Weitere Entscheidungen unten: BSG, 24.11.1998 | VG Lüneburg, 20.11.1997

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   BVerwG, 05.03.1999 - 1 A 1.97   

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https://dejure.org/1999,2731
BVerwG, 05.03.1999 - 1 A 1.97 (https://dejure.org/1999,2731)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1999 - 1 A 1.97 (https://dejure.org/1999,2731)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1999 - 1 A 1.97 (https://dejure.org/1999,2731)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Mißstandsaufsicht - Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen - Versicherungsunternehmen - Geschäftspraxis - Tarifwechsel - Neuer Versicherungsvertrag - Risikoeinstufung - Gesundheitszustand des Versicherten - Risikozuschläge - Basisprämie

  • Judicialis

    VAG § 12 Abs. 1; ; VAG § ... 12 c; ; VAG § 21 Abs. 1; ; VAG § 81 Abs. 2 Satz 1 und 2; ; VVG § 16; ; VVG § 17; ; VVG § 178 a Abs. 2; ; VVG § 178 f; ; VVG § 178 k; ; VVG § 178 o; ; SGB V § 257 Abs. 2 a Nr. 1; ; KalV § 12

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VAG § 12 Abs. 1; VAG § ... 12 c; VAG § 21 Abs. 1; VAG § 81 Abs. 2 S. 1; VAG § 81 Abs. 2 S. 2; VVG § 16; VVG § 17; VVG § 178 a Abs. 2; VVG § 178 f; VVG § 178 k; VVG § 178 o; SGB V § 257 Abs. 2 a Nr. 1; KalV § 12
    Umfang der zulässigen Risikozuschläge bei Tarifwechsel (§ 178 f VVG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Risikozuschläge bei Tarifwechsel in der Krankenkosten-Vollversicherung

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Einstufung bleibt auch bei Tarifwechsel

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 325
  • NJW 1999, 2752 (Ls.)
  • VersR 1999, 743
  • DVBl 1999, 1062 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 15.07.2015 - IV ZR 70/15

    Private Krankenversicherung: Erhebung eines individuellen Risikozuschlags bei

    Hieraus folgt nicht, dass ein Risikozuschlag in Fällen, in denen diese Besonderheit nicht vorliegt, nicht zulässig wäre (BVerwGE 108, 325 juris Rn. 21).

    Der Versicherer darf daher im weiteren Vertragsverlauf von dieser Einstufung nicht zuungunsten des Versicherten abweichen, und zwar auch dann nicht, wenn im Lichte späterer Erkenntnisse - etwa aufgrund des weiteren Krankheitsverlaufs oder neuerer Ergebnisse der medizinischen Forschung - die damalige Einstufung zu günstig war (BVerwGE 108, 325 juris Rn. 26; 137, 179 Rn. 31; ferner Senatsurteil vom 20. Dezember 2006 - IV ZR 175/05, VersR 2007, 196 Rn. 15; Reinhard in Looschelders/Pohlmann, VVG 2. Aufl. § 204 Rn. 11).

  • BGH, 20.07.2016 - IV ZR 45/16

    Private Krankenversicherung: Erneute Gesundheitsprüfung im Falle eines

    Der Senat weicht mit seiner Rechtsprechung entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung auch nicht von derjenigen des Bundesverwaltungsgerichts (VersR 2010, 1345; 2007, 1253; 1999, 743) ab, so dass eine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes nicht geboten ist.

    Hierzu verhält sich auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1999 nicht (VersR 1999, 743).

  • BVerwG, 21.03.2007 - 6 C 26.06

    Krankenversicherung, Tarifwechsel, gleichartiger Versicherungsschutz,

    Die Anwendbarkeit dieser Verordnungsregelung auch im Rahmen des § 178f VVG hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 5. März 1999 - BVerwG 1 A 1.97 - (BVerwGE 108, 325 = Buchholz 452.00 § 81 VAG Nr. 6 S. 4) für zutreffend angesehen (vgl. auch Prölss, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl. 2004, § 178f Rn. 2; Römer/Langheid, Versicherungsvertragsgesetz, 2. Aufl. 2003, § 178f Rn. 3).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. März 1999 (a.a.O. S. 330 bzw. S. 5) die nach § 178f VVG anzurechnenden "erworbenen Rechte" als besondere unentziehbare Rechtspositionen umschrieben, die der Versicherungsnehmer durch den Abschluss und im Verlauf des Vertrages gewinnt, und als Beispiel u.a. den Ablauf einer Wartezeit genannt.

    Dagegen ist, wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls bereits in seinem Urteil vom 5. März 1999 (a.a.O.) hervorgehoben hat, das Risiko einer Verschlechterung des Gesundheitszustands des Versicherungsnehmers nach Vertragsbeginn grundsätzlich vom Versicherer zu tragen.

    Darum muss die nach dem alten Tarif zurückgelegte Versicherungszeit auch dann unter der Geltung des neuen Tarifs Berücksichtigung finden, wenn - wie hier - der alte Tarif keine Wartezeit vorsah (vgl. zur Fortgeltung des Verzichts auf eine Wartezeit Urteil vom 5. März 1999 a.a.O.).

    Die von der Klägerin in diesem Zusammenhang angeführte Passage aus dem Urteil vom 5. März 1999 (a.a.O. S. 332 f. bzw. S. 6 f.) betrifft die Möglichkeit eines Risikozuschlags bei einem Wechsel aus einem Tarif mit Pauschalprämie, in die Risiken aus Vorerkrankungen unter entsprechender Kalkulation des Gesamtrisikos einbezogen waren, in einen solchen mit gesonderten und auf Dauer angelegten Risikozuschlägen für Vorerkrankungen.

  • BVerwG, 23.06.2010 - 8 C 42.09

    Krankenversicherung; substitutive; Tarifstrukturzuschlag; Prämie;

    Das bestehende Versicherungsverhältnis ist zu den Bedingungen des neuen Tarifs fortzusetzen (Urteil vom 5. März 1999 - BVerwG 1 A 1.97 - BVerwGE 108, 325 = Buchholz 452.00 § 81 VAG Nr. 6 S. 6).

    Aus dem Urteil vom 5. März 1999 (a.a.O. S. 329 f. bzw. S. 4 f.) ergibt sich nichts anderes.

    Die Annahme, § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG gestatte die Erhebung gesetzlich nicht vorgesehener Zuschläge, widerspricht schließlich dem Sinn und Zweck des § 204 Abs. 1 Satz 1 VVG, der für die Vorgängerregelung in § 178f VVG a.F. aus den Gesetzesmaterialien zu belegen ist (vgl. Urteil vom 5. März 1999 a.a.O.; BTDrucks 12/6959 S. 105).

    Bereits in der Entscheidung vom 5. März 1999 - BVerwG 1 A 1.97 - (BVerwGE 108, 325 f. = Buchholz 452.00 § 81 VAG Nr. 6 S. 5 f.) hat das Bundesverwaltungsgericht die nach § 178f Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. (Vorgängervorschrift zu § 204 Abs. 1 VVG) anzurechnenden "erworbenen Rechte" als besondere unentziehbare Rechtspositionen umschrieben, die der Versicherungsnehmer durch den Abschluss und im Verlauf des Vertrags gewinnt und insbesondere in der Bewertung des Gesundheitszustandes des Versicherungsnehmers durch den Versicherer bei Vertragsbeginn eine Position gesehen, die zu den "aus dem Vertrag erworbenen Rechten" des Versicherungsnehmers gehört.

  • VG Frankfurt/Main, 23.07.2009 - 1 K 3082/08

    Krankenversicherung; Risikomischung; Grundprämie des Zieltarifs; individuelle

    Der Begriff der erworbenen Rechte bezieht sich auf die unentziehbaren Rechtspositionen in Bezug auf die Risikoverteilung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer (vgl. BVerwG Urt. v. 05.03.1999 - 1 A 1/97 -, VersR 1999, 743 [744] = BVerwGE 108, 325 [330]; Urt. v. 21.03.2007 - 6 C 26/06 -, VersR 2007, 1253, [TZ 33]).

    Zu den erworbenen Rechten gehört auch der vereinbarte Verzicht auf eine Wartezeit, der vereinbarte Umfang an den Aufwendungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung, der vom Versicherer zu tragen ist, sowie die Erhöhung dieser Sätze während der Vertragsdauer und der vereinbarte Ausschluss des Rücktrittsrechts des Versicherers wegen Verletzung der Anzeigepflicht (BVerwG v. 05.03.1999 a.a.O).

    Der Versicherer trägt also das Risiko dafür, dass sich der Gesundheitszustand des Versicherten während der Dauer des Versicherungsvertrages verschlechtert (BVerwG v. 05.03.1999 a.a.O).

    Selbst wenn sich im Lichte des weiteren Krankheitsverlaufs (ex-post-Betrachtung) oder im Lichte neuerer Ergebnisse der medizinischen Forschung (ex-ante-Betrachtung) belegen lässt, dass die ursprüngliche Gewichtung einer Vorerkrankung für die Abschätzung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines darauf zurückzuführenden Versicherungsfalls falsch war, ist der Versicherer an die ursprüngliche Risikoeinstufung für die Dauer des Vertrages gebunden (BVerwG v. 05.03.1999 a.a.O).

    Das gilt insbesondere für das Urteil vom 05.03.1999 (- 1 A 1/97 -, BVerwGE 108, 325 [330] = VersR 1999, 743 [744]).

  • BGH, 20.12.2006 - IV ZR 175/05

    Anpassung des Versicherungsschutzes in der privaten Krankenversicherung nach

    Einer Prüfung und ggf. - ärztlichen - Untersuchung bedarf nur der aktuelle Gesundheitszustand des Versicherten, damit der Versicherer in der Lage ist, das von ihm individuell zu übernehmende Wagnis einzuschätzen und seine Prämienberechnung danach auszurichten (vgl. BVerwG VersR 1999, 743, 745); lediglich einer solchen neuerlichen Prüfung steht die Bestimmung des § 178e Satz 2 VVG entgegen.
  • LG München I, 17.12.2014 - 25 S 2896/14

    Versicherungsnehmer, Berufungsinstanz, Streitwert, Tarif, Klägers

    Denn - entsprechend der Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteil vom 05.03.1999, Az. 1 A 1/97 sowie Urteil vom 23.06.2010, Az. 8 C 42/09 - ist zu berücksichtigen, dass bei einem Tarifwechsel gerade kein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, sondern der bisherige Vertrag nach Maßgabe des neuen Tarif fortgesetzt wird.
  • OLG Hamm, 04.09.2015 - 20 U 132/15

    Krankheitskostenversicherung: Tarifwechsel; Risikozuschlag

    Demgegenüber darf nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz gem. § 12 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 11 Abs. 2 VAG der wechselnde Versicherungsnehmer bezüglich der im Zieltarif zu zahlenden Prämie nicht besser oder schlechter gestellt werden, als ein dort neu eintretender Versicherter (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.03.1999, 1 A 1/97, juris, Rn. 28, BVerwGE 108, 325 = VersR 1999, 743; Kalis, in: Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 4. Aufl. 2009, § 204 VVG Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2010 - 9 U 77/09

    Maßgebliches Recht bei Änderung eines Versicherungsverhältnisses

    Vielmehr ist ein Tarifwechsel im Rahmen der privaten Krankenversicherung gemäß § 178f VVG a.F. (bzw. § 204 VVG i.d. bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung) grundsätzlich nicht als Abschluss eines neuen Vertrags zu verstehen, sondern lediglich als eine Fortsetzung des alten Vertrags zu geänderten Bedingungen (vgl. Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG , § 204 Rn. 2; BVerwG, VersR 1999, 743; vgl. auch BVerwG, VersR 2007, 1253 ).
  • VG Frankfurt/Main, 01.06.2006 - 1 E 4837/05

    Versicherungsaufsichtsrecht - Anrechnung von Vorversicherungszeiten in der

    Die Klägerin beruft sich für Ihre Rechtsauffassung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.03.1999 (1 A 1.97 - BVerwGE 108, 325).
  • OLG München, 30.11.1999 - 25 U 3487/99

    Krankenversicherung; Allgemeine Versicherungsbedingungen; Krankheitskostentarif;

  • LG München I, 12.01.2012 - 6 S 742/11

    Krankheitskostenversicherung: Tarifwechsel unter Vereinbarung eines

  • OLG München, 27.02.2014 - 25 U 4550/13

    Private Krankheitskostenversicherung - Risikozuschläge bei Tarifwechsel

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Rechtsprechung
   BSG, 24.11.1998 - B 1 A 1/97 R   

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https://dejure.org/1998,2211
BSG, 24.11.1998 - B 1 A 1/97 R (https://dejure.org/1998,2211)
BSG, Entscheidung vom 24.11.1998 - B 1 A 1/97 R (https://dejure.org/1998,2211)
BSG, Entscheidung vom 24. November 1998 - B 1 A 1/97 R (https://dejure.org/1998,2211)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Aufsichtsbehörde - Befugnis - Aufsichtsanordnung - Beitragsbemessung - Krankengeldbezug - Sozialversicherungsträger - Über-/Unterordnungsverhältnis - Vorrang des Einzugsstellenverfahrens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung - Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung - Aufsichtsanordnung - Vorrang des Beitragseinzugsverfahrens

  • Judicialis

    SGB VI § 157; ; SGB VI § 166 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 28h Abs. 1, § 76 Abs. 1, § 89 Abs. 1 S. 2
    Beitragsbemessung bei Krankengeldbezug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 83, 126
  • NZS 1999, 342
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.09.1995 - 12 RK 9/95

    Entscheidung über Beitragszahlung von Strafgefangenen

    Auszug aus BSG, 24.11.1998 - B 1 A 1/97 R
    Dies hat der 12. Senat des BSG wiederholt für den Fall entschieden, daß der Kläger die Entrichtung von Pflichtbeiträgen aufgrund eines behaupteten Beschäftigungsverhältnisses zum Beklagten durchsetzen möchte oder wenn zu klären ist, ob Beitragsschulden verjährt sind: Einer Klage des (angeblich) Versicherten fehlt in diesen Fallgestaltungen grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis, denn dieser hat sich in erster Linie an die zuständige Einzugsstelle zu wenden (BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 4 bis 7).
  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 5/97

    Arbeitslosengeld - Beiträge - Bemessung - Berechnung - Rentenversicherung -

    Auszug aus BSG, 24.11.1998 - B 1 A 1/97 R
    Dementsprechend wurden die bisherigen Prozesse über die während des Krankengeldbezugs zu zahlenden Beiträge sowohl nach altem wie nach neuem Recht durch Bescheide des zum Beitragseinzug verpflichteten Trägers ausgelöst (vgl BSG SozR 2200 § 1385 Nr. 12; BSGE 81, 119 = SozR 3-2600 § 166 Nr. 1).
  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 37/95

    Klage eines Absolventen der einstufigen Juristenausbildung auf Zahlung von

    Auszug aus BSG, 24.11.1998 - B 1 A 1/97 R
    Anhaltspunkte dafür, daß bei einem Streit über die Beitragshöhe etwas anderes gelten könnte, sind nicht erkennbar, was der 12. Senat ebenfalls bereits angedeutet hat (BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 7 S 23).
  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 72/93

    Ermittlung der Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung - Gewährung einer

    Auszug aus BSG, 24.11.1998 - B 1 A 1/97 R
    Eine Leistungsklage des für den Beitragseinzug zuständigen Trägers gegen den angeblich beitragspflichtigen Träger ist infolgedessen unzulässig (BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 22 mwN).
  • BSG, 16.02.1982 - 12 RK 81/80

    Parallelität von Beiträgen und Leistungen

    Auszug aus BSG, 24.11.1998 - B 1 A 1/97 R
    Dementsprechend wurden die bisherigen Prozesse über die während des Krankengeldbezugs zu zahlenden Beiträge sowohl nach altem wie nach neuem Recht durch Bescheide des zum Beitragseinzug verpflichteten Trägers ausgelöst (vgl BSG SozR 2200 § 1385 Nr. 12; BSGE 81, 119 = SozR 3-2600 § 166 Nr. 1).
  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 1/98 P R

    Feststellungsklage des Arbeitnehmers über Aufteilung der Beitragslast gegen den

    Dagegen hat das BSG in ständiger Rechtsprechung (vgl die Urteile vom 11. September 1995, 12. September 1995 und 26. September 1996, SozR 3-2400 § 28h Nrn 4 bis 7; vom 24. November 1998, BSGE 83, 126, 127 = SozR 3-2400 § 28h Nr. 8) dem Vorrang des Einzugsstellenverfahrens besonderes Gewicht beigemessen.
  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 2/98 P R

    Aufteilung der Beitragslast in der sozialen Pflegeversicherung bei

    Dagegen hat das BSG in ständiger Rechtsprechung (vgl die Urteile vom 11. September 1995, 12. September 1995 und 26. September 1996, SozR 3-2400 § 28h Nrn 4 bis 7; vom 24. November 1998, BSGE 83, 126, 127 = SozR 3-2400 § 28h Nr. 8) dem Vorrang des Einzugsstellenverfahrens besonderes Gewicht beigemessen.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.02.2006 - L 7 R 3772/05

    Pflegeversicherung - Rentner - Versicherungspflicht - Beitragszuschlag für

    Über die Versicherungs- und Beitragspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses entscheidet nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BSG SozR 3-2400 Nrn. 4 bis 7; BSGE 83, 126 ff. = SozR 3-2400 § 28h Nr. 8; BSGE 85, 10 ff. = SozR 3-3300 § 58 Nr. 1; BSG SozR 4-2400 § 28h Nr. 1) grundsätzlich die Krankenkasse als Einzugsstelle (§§ 28h Abs. 2, 28i SGB IV i.V.m. § 28d SGB IV); demgemäß ist vor der Entscheidung der Einzugsstelle beispielsweise die Klage eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber oder den Rentenversicherungsträger über die Versicherungs- und Beitragspflicht oder die Beitragshöhe in allen oder auch nur in einem Zweig der Sozialversicherung regelmäßig unzulässig.
  • OLG Hamburg, 15.12.2000 - 1 U 91/00

    Anfechtung im Insolvenzverfahren

    Nach außen gegenüber den Beitragsschuldnern tritt die Beklagte als Inhaber der Gesamtforderung auf, auch wenn im Innenverhältnis zu den anderen Versicherungsträgern deren Beitragsforderung ein fremdes Recht bleibt (vgl. bereits zur Rechtslage nach § 1399 RVO BSG, Urteil vom 27.09.1961, BSGE 15, 118, 122 f.; zur Rechtslage nach § 28 h SGB IV BSG, Urteil vom 06.02.1992, BSGE 70, 81, 85 f. und Urteil vom 24.11.1998, BSGE 83, 126, 127 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2018 - L 4 KR 173/18
    Es bestehe nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ein Zurückhaltungsgebot der Aufsichtsbehörde gegenüber den Sozialversicherungsträgern (BSG, Urteil vom 24. November 1998 - B 1 A 1/97 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2019 - L 4 KR 169/18
    Es bestehe nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ein Zurückhaltungsgebot der Aufsichtsbehörde gegenüber den Sozialversicherungsträgern (BSG, Urteil vom 24. November 1998 - B 1 A 1/97 R).
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 20.11.1997 - 1 A 1/97   

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https://dejure.org/1997,14038
VG Lüneburg, 20.11.1997 - 1 A 1/97 (https://dejure.org/1997,14038)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 20.11.1997 - 1 A 1/97 (https://dejure.org/1997,14038)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 20. November 1997 - 1 A 1/97 (https://dejure.org/1997,14038)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 12.81

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge; Rückzahlung von

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.11.1997 - 1 A 1/97
    Vielmehr ist hier an formularmäßig (per ausgefülltem Vordruck) einmal eingeräumten Ratenzahlungen ohne Rücksicht darauf festgehalten worden, wie sich die konkreten Lebensumstände des Verpflichteten im Zeitpunkt des Rückzahlungsverlangens und dessen Umsetzung darstellen (BVerwG, ZBR 1983, 192 und 193 sowie ZBR 1990, 8o) - obgleich mit Schreiben vom 11. November 1996 entsprechende Unterlagen über die Bewerbung des Klägers einschließlich der polizeiärztlichen Gesundheitsprüfung beim Land Nordrhein-Westfalen vorgelegt worden und der Beklagten damit bekannt waren.
  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 22.85

    Besoldung - Anwärtersonderzuschläge - Rückforderung - Ausscheiden -

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.11.1997 - 1 A 1/97
    Die Rückzahlungspflicht aus § 4 AnwSZV stellt mithin eine Sonderregelung für die Rückforderung von Bezügen dar, die durch § 12 Abs. 2 BBesG nicht eingeschränkt wird (BVerwG, NVwZ 1989, S. 64).
  • BVerfG, 29.04.1954 - 1 BvR 328/52

    Schwerbeschädigtenschutz

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.11.1997 - 1 A 1/97
    In ihrem Rahmen kommt auf dem Hintergrund des Sozialstaatsprinzips (Art. 2o Abs. 1 GG), welches verbindliche Leitlinie für Verwaltung und Gerichte ist und so zu einer allgegenwärtigen Bindung administrativen Ermessens führt (BVerfGE 3, 377/381), dem Gesichtspunkt des Minderjährigenschutzes eine die Rigidität der Auflage und ihrer Folgen ausgleichende Bedeutung zu.
  • VG Kassel, 15.03.2004 - 7 E 127/01

    Rückforderung von Dienstbezügen und Anwärtersonderzuschlägen bei Entlassung eines

    Wie bereits ausgeführt, handelt es sich bei § 4 Abs. 1 AnwSZV um eine Sonderregelung gegenüber § 12 BBesG mit der Folge, dass auch die Verweisung auf die Vorschriften des BGB nicht eingreift (ebenso ausdrücklich VG Lüneburg, Urteil vom 20.11.1997 - 1 A 1/97 -).

    Eine lediglich formularmäßige Billigkeitsentscheidung ist rechtswidrig (Schinkel/Seifert, a. a. O., Rdnr. 17; VG Lüneburg, Urteil vom 20.11.1997, a. a. O.).

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