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   OLG Hamburg, 11.11.2008 - 1 Ss 180/08, 1-53/08   

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https://dejure.org/2008,25193
OLG Hamburg, 11.11.2008 - 1 Ss 180/08, 1-53/08 (https://dejure.org/2008,25193)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.11.2008 - 1 Ss 180/08, 1-53/08 (https://dejure.org/2008,25193)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. November 2008 - 1 Ss 180/08, 1-53/08 (https://dejure.org/2008,25193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • archive.org PDF

    Sichverschaffen des Besitzes kinderpornographischer Schriften im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • regiotrends.de (Kurzinformation)

    Kinderpornografische Internetinhalte werden automatisch geladen - Strafbarkeit schon beim bloßen Seitenaufruf im Browser

  • daten-strafrecht.de (Kurzinformation)

    Zur Besitzerlangung bei im Cache befindlichen Dateien

Papierfundstellen

  • StV 2009, 469
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.07.2004 - 3 StR 71/04

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2008 - 1 Ss 180/08
    Dies setzt nicht nur einen auf eine gewisse Dauer angelegten tatsächlichen Zugang zur Sache, sondern auch einen Besitzwillen voraus, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten (vgl. BGHSt 26, 117, 118; BGH, NStZ 2005, 155, 156; Körner, a.a.O., § 29 Rz. 1379 m.w.N.).

    Insoweit ist nicht ausgeschlossen, dass der Wille des Angeklagten von vornherein darauf gerichtet war, sich der am Computerbildschirm aufgerufenen Bilddateien durch prompte Löschung des Internetcache umgehend und endgültig wieder zu entledigen, so dass er ohne den für eine Verurteilung erforderlichen Besitzwillen gehandelt hätte (vgl. BGH, NStZ 2005, 155, 156).

  • OLG Schleswig, 15.09.2005 - 2 Ws 305/05

    Verschaffung des Besitzes pornografischer Schriften mit dem Inhalt des sexuellen

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2008 - 1 Ss 180/08
    Ebenso wenig verfangen für diesen Fall die Erwägungen des OLG Schleswig, die dieses in seinem Beschluss vom 15.09.2005 angestellt hat (OLG Schleswig, NStZ-RR 2007, 41; kritisch hierzu Fischer, a.a.O., § 184b Rz. 21 a.E.; das der Entscheidung zugrunde liegende Strafverfahren ist zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof gemäß § 153 Abs. 2 StPO eingestellt worden, vgl. BGH, NStZ-RR 2007, 366).

    Zum anderen rekurriert das OLG Schleswig für die Besitzbegründung an aufgerufenen Internetdateien darauf, dass es dem Internetnutzer jeweils freisteht, ob er den beim Betrachten der Bilddateien auf dem Bildschirm noch nicht perpetuierten Besitz an den aufgerufenen Informationen dadurch dauerhafter gestalten will, indem er diese etwa bewusst speichert, ausdruckt, bearbeitet oder in Form einer elektronischen Nachricht an Dritte weiter versendet (OLG Schleswig, NStZ-RR 2007, 41, 42).

  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 430/06

    Besitz von Dateien mit kinderpornographischen Inhalten durch bloße Speicherung

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2008 - 1 Ss 180/08
    Die bis vor kurzem noch streitige und vom 2. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts zuletzt noch im Beschluss vom 03.05.1999 (NStZ-RR 1999, 329) offen gelassene Frage, ob hinsichtlich beim Surfen im Internet auf den PC gelangter Kinderpornografie ein Besitz bzw. ein Sichverschaffen von Besitz nur dann zu bejahen ist, wenn das inkriminierte Material vom Computernutzer auf Diskette, CD-ROM oder Festplatte gespeichert wird, oder ob es ausreicht, wenn das Material gezielt aufgerufen, in den Arbeitsspeicher geladen und am Bildschirm betrachtet, jedoch nicht durch eine bewusste Speicherung perpetuiert wird, hat der Bundesgerichtshof dahingehend entschieden, dass zumindest mit der (automatisch erfolgenden) Speicherung solcher Dateien im Cache-Speicher des Computers der Computernutzer Besitz im Sinne von § 184b Abs. 4 StGB erlangt (BGH, NStZ 2007, 95).

    Der bloße Hinweis des Landgerichts auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.10.2006 (NStZ 2007, 95) macht diese Feststellung nicht entbehrlich; denn auch dort ist darauf abgestellt, dass mit der Speicherung der Dateien im Internetcache eines PC-Systems Besitz (nur) deshalb erlangt ist, weil es dem Computernutzer möglich ist, jederzeit diese Dateien wieder aufzurufen, solange sie nicht - wie im dort entschiedenen.

  • BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2008 - 1 Ss 180/08
    Dies setzt nicht nur einen auf eine gewisse Dauer angelegten tatsächlichen Zugang zur Sache, sondern auch einen Besitzwillen voraus, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten (vgl. BGHSt 26, 117, 118; BGH, NStZ 2005, 155, 156; Körner, a.a.O., § 29 Rz. 1379 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 03.05.1999 - IIa - 47/99

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Klammerwirkung des Besitzes

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2008 - 1 Ss 180/08
    Die bis vor kurzem noch streitige und vom 2. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts zuletzt noch im Beschluss vom 03.05.1999 (NStZ-RR 1999, 329) offen gelassene Frage, ob hinsichtlich beim Surfen im Internet auf den PC gelangter Kinderpornografie ein Besitz bzw. ein Sichverschaffen von Besitz nur dann zu bejahen ist, wenn das inkriminierte Material vom Computernutzer auf Diskette, CD-ROM oder Festplatte gespeichert wird, oder ob es ausreicht, wenn das Material gezielt aufgerufen, in den Arbeitsspeicher geladen und am Bildschirm betrachtet, jedoch nicht durch eine bewusste Speicherung perpetuiert wird, hat der Bundesgerichtshof dahingehend entschieden, dass zumindest mit der (automatisch erfolgenden) Speicherung solcher Dateien im Cache-Speicher des Computers der Computernutzer Besitz im Sinne von § 184b Abs. 4 StGB erlangt (BGH, NStZ 2007, 95).
  • OLG Hamburg, 15.02.2010 - 2-27/09

    Strafbares Betrachten kinderpornographischer Internet-Seiten

    Nach der Rechtsprechung sind Dateien, die auf Datenspeichern - wozu auch Arbeitsspeicher gehören (vgl. BGHSt 47, 55, 58; a.A. Harms in NStZ 2003, 646, 649) - festgehalten sind, selbst Datenspeicher und stehen somit Schriften gleich (vgl. schon zu früherem Recht Senat in NStZ-RR 1999, 329; zum geltenden Recht vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zum IuKDG in BT-Drs. 13/7385, S. 36; BGH in NStZ 2005, 444 und 2007, 95; BGHR StGB § 184 b Konkurrenzen 1; HansOLG Hamburg, 1. Strafsenat, in StV 2009, 469; OLG Schleswig in NStZ-RR 2007, 41; a.A. Rudolphi/Stein in SK-StGB, § 11 Rdn. 62).

    Umfassen Wissen und Wollen des Internet-Nutzers die mit dem Aufruf verbundene automatische Abspeicherung im Internet-Cache, wird von der inzwischen herrschenden Meinung zutreffend ein Unternehmen der Besitzbeschaffung bejaht (vgl. BGH in NStZ 2007, 95; HansOLG Hamburg, 1. Strafsenat, in StV 2009, 469).

  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029

    Besitz kinderpornographischer Bilddateien (reale Fotos und Comics) auf privatem

    Besitz i.d.S. setzt somit nicht nur objektiv einen auf eine gewisse Dauer angelegten tatsächlichen Zugang zu einer Datei, sondern subjektiv auch einen entsprechenden Besitzwillen voraus, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten (vgl. OLG Hamburg, B.v. 11.11.2008 - 1-53/08 - juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 11.8.2010 - 16a D 10.189 - juris Rn. 43).

    Wenn man letzteres so verstehen wollte, dass die kinderpornographischen Bilder durch den Beklagten gelöscht worden seien, könnte zwar der Besitzwille fraglich sein (vgl. OLG Hamburg, B.v. 11.11.2008 - 1-53/08 - juris Rn. 14).

  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Das ist bei elektronischen Bilddateien, die über das Internet übersandt oder bezogen werden, ohne Weiteres dann der Fall, wenn der Empfänger eine ihm übersandte Bilddatei dauerhaft auf seinem Rechner speichert, aber auch bereits dann, wenn er den ihm zugänglich gemachten Link zu dem Bild (vgl. dazu BGH, NJW 2001, 3558 ff. sub II. 3.b.bb) aktiviert, um sich das Bild anzuschauen, und in den Arbeits- oder Cache-Speicher seines Rechners lädt (vgl. BGH, NStZ 2007, 95; OLG Hamburg, StV 2009, 469 ff.; OLG Schleswig, NStZ-RR 2007, 41 ff.) oder dieses auch nur versucht (OLG Schleswig a.a.O.).
  • BGH, 12.11.2020 - 3 StR 31/20

    Vorbereiten einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (wesentlicher

    Nach dieser macht sich wegen Besitzverschaffung kinderpornografischer Schriften bereits strafbar, wer eine gezielt gesuchte Internetseite kinderpornografischen Inhalts öffnet und diesen Inhalt auf dem Bildschirm betrachtet, weil der Täter hiernach auch dann Besitz an kinderpornographischen Dateien erlangt und sich diese verschafft, wenn die Dateien nach einer gezielten Suche durch den bloßen Aufruf einer entsprechenden Internetseite automatisch im sog. Cache-Speicher gespeichert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 430/06, NStZ 2007, 95; HansOLG Hamburg, Urteil vom 15. Februar 2010 - 2-27/09 (REV), NJW 2010, 1893, 1894; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 11. November 2008 - 1-53/08 (REV), juris Rn. 6 f.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 15. September 2005 - 2 Ws 305/05 (222/05), NStZ-RR 2007, 41, 42; krit. Fischer, StGB, 68. Aufl., § 184b Rn. 32 ff.; SSWStGB/Hilgendorf, 4. Aufl., § 184b Rn. 17 mwN).
  • VGH Bayern, 10.07.2019 - 16a D 17.1249

    Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Lehrers wegen des Besitzes von

    Bereits das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (U.v. 18.3.2015 - 16a D 09.3029 - juris) zutreffend dargestellt, dass auch mit der bloßen Speicherung solcher Dateien im Cache-Speicher eines PC-Systems dessen Benutzer Besitz erlangt, weil es ihm möglich ist, jederzeit diese Dateien wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht wurden (BGH, B.v. 10.10.2006 - 1 StR 430/06 - NStZ 2007, 95; OLG Hamburg, B.v. 11.11.2008 - 1-53/08 (REV) - 1 Ss 180/08 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2012 - DL 13 S 155/12

    Disziplinarrecht - Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst - Besitz

    In der strafgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - 1 StR 430/06 -, NStZ 2007, 95; OLG Hamburg, Beschluss vom 11.11.2008 - 1 - 53/08 -, StV 2009, 469) ist geklärt, dass es für den strafbewehrten verbotenen Besitz kinderpornographischen Materials bereits ausreicht, wenn dieses im Internet gezielt aufgerufen, in den Arbeitsspeicher geladen und am Bildschirm betrachtet wird, ohne dass es durch eine bewusste Speicherung perpetuiert wird.
  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928

    Lehrer; Besitz von elf kinderpornografischen Dateien; Löschung dieser Dateien vor

    Da in der Berufungsbegründung bezweifelt wurde, dass der Beklagte den Tatbestand des § 184 b Abs. 4 Satz 2 StGB in der am 17. Januar 2007 geltenden Fassung des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl I S. 3007) verwirklicht hat, und diesem Vorbringen im Hinblick auf die nach dem Erlass des Strafbefehls vom 14. September 2007 ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 11. November 2008 (Az. 1 - 53/08 (REV), 1 - 53/08 (REV) - 1 Ss 180/08 ) nicht von vornherein Beachtlichkeit abgesprochen werden konnte, hat sich das Berufungsgericht nicht mit der Indizwirkung begnügt, die ein rechtskräftiger Strafbefehl für die Richtigkeit der darin getroffenen tatsächlichen Feststellungen und der vorgenommenen strafrechtlichen Wertung entfaltet.
  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1568

    Disziplinarrecht; Oberstudienrat (BesGr. A 14) für Latein/Katholische

    Denn das Sich-Verschaffen des Besitzes ist mit der automatischen Speicherung im Cache-Speicher vollendet (BGH, B.v. 10.10.2006 - 1 StR 430/06 - juris; OLG Hamburg, B.v. 11.11.2008 - 1-53/08 - juris Rn. 6 f.).
  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1132

    Disziplinarrecht Polizeiobermeister (BesGr. A 8); außerdienstliches

    Denn das Sich-Verschaffen des Besitzes ist mit der automatischen Speicherung im Cache-Speicher vollendet (BGH, B. v. 10.10.2006 - 1 StR 430/06 - juris; OLG Hamburg, B.v. 11.11.2008 - 1-53/08 - juris Rn. 6 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2011 - 3d A 147/10

    Grundsätze zur Entfernung eines Beamten aus dem Dienst bei Einstellung eines

    So im Ergebnis OLG Schleswig Beschluss vom 15. September 2005 - 2 Ws 305/05 - a.A. OLG Hamburg, Beschluss vom 11. November 2008 - 1-53/08/REV -1 Ss 180/08 -, beide in JURIS.".
  • LG Frankfurt/Main, 13.02.2023 - 6 KLs 1/22

    Kein Verbreiten bei Versenden von Textnachrichten in geschlossenen Chatgruppen

  • VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 10.189

    Zulässigkeit maßnahmebeschränkter Berufung (offengelassen)

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