Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2011 - 1 A 10058/11.OVG |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 15 Abs 1 S 1 BauNVO, § 4 Abs 2 Nr 2 BauNVO
Nachbarklage gegen Nutzungsänderung in Bistro; Häufung von Gaststättenbetrieben in allgemeinem Wohngebiet - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Genehmigung einer Schankwirtschaft in einem allgemeinen Wohngebiet bei bereits vorhandener Häufung gastronomischer Betriebe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Genehmigung einer Schankwirtschaft in einem allgemeinen Wohngebiet bei bereits vorhandener Häufung gastronomischer Betriebe
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sind 10 Gaststätten in einem Wohngebiet rücksichtslos?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Mainz, 13.10.2010 - 3 K 27/10
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2011 - 1 A 10058/11.OVG
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 968
- ZfBR 2012, 60 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2011 - 1 A 10058/11
Bestehen mithin hinsichtlich der Zulässigkeit der von der Klägerin zu 1) und von dem Kläger zu 2) erhobenen Klage keine Bedenken, so können diese - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat - einen Aufhebungsanspruch nicht mit Erfolg auf einen allgemeinen "Gebietserhaltungsanspruch" stützen, der auf Bewahrung der vom Bebauungsplan festgesetzten Gebietsart gerichtet ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - 4C 28/91 - BVerwGE 94, 151).Ähnliches vertritt das Bundesverwaltungsgericht auch im Zusammenhang mit der sich zu § 12 Abs. 2 BauNVO stellenden Frage, welche Stellplätze und Garagen für den durch den im Baugebiet zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993, a.a.O.).
- BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92
Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2011 - 1 A 10058/11
Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO, der der Aufrechterhaltung der jeweiligen gebietstypischen Prägung dient (BVerwG, Urteil vom 24. September 1992, 7 C 7/92) sind u.a. Schankwirtschaften im Einzelfalle unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen.
- VG Berlin, 28.04.2014 - 19 K 146.13
Bauordnungsrecht - Zulässigkeit eines Wettbüros; Vergnügungsstätte; Ausnahme
Indes wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung mitunter vertreten, dass das "Baugebiet" im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO nicht an den Grenzen des Bebauungsplans enden müsse; vielmehr seien auch angrenzende Areale einzubeziehen, für die eine gleichartige Nutzungsart nach § 1 Abs. 3 Satz 2 BauNVO und der einschlägigen Baugebietsvorschriften festgesetzt oder nach § 34 Abs. 2 BauGB faktisch anzunehmen sei (so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Juli 2011 - OVG 1 A 10058/11 -, NVwZ-RR 2011, 968 m.w.Nachw.). - VG Berlin, 12.11.2015 - 19 L 245.15
Nutzungsuntersagung einer Gaststätte (hier: Verfahren des einstweiligen …
Ebenso ging es in dem - auch vom Antragsgegner im streitgegenständlichen Bescheid angeführten - Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Juli 2011 - OVG 1 A 10058/11 - (NVwZ-RR 2011, 968) um eine Schankwirtschaft im allgemeinen Wohngebiet. - VG Berlin, 26.02.2019 - 19 K 337.16
Erteilung einer bauplanungsrechtlichen Ausnahme
Denn zu den erwähnten fünf treten Gaststätten auf den Grundstücken H... 54 und 61 hinzu, eine weitere auf dem Grundstück A... 1-2 sowie drei zusätzliche auf dem Grundstück H... 200 - zum Begriff der Schank- und Speisewirtschaft zählen auch Betriebe, in denen nur Getränke ausgegeben werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Juli 2011 - OVG 1 A 10058/11 -, juris Rn. 34).