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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.1991 - 1 A 10294/89   

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OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.1991 - 1 A 10294/89 (https://dejure.org/1991,4775)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.02.1991 - 1 A 10294/89 (https://dejure.org/1991,4775)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Februar 1991 - 1 A 10294/89 (https://dejure.org/1991,4775)
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Februar 1991 (1 A 10294/89) -.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2001 - 1 A 11012/01

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung einer Genehmigung zum Abbruch eines

    Der erkennende Senat hat durch Beschluss vom 14. Februar 1991 -1 A 10294/89.OVG - das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt,.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2003 - 1 A 11997/02

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Abbruch

    Diese Ansicht hat der erkennende Senat bereits in seinem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht vom 24. Januar 1991 - 1 A 10294/89 - vertreten.
  • VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 3505/88

    Denkmalschutz: Erteilung einer Veränderungsgenehmigung - entgegenstehende

    Wenn ein Bauwerk nur noch Denkmal ist, bei dem jede wirtschaftlich sinnvolle Nutzung ausscheidet und der Eigentümer aufgrund der Versagung der Veränderungsgenehmigung gezwungen wäre, das Objekt ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit am Denkmalschutz zu erhalten, ist die Genehmigung zu erteilen (vgl. hierzu auch OVG Rheinland- Pfalz, Beschluß vom 24.01.1991 - 1 A 10294/89 - DVBl. 1992, 47).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 6 BN 12.98

    Einbeziehung von nicht denkmalgeschützten Gegenständen in eine Denkmalzone -

    Der Vorlagebeschluß des Oberverwaltungsgerichts vom 24. Januar 1991 - 1 A 10294/89 - DVBl 1992, 47, auf den sich die Beschwerde offenbar bezieht, und der angeführte Beschluß des Bundesverfassungsgerichts betreffen die Unvereinbarkeit des § 13 Abs. 1 Satz 2 Rh.-Pf. DSchPflG über den Genehmigungsvorbehalt für Veränderungen geschützter Kulturdenkmäler mit Art. 14 Abs. 1 GG.
  • VGH Hessen, 12.09.1995 - 3 UE 2679/94

    Denkmalwürdigkeit eines Bauwerks

    Es ist nichts dafür hinreichend ersichtlich, daß das Bauwerk hier nur noch als bloßes Denkmal erhalten werden soll, bei dem jede wirtschaftlich sinnvolle Nutzung ausscheidet und der Eigentümer aufgrund der Versagung der Veränderungsgenehmigung gezwungen wäre, das Objekt ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit am Denkmalschutz zu erhalten (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 24.01.1991 - 1 A 10294/89 - DVBl. 1992, 47).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2001 - 1 A 11013/01
    Bezüglich des abgetrennten Verfahrens, welches die begehrte Abbruchgenehmigung zum Inhalt hat, haben sich die Verfahrensbeteiligten im Hinblick auf den die Frage der Verfassungswidrigkeit des § 13 Abs. 1 Satz 2 DSchPlfG aufwerfenden Vorlagebeschluss des Senats an das Bundesverfassungsgericht vom 14. Februar 1991 - 1 A 10294/89.OVG - mit dem Ruhen des Verfahrens einverstanden erklärt.
  • VG Frankfurt/Oder, 21.03.2000 - 7 K 2901/96
    Dabei würde die Unwirksamkeit des § 15 Abs. 1 Satz 2 BbgDSchG nichts am verfassungsrechtlich unbedenklichen und fortbestehenden Genehmigungserfordernis für Maßnahmen an Denkmalen gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BbgDSchG ändern, worüber die zuständige Behörde, der Beklagte, nach § 15 Abs. 2, 4 Alternative 2 BbgDSchG im Einvernehmen mit der obersten Denkmalschutzbehörde, dem Beigeladenen zu 1. - wobei letztere, mangels anderer wirksamer denkmalrechtlicher Kriterien - nicht willkürlich und frei, sondern nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BVerfG a.a.O., S. 2879; OVG Koblenz, Beschluß vom 24. Januar 1991 1 A 10294/89 -, S. 6 f. EA.) über die Einvernehmenserteilung zu befinden hätte und damit die Entscheidung über den Abbruchantrag mitprägte - zu entscheiden hätte.
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