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   OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2011 - 1 A 10270/11.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2011 - 1 A 10270/11.OVG (https://dejure.org/2011,1201)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.11.2011 - 1 A 10270/11.OVG (https://dejure.org/2011,1201)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. November 2011 - 1 A 10270/11.OVG (https://dejure.org/2011,1201)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 2 BauGB, § 11 Abs 3 S 1 Nr 1 BauNVO, § 29 BauGB, § 42 Abs 2 VwGO
    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Einkaufszentrums auf dem Gebiet der Nachbargemeinde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Agglomeration von Einzelhandelsbetrieben mit einer Verkaufsfläche von insgesamt 3.360 qm als Einkaufszentrum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Agglomeration von Einzelhandelsbetrieben mit einer Verkaufsfläche von insgesamt 3.360 qm als Einkaufszentrum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einkaufszentrum: Abwehrrecht der Nachbargemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Können einzelne Läden zu einem Einkaufszentrum "zusammenwachsen"? (IBR 2012, 47)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 49
  • BauR 2012, 206
  • ZfBR 2012, 45
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 22.12.2009 - 4 B 25.09

    Geeignetheit von lediglich untergeordneten Sachverständigengutachten zum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2011 - 1 A 10270/11
    Gleichwohl hat das Bundesverwaltungsgericht für einen Fall, bei dem ein Einkaufscenter nach § 30 Abs. 1 BauGB genehmigt worden war, entschieden, dass sich die Nachbargemeinde gegen unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art zu Wehr setzen kann (s. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 4 B 25.09 -, ZfBR 2010, 269).

    Dass unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art hier vorliegen können, ist bei einem Einkaufszentrum jedenfalls im Rahmen der Klagebefugnis als möglich anzunehmen, da sich bei einem Einkaufszentrum Auswirkungen auf die Nachbargemeinden, die einen Abstimmungsbedarf nach § 2 Abs. 2 BauGB auslösen, generell nicht ausschließen lassen und daher regelmäßig ein qualifizierter interkommunaler Abstimmungsbedarf und ein Planungsbedürfnis unwiderlegbar vermutet werden kann (s. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2009, a.a.O.).

    Vielmehr folgt aus § 11 Abs. 3 BauNVO, dass für ein Einkaufszentrum ein qualifizierter interkommunaler Abstimmungsbedarf gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und ein Planungsbedürfnis unwiderleglich vermutet wird (s. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 4 B 25.09 -, ZfBR 2010, 269).

    Abgesehen davon, dass die Berufungsführer offenbar die Ansicht vertreten, dass Kaufkraftabflüsse dieser Größenordnung hinsichtlich nachteiliger Wirkungen auf die Nachbargemeinde nicht relevant seien, was aber rechtlich fragwürdig ist (s. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2009, a.a.O.), zeigt die oben erwähnte gutachterliche Stellungnahme zumindest, dass die Auswirkungen des Einkaufszentrums sich in einem Rahmen bewegen, der nicht von vorneherein als lediglich unerheblich angesehen werden kann.

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2011 - 1 A 10270/11
    Eine Verletzung des vorgenannten Abstimmungsgebots wird bei einer Genehmigung eines Einkaufszentrums nach § 35 BauGB dennoch über § 35 Abs. 3 BauGB angenommen, in dem man das Abstimmungsgebot als sonstigen öffentlichen Belang ansieht, der bei Errichtung eines Einkaufszentrums nicht durch Unterlassung einer Planung umgangen werden darf (so BVerwG, Urteil vom 01. August 2002 - 4 C 5.01 -, ZfBR 2003, 38) und der der Nachbargemeinde ein Abwehrrecht vermittelt.

    Dass sich die Nachbargemeinde gegen unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf dem benachbarten Gemeindegebiet zur Wehr setzen kann, und in einem solchen Fall ein qualifizierter Abstimmungsbedarf in Sinne von § 2 Abs. 2 BauGB anzunehmen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (s. Urteil vom 01. August 2002, a.a.O.).

    Denn der Normgeber der Baunutzungsverordnung geht davon aus, dass bei einem Einkaufszentrum gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO die in Satz 2 dieser Vorschrift bezeichneten Auswirkungen generell nicht auszuschließen sind und es daher nicht eigens der Feststellung bedarf, welche nachteiligen Wirkungen von dem Einkaufszentrum konkret zu erwarten sind (s. BVerwG, Urteil vom 01. August 2002, a.a.O.; OVG NW Urteil vom 21. Dezember 2010 - 2 A 1419/09 -, DVBl. 2011, 570).

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 16.87

    Begriff des "Einkaufszentrums" im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2011 - 1 A 10270/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. grundlegendes Urteil vom 27. April 1990 - 4 C 16.87 - DÖV 1990, 748) ist ein Einkaufszentrum im Rechtssinne nur dann anzunehmen, wenn eine räumliche Konzentration von Einzelhandelsbetrieben verschiedener Art und Größe vorliegt, die entweder einheitlich geplant ist oder sich doch in anderer Weise als "gewachsen" darstellt.

    Im Regelfall wird sich um einen einheitlichen geplanten, finanzierten, gebauten und verwalteten Gebäudekomplex handeln (BVerwG, Urteil vom 27. April 1990, a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 24.02.2010 - 5 K 850/09

    Anforderungen an ein Einkaufszentrum in einer kleinen Gemeinde

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2011 - 1 A 10270/11
    So hat u.a. das Oberverwaltungsgericht Saarland (s. Beschluss vom 10. Februar 2009 - 2 A 267/08 - juris) eine Gesamtverkaufsfläche von etwa 3.643 m² und das Verwaltungsgericht Saarland sogar eine Gesamtverkaufsfläche von lediglich rund 2.640 m² (Urteil vom 24. Februar 2010 - 5 K 850/09 -, juris) ausreichen lassen, um ein Einkaufszentrum annehmen zu können.
  • OVG Saarland, 10.02.2009 - 2 A 267/08

    Baugenehmigung: Errichtung von Einzelhandelsgeschäften; Begriff des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2011 - 1 A 10270/11
    So hat u.a. das Oberverwaltungsgericht Saarland (s. Beschluss vom 10. Februar 2009 - 2 A 267/08 - juris) eine Gesamtverkaufsfläche von etwa 3.643 m² und das Verwaltungsgericht Saarland sogar eine Gesamtverkaufsfläche von lediglich rund 2.640 m² (Urteil vom 24. Februar 2010 - 5 K 850/09 -, juris) ausreichen lassen, um ein Einkaufszentrum annehmen zu können.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 1061/04

    Keine Agglomeration mehrerer kleiner Einzelhandelsbetriebe zu einem großflächigen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2011 - 1 A 10270/11
    Auch der VGH Baden-Württemberg hat in seiner Entscheidung vom 22. September 2005 (Az.: 3 S 1061/04, veröffentlicht in juris) nichts Gegenteiliges vertreten, sondern hat lediglich eine Verkaufsfläche von 1.433 m² als eine Größenordnung angesehen, bei der man von einem Einkaufszentrum im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO nicht sprechen könne.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 2 A 1419/09

    Verfahrensrecht - Zur Erfordernis eines Berufungsverfahrens

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2011 - 1 A 10270/11
    Denn der Normgeber der Baunutzungsverordnung geht davon aus, dass bei einem Einkaufszentrum gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO die in Satz 2 dieser Vorschrift bezeichneten Auswirkungen generell nicht auszuschließen sind und es daher nicht eigens der Feststellung bedarf, welche nachteiligen Wirkungen von dem Einkaufszentrum konkret zu erwarten sind (s. BVerwG, Urteil vom 01. August 2002, a.a.O.; OVG NW Urteil vom 21. Dezember 2010 - 2 A 1419/09 -, DVBl. 2011, 570).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2011 - 1 A 10270/11
    Hingegen wird ein Abwehrrecht bei einer Genehmigung nach § 34 BauGB verneint, da diese Vorschrift keine Zulassungsschranke in Gestalt öffentlicher Belange enthält, bei denen das Abstimmungsgebot berücksichtigt werden könne (s. BVerwG, Urteil vom 17. September 2003 - 4 C 14.04 -, NVwZ 2004, 220).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2011 - 1 A 10270/11
    Hingegen wird ein Abwehrrecht bei einer Genehmigung nach § 34 BauGB verneint, da diese Vorschrift keine Zulassungsschranke in Gestalt öffentlicher Belange enthält, bei denen das Abstimmungsgebot berücksichtigt werden könne (s. BVerwG, Urteil vom 17. September 2003 - 4 C 14.04 -, NVwZ 2004, 220).
  • BVerwG, 12.07.2007 - 4 B 29.07

    Begriff des "Einkaufszentrums" i.S. von § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2011 - 1 A 10270/11
    Letztere Merkmale sind jedoch keine zwingenden Voraussetzungen für die Annahme eines Einkaufszentrums (s. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 4 B 29.07 -, ZfBR 2007, 684).
  • BVerwG, 15.02.1995 - 4 B 84.94

    Zulässigkeit eines "Einkaufszentrums" in Sondergebieten - Voraussetzungen eines

  • VG Aachen, 06.03.2014 - 6 K 2116/12

    Bauvorbescheid; interkommunales Abstimmungsgebot; Einkaufszentrum; Mindestgröße

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. November 2011 - 1 A 10270/11 -, BauR 2012, 206 = juris Rn. 54; Söfker, in: Ernst/ Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Januar 2009, Rn. 50 zu § 11 BauNVO.

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. November 2011 - 1 A 10270/11 -, BauR 2012, 206 = juris Rn. 54, zu einem Einkaufszentrum mit einer Verkaufsfläche von 3.360 m² und mit weiteren Größenbeispielen aus der Rechtsprechung.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 -, BauR 2003, 55 = juris Rn. 21, und Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 4 B 25.09 -, BauR 2010, 740 = juris Rn. 11; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. November 2011 - 1 A 10270/11 -, BauR 2012, 206 = juris Rn. 45.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 4 B 25.09 -, BauR 2010, 740 = juris Rn. 9; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. November 2011 - 1 A 10270/11 -, BauR 2012, 206 = juris Rn. 57.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2023 - 8 A 10011/23

    Klage einer Nachbarkommune gegen die Verlängerung eines Bauvorbescheides für die

    Ein Abwehrrecht einer Gemeinde gegen ein Einzelvorhaben ist nach der Rechtsprechung dann anzuerkennen, wenn die Standortgemeinde durch einen nicht abgestimmten Bebauungsplan oder im Fall des Fehlens eines solchen auf andere zurechenbare Weise unter Missachtung des materiellen Gehalts des Abstimmungsgebots dem Bauantragsteller einen Zulassungsanspruch verschafft hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25 und juris, Rn. 20; Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 B 15.18 -, NVwZ 2019, 318 und juris, Rn. 7; Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 4 B 3.12 -, BauR 2013, 558 und juris, Rn. 7; OVG RP, Urteil vom 3. November 2011 - 1 A 10270/11.OVG -, UPR 2012, 76 und juris, Rn. 44 ; VGH BW, Beschluss vom 31. August 2016 - 8 S 1323/16 -, juris, Rn. 31; Wahl/Schütz, a.a.O., § 42 Abs. 2 VwGO, Rn. 113).
  • VG Neustadt, 07.07.2014 - 3 K 861/13

    Vier Fachmärkte unter einem Dach sind ein Einkaufszentrum

    Auch weitere Tatsachen wie die Lage in einem gemeinsamen Areal, eine gemeinsame Zufahrt und einen gemeinsam genutzten Großparkplatz seien Indizien für das Vorliegen eines Einkaufszentrums (OVG RP, Urteil vom 3. November 2011 - 1 A 10270/11.OVG -, juris).

    Selbst wenn die Klägerin das Projekt nicht auch einheitlich selbst finanzieren sollte - die dem Gericht vorliegenden Unterlagen geben hierzu keine Auskunft -, so liegt doch jedenfalls die Bauherrschaft allein in ihrer Hand (vgl. OVG RP, Urteil vom 3. November 2011 - 1 A 10270/11.OVG -, juris, Rn. 52 ff.).

    Damit weist das klägerische Vorhaben eine Größe auf, die geeignet ist, die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO zu erfüllen, zumal die Geschossfläche dieses Vorhabens die in der Vermutungsregel des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO angesprochene Größe für großflächige Einzelhandelsbetriebe mit regelmäßig städtebaulichen Auswirkungen (Geschoßfläche: 1.200 m²) deutlich überschreitet (vgl. OVG RP, Urteil vom 3. November 2011 - 1 A 10270/11.OVG -, ZFBR 2012, 45, esovg und juris, Rn. 54 m. w. N. a. d. Rspr.).

  • VG Koblenz, 25.06.2020 - 4 K 834/19

    Voraussetzungen eines Einkaufszentrums - Festsetzungen von vorhabenunabhängigen

    Sie werden zudem um einen einheitlich gestalteten gemeinsamen Großparkplatz angeordnet (vgl zu einem solchen Fall auch OVG RP, Urteil vom 3. November 2011 - 1 A 10270/11. OVG -, ZfBR 2012, 45).

    Schließlich weisen die Einzelhandelsflächen mit einer Verkaufsfläche von insgesamt über 3000 m² (1000 m² Lidl + 791 m² geplanter Actionmarkt + 347 m² Taccomarkt + 223 m² Apotheke + 723 m² KiK + Ernstings Family und Friseur) eine Größe auf, die geeignet ist, die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO zu erfüllen, zumal die Geschossfläche dieses Vorhabens die in der Vermutungsregel des § 11 Abs. 3 Satz 3BauNVO angesprochene Größe für großflächige Einzelhandelsbetriebe mit regelmäßig städtebaulichen Auswirkungen deutlich überschreitet (vgl. OVG RP, Urteil vom 3. November 2011 - 1 A 10270/11.OVG -, ZfBR 2012, 45).

    Daneben kann nicht außer Acht gelassen werden, dass hier die Einzelhandelsflächen in der genannten Größenordnung nicht in einem großstädtisch geprägten Innenstadtbereich, sondern in einem Industriegebiet einer circa 4.300 Einwohner (Stand: 31. Mai 2020) zählenden Kleinstadt realisiert werden soll, sodass dem Gebäudekomplex eine für ein Einkaufszentrum typische Sog-Wirkung zu unterstellen ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 3. November 2011, a.a.O; VG Neustadt a.d. Weinstraße, Urteil vom 7. Juli 2014 - 3 K 861/13.NW -, esovgrp).

  • VG Ansbach, 17.11.2021 - AN 17 K 20.01448

    Vorbescheid zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs

    Nach dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entsprechen im Übrigen 1.200 m 2 Geschossfläche in etwa 800 m 2 bis 1.000 m 2 Verkaufsfläche (vgl. OVG RhPf, U.v. 3.11.2011 - 1 A 10270/11 - juris Rn. 54).

    Es kann auch nicht außer Acht gelassen werden, dass es hier um Einzelhandelsflächen im ländlichen Bereich auf einem außerhalb der Ortslage sich befindenden Gebiet handelt, wo auch bei geringerer Verkaufsflächengröße die für ein Einkaufszentrum typische Sogwirkung eher erreicht wird als bei großstädtischer Lage (vgl. auch: OVG RhPf, U.v. 3.11.2011 - 1 A 10270/11 - juris m.w.N.).

  • VGH Bayern, 16.11.2022 - 9 ZB 22.1256

    Vorbescheid für Einzelhandelsbetrieb - gewachsenes Einkaufszentrum

    Soweit es die obergerichtliche Einstufung einer Verkaufsfläche von 3.360 m² als an der unteren Grenze anzusiedeln unbeanstandet ließ, lag dem keine Befassung mit dieser Frage zugrunde (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2012 - 4 B 3.12 - juris und OVG RhPf, U.v. 3.11.2011 - 1 A 10270/11 - juris Rn. 54).

    Zudem könne im ländlichen Raum die typische Sogwirkung eines Einkaufszentrums auch schon bei geringerer Verkaufsfläche erreicht werden (vgl. Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauNVO, Stand Februar 2022, § 11 Rn. 50; Bischopink in Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Aufl. 2018, § 11 Rn. 90; vgl. auch BayVGH, B.v. 21.12.2011 - 9 CS 11.1547 - juris Rn. 18; OVG RhPf, U.v. 3.11.2011 - 1 A 10270/11 - juris Rn. 54).

  • VG Köln, 16.11.2016 - 23 L 2657/16

    Möbelhaus Segmüller: Eilanträge gegen Baugenehmigung erfolgreich

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. November 2002 - 1 ME 151/02 -, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 3. November 2011 - 1 A 10270/11 -.
  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 1 ZB 20.698

    Erfolgloser Antrag auf Berufungszulassung: Begriff eines Einkaufszentrums bzw.

    So kann eine Verletzung des Abstimmungsgebots bei der Genehmigung eines Vorhabens auf der Grundlage des § 35 Abs. 2 BauGB zu bejahen sein (vgl. BVerwG, U.v. 1.8.2002 - 4 C 5.01 - BVerwGE 117, 25; U.v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209; BayVGH, B.v. 21.12.2011 - 9 CS 11.1547 - juris Rn. 27; OVG RhPf, U.v. 3.11.2011 - 1 A 10270/11 - BauR 2012, 206).

    Zwar wurde hier nicht ein anderes als das abstimmungsbedürftige Vorhaben geplant und genehmigt, jedoch muss entsprechendes auch in dem hier vorliegenden Fall gelten, dass ein abstimmungsbedürftiges Vorhaben genehmigt wird, das nicht Gegenstand der Planung war, sondern vielmehr dem Bebauungsplan widerspricht, ohne dass die Nachbargemeinde dem in einem Bebauungsplanverfahren entgegentreten kann (vgl. OVG RhPf, U.v. 3.11.2011 a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 04.12.2013 - 5 K 446/13

    Rechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen eine Baugenehmigung für ein

    Doch sei in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Regelung auch dann Rechtswirkung entfalte, wenn eine Nachbargemeinde gegen eine Einzelgenehmigung vorgehe und die Gemeinde dem Bauinteressenten unter Missachtung des Abstimmungsgebots einen Zulassungsanspruch verschafft habe.(BVerwG, Urteil vom 01.08.2002 - 4 C 5.01 -, BRS 65 Nr. 79 (DOC Zweibrücken)) Letzteres könne auch durch ein erteiltes Einvernehmen erfolgen.(OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, ZfBR 2006, 168; VGH München, Beschluss vom 15.04.2002 - 2 CS 02.121 -, juris) Dagegen könne die Nachbargemeinde vorgehen.(BVerwG, Beschluss vom 22.12.2009 - 4 B 25.09 -, BRS 74 Nr. 9; OVG Koblenz, Urteil vom 03.11.2011 - 1 A 10270/11 -, BauR 2012, 206) Ursprünglich sei diese Rechtsprechung für Außenbereichsvorhaben entwickelt worden,(BVerwG, Urteil vom 01.08.2002 - 4 C 5.01 -, BRS 65 Nr. 79 (DOC Zweibrücken)) später aber auch auf Vorhaben im unbeplanten Innenbereich übertragen worden.(VG Würzburg, Beschluss vom 09.06.2011 - W 4 S 11.381 -, juris) Auch das Bundesverwaltungsgericht sei im Urteil vom 17.09.2003 - 4 C 14.01 -, BRS 66 Nr. 1, davon ausgegangen, dass der Grundgedanke, einer Umgehung des Abstimmungsgebots zu Lasten benachbarter Gemeinden entgegenzuwirken, auf den unbeplanten Innenbereich übertragen werden und ergänzend zur Begründung dafür herangezogen werden könne, die untätige Gemeinde einer (kommunalaufsichtlich durchsetzbaren) Planungspflicht aus § 1 Abs. 3 BauGB zu unterwerfen.

    Die Kammer teilt auch nicht die auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.09.2009 - 4 B 25.09 - und das Urteil des OVG Koblenz vom 03.11.2011 - 1 A 10270/11 - gestützte Einschätzung der Klägerin, dass § 2 Abs. 2 BauGB sowohl im Planbereich (§ 30 BauGB) als auch im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) Anwendung findet, wenn das mit einer Baugenehmigung zugelassene Vorhaben objektiv rechtswidrig ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.01.2019 - 8 B 11411/18

    Eilantrag gegen Teilbaugenehmigung für Gefahrgutlager in Grünstadt erfolglos

    Zum anderen enthält die Teilbaugenehmigung - als feststellender Teil - ein sog. "vorläufiges positives Gesamturteil" hinsichtlich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens (vgl. OVG RP, Urteil vom 1. November 2011 - 1 A 10270/11.OVG -, BauR 2012, 206 und juris, Rn. 48; BayVGH, Beschluss vom 16. August 2001 - 2 ZS 01.1874 -, BayVBl. 2002, 765 und juris, Rn. 2; HessVGH, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 3 TH 2486/92 -, WRS 55 Nr. 144 und juris, Rn. 30; OVG NRW, Beschluss vom 3. April 1996 - 11 B 523/96 -, NVwZ-RR 1997, 401 und juris, Rn. 10; Jeromin, LBauO, 4. Aufl. 2016, § 73, Rn. 1 und 5).
  • VG Stuttgart, 21.10.2020 - 15 K 10385/18
  • VG Regensburg, 27.04.2020 - RO 14 E 20.687

    Antrag nach § 123 VwGO

  • VG Saarlouis, 04.12.2013 - 5 K 486/13

    Nachbargemeinde gegen Baugenehmigung für ein Factory-Outlet-Center im unbeplanten

  • VG Köln, 16.11.2016 - 23 L 2658/16

    Möbelhaus Segmüller: Eilanträge gegen Baugenehmigung erfolgreich

  • VG München, 22.10.2019 - M 1 K 18.1276

    Erfolgreiche Klage einer Nachbargemeinde gegen ein "gewachsenes" Einkaufszentrum

  • VG Freiburg, 05.07.2023 - 13 K 1387/23

    Baurecht: Eilrechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen eine Baugenehmigung eines

  • VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 307/03

    Gewerbegebiet Peiner Hag, Prisdorf: Keine Erweiterungen oder Umnutzungen

  • VG Regensburg, 28.04.2020 - RO 14 E 20.707

    Anordnung zur Öffnung oder Teilöffnung eines Ladengeschäfts in einem

  • VG Ansbach, 07.05.2020 - AN 18 E 20.00848

    Adressat der infektionsschutzrechtlichen Schließung von Einkaufszentren

  • VG Neustadt, 20.07.2020 - 5 L 490/20

    Fachmarktzentrum Rohrbach: Eilantrag der Stadt Landau gegen Schuhfachgeschäft

  • VG Saarlouis, 06.01.2014 - 5 K 486/13

    Keine interkommunale Abstimmung im unbeplanten Innenbereich!

  • VG Ansbach, 25.06.2013 - AN 9 K 11.02368

    Baurecht Vorbescheid; Einkaufszentrum verneint; großflächiger Einzelhandel

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