Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.06.2010 - 1 - 14/10 (RB), 3 Ss 39/10 (OWi)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,58168
OLG Hamburg, 10.06.2010 - 1 - 14/10 (RB), 3 Ss 39/10 (OWi) (https://dejure.org/2010,58168)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.06.2010 - 1 - 14/10 (RB), 3 Ss 39/10 (OWi) (https://dejure.org/2010,58168)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 1 - 14/10 (RB), 3 Ss 39/10 (OWi) (https://dejure.org/2010,58168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,58168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 06.04.2017 - I ZR 33/16

    Anwaltsabmahnung II - Wettbewerbsverstoß: Bereithaltung von Taxen für

    Bei dem in § 47 Abs. 1 Satz 1 PBefG geregelten Verbot, Taxen außerhalb behördlich zugelassener Stellen für Beförderungsaufträge bereitzuhalten, handelt es sich um eine Regelung der Berufsausübung, die der Wahrung der Chancengleichheit der Taxiunternehmer beim Wettbewerb um Fahraufträge dient (OLG Hamburg, VRS 119, 138).
  • OLG Celle, 31.03.2017 - 2 Ss OWi 60/17

    Umfang der Beförderungspflicht der Taxiunternehmer

    Darüber hinaus fällt auch jedes andere Verhalten des Taxifahrers oder Unternehmers, welches die Bereitschaft zur Aufnahme eines Fahrgastes und zur Durchführung eines Beförderungsauftrages zum Ausdruck bringt, unter das sog. Bereithalten i.S.v. § 47 PBefG (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 1 - 14/10 (RB) -, juris; OLG Düsseldorf VRS 85, 474 ff., 477; BayObLG NZV 2002, 413).
  • OLG Hamm, 19.01.2016 - 3 RBs 19/16

    Bereithalten eines Taxis bei Warten außerhalb eines Taxenstandplatzes auf einen

    Der Begriff des "Bereithaltens" umfasst das Aufstellen an einer behördlich zugelassenen Stelle, eine durch Leerfahrt mit beleuchtetem Taxi-Dachschild ausgedrückte Bereitschaft, Fahraufträge anzunehmen und sofort auszuführen oder darüber hinaus jedes andere Verhalten, welches die Bereitschaft zur Aufnahme eines Fahrgastes und zur Durchführung eines Beförderungsauftrages zum Ausdruck bringt (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 1-14/10 RB, VRS 119, 138 m.w.N.; vgl. zum "Bereitstellen" BVerwG, Urteil vom 12. September 1980 - 7 C 92/78, BVerwGE 61, 9; Erbs/ Kohlhaas, PBefG, 2015, § 47 Rn. 2a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht