Übergangsregelung

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