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   LG Bonn, 25.06.2003 - 1 O 6/03   

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LG Bonn, 25.06.2003 - 1 O 6/03 (https://dejure.org/2003,15830)
LG Bonn, Entscheidung vom 25.06.2003 - 1 O 6/03 (https://dejure.org/2003,15830)
LG Bonn, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - 1 O 6/03 (https://dejure.org/2003,15830)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Leistungspflicht einer Feuerversicherung gegenüber einem Vermieter nach Verursachung eines Wohnungsbrandes durch Mieter; Voraussetzungen des Vorliegen des Tatbestandes der fahrlässigen Brandstiftung wegen Verursachung eines Brandes durch den Versuch der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.11.2000 - IV ZR 298/99

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Auszug aus LG Bonn, 25.06.2003 - 1 O 6/03
    Der IV. Zivilsenat des BGH hat die Frage der Beweislast bei Annahme einer positiven Vertragsverletzung in einem Fall (Urteil v. 08.11.2000, Az: IV ZR 298/99 in VersR 2001, s. 94) zwar offengelassen.

    Der damit weiter in Zusammenhang stehende konkludente Regressverzicht des Versicherers in den Fällen einfacher Fahrlässigkeit beruht auf dem für den Versicherer erkennbaren Interesse des Versicherungsnehmers, das in der Regel auf längere Zeit angelegte Vertragsverhältnis zu dem Mieter soweit als möglich unbelastet zu lassen (vgl. BGH, Urteil v. 14.02.2001 Az.: VIII ZR 292/98 in VersR 2001, S. 856; BGH, Urteil v. 08.11.2000 Az.: IV ZR 298/99 in VersR 2001, S. 94 ).

    Hierbei kann es nicht darauf ankommen, ob der Mieter an den Prämienzahlungen beteiligt und/oder selbst haftpflichtversichert ist und seine Versicherung den Brandschaden abdeckt (vgl. BGH, Urteil v. 08.11.2000 Az.: IV ZR 298/99 in VersR 2001, S. 94; BGH, Urteil v. 14.02.2001 Az.: VIII ZR 292/98 in VersR 2001, S. 856).

    Mithin wäre auch diesen Fällen ein belastetes Verhältnis der Mietvertragsparteien regelmäßig die Konsequenz (vgl. BGH, Urteil v. 08.11.2000 Az.: IV ZR 298/99 in VersR 2001, S. 94).

    Ob ein Regress des Feuerversicherers gegen die Haftpflichtversicherung des Mieters denkbar ist, wie der BGH mit Urteil v. 08.11.2000 Az.: IV ZR 298/99 in VersR 2001, S. 94 angedeutet hat, ist nicht Gegenstand dieses Rechtstreits und kann daher offen bleiben.

  • BGH, 14.02.2001 - VIII ZR 292/98

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Auszug aus LG Bonn, 25.06.2003 - 1 O 6/03
    Der damit weiter in Zusammenhang stehende konkludente Regressverzicht des Versicherers in den Fällen einfacher Fahrlässigkeit beruht auf dem für den Versicherer erkennbaren Interesse des Versicherungsnehmers, das in der Regel auf längere Zeit angelegte Vertragsverhältnis zu dem Mieter soweit als möglich unbelastet zu lassen (vgl. BGH, Urteil v. 14.02.2001 Az.: VIII ZR 292/98 in VersR 2001, S. 856; BGH, Urteil v. 08.11.2000 Az.: IV ZR 298/99 in VersR 2001, S. 94 ).

    Hierbei kann es nicht darauf ankommen, ob der Mieter an den Prämienzahlungen beteiligt und/oder selbst haftpflichtversichert ist und seine Versicherung den Brandschaden abdeckt (vgl. BGH, Urteil v. 08.11.2000 Az.: IV ZR 298/99 in VersR 2001, S. 94; BGH, Urteil v. 14.02.2001 Az.: VIII ZR 292/98 in VersR 2001, S. 856).

  • BGH, 07.03.1990 - IV ZR 342/88

    Rückgriff des Feuerversicherers gegen Mieter oder Pächter des versicherten

    Auszug aus LG Bonn, 25.06.2003 - 1 O 6/03
    Die Anwendung des § 67 VVG zu Lasten des Beklagten würde dazu führen, dass der Mieter die wirtschaftlichen Folgen eines Brandes zu tragen hätte und der Versicherer im Fall der Vermietung besser gestellt wäre als im Fall der Nutzung des Hauses durch den Eigentümer (vgl. BGH, Urteil v. 07.03.1990, Az. : IV ZR 342/88 in VersR 1990, S. 625).
  • OLG Hamm, 11.02.1998 - 30 U 167/97

    Beschränkung der Mieterhaftung für die Verursachung von Brandschäden auf Vorsatz

    Auszug aus LG Bonn, 25.06.2003 - 1 O 6/03
    Demgegenüber hat das OLG Hamm (Urteil v. 11.02.1998, Az.: 30 U 167/97 in VersR 1999, S. 843; vgl. auch BGH, Beschluss v. 12.12.2001, Az.: XII ZR 153/99 in r + s 2002, S. 205) die Beweislast gänzlich der klagenden Versicherung auferlegt.
  • LG Wuppertal, 19.04.2002 - 2 O 134/01

    Pflicht eines Gebäudeversicherers zur Entschädigung eines Brandschadens;

    Auszug aus LG Bonn, 25.06.2003 - 1 O 6/03
    Überdies ist zu berücksichtigen, dass selbst wenn dem Mieter nach Inanspruchnahme im Regressprozess der Feuerversicherung seinerseits Ansprüche auf Ersatz gegen seine Haftpflichtversicherung zustehen sollten, dieser im Hinblick auf die regelmäßig hohen Schadenssummen die Kündigung des Haftpflichtversicherungsvertrages riskiert und der Neuabschluss einer Versicherung - wenn überhaupt - nur unter schlechteren Bedingungen möglich sein wird (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 09.01.2002, Az,: 20 U 58/01 in VersR 2002, S. 1280; LG Wuppertal, Urteil v. 19.04.2002, Az.: 2 0 134/01 in VersR 2002, S. 1281) .
  • OLG Köln, 27.09.1994 - 9 U 150/94

    Advent, Advent, die Wohnung brennt!

    Auszug aus LG Bonn, 25.06.2003 - 1 O 6/03
    Schon in objektiver Hinsicht scheidet die Annahme einer groben Fahrlässigkeit aus, denn - auch bei Zugrundelegung der Ablenkung durch ein unerwartetes Geräusch aus dem Fernsehgerät - ist die Schadenswahrscheinlichkeit nicht so offenkundig groß, dass es jedermann einleuchten müsste, man dürfe bei Entzündung von Räuchermännchen seinen Blick - auch aufgrund von Schrecksekunden - nicht kurzzeitig abwenden (vgl. OLG Köln, Urteil v. 27.09.1994 in r + s 1994, S. 428).
  • BGH, 12.12.2001 - XII ZR 153/99

    Auslegung eines Gebäude-Feuer-Versicherungsvertrages; Verursachung des

    Auszug aus LG Bonn, 25.06.2003 - 1 O 6/03
    Demgegenüber hat das OLG Hamm (Urteil v. 11.02.1998, Az.: 30 U 167/97 in VersR 1999, S. 843; vgl. auch BGH, Beschluss v. 12.12.2001, Az.: XII ZR 153/99 in r + s 2002, S. 205) die Beweislast gänzlich der klagenden Versicherung auferlegt.
  • OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 58/01

    Regreßverzicht des Gebäudefeuerversicherers für Fälle leichter Fahrlässigkeit des

    Auszug aus LG Bonn, 25.06.2003 - 1 O 6/03
    Überdies ist zu berücksichtigen, dass selbst wenn dem Mieter nach Inanspruchnahme im Regressprozess der Feuerversicherung seinerseits Ansprüche auf Ersatz gegen seine Haftpflichtversicherung zustehen sollten, dieser im Hinblick auf die regelmäßig hohen Schadenssummen die Kündigung des Haftpflichtversicherungsvertrages riskiert und der Neuabschluss einer Versicherung - wenn überhaupt - nur unter schlechteren Bedingungen möglich sein wird (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 09.01.2002, Az,: 20 U 58/01 in VersR 2002, S. 1280; LG Wuppertal, Urteil v. 19.04.2002, Az.: 2 0 134/01 in VersR 2002, S. 1281) .
  • OLG Köln, 23.12.2003 - 22 U 146/03

    Regressverzicht in der Feuerversicherung

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Juni 2003 verkündete Urteil der ersten Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 6/03 - abgeändert und wie folgt neu gefasst: .
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Rechtsprechung
   LG Weiden/Oberpfalz, 25.04.2003 - 1 O 6/03   

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https://dejure.org/2003,50393
LG Weiden/Oberpfalz, 25.04.2003 - 1 O 6/03 (https://dejure.org/2003,50393)
LG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 25.04.2003 - 1 O 6/03 (https://dejure.org/2003,50393)
LG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 25. April 2003 - 1 O 6/03 (https://dejure.org/2003,50393)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Nürnberg, 05.08.2003 - 3 U 1661/03

    Aufdrängen von Dienstleistungen

    Das Endurteil des Landgerichts Weiden vom 25.04.2003, Az.: 1 O 6/03, wird abgeändert:.

    vom 25.04.2003 - Az.: 1 O 6/03 - ihrem Klageantrag stattzugeben.

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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2003 - 1 O 6/03   

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https://dejure.org/2003,59844
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2003 - 1 O 6/03 (https://dejure.org/2003,59844)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.04.2003 - 1 O 6/03 (https://dejure.org/2003,59844)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. April 2003 - 1 O 6/03 (https://dejure.org/2003,59844)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.1993 - 4 K 8/93
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2003 - 1 O 6/03
    Es kommt nicht darauf an, ob diese Wohnung melderechtlich eine Haupt- oder Nebenwohnung darstellt (Anschluss an OVG Greifswald, Urteil vom 11. August 1993 - 4 K 8/93 - LKV 1994, S. 444).3.
  • VG Greifswald, 05.01.2010 - 3 A 2198/07

    Kommunalabgaben: Erhebung von Abwasserabgaben; Abwälzungssatzung

    In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob diese Wohnung melderechtlich eine Haupt- oder Nebenwohnung darstellt (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 14.04.2003 - 1 O 6/03, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2007 - 1 L 100/05

    Abwasserabgabe: Einleitung von Abwasser aus einer undichten abflusslosen

    Die Beweislast trägt dann der Abgabengläubiger, die abgabenerhebende Gemeinde, die sich auf das Tatbestandsmerkmal "Einleiten" beruft und damit eine für sie günstige Norm geltend macht (Beschluss des Senats, 14.04.2003 - 1 O 6/03 -, juris; Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 14. A., § 108, Rn 12).
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