Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 19.01.1998

Rechtsprechung
   VG Halle, 28.08.1997 - 1 A 104/94   

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VG Halle, 28.08.1997 - 1 A 104/94 (https://dejure.org/1997,49522)
VG Halle, Entscheidung vom 28.08.1997 - 1 A 104/94 (https://dejure.org/1997,49522)
VG Halle, Entscheidung vom 28. August 1997 - 1 A 104/94 (https://dejure.org/1997,49522)
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   VG Schleswig, 19.01.1998 - 1 A 104/94   

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VG Schleswig, 19.01.1998 - 1 A 104/94 (https://dejure.org/1998,12839)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19.01.1998 - 1 A 104/94 (https://dejure.org/1998,12839)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19. Januar 1998 - 1 A 104/94 (https://dejure.org/1998,12839)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 1193 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.02.1996 - 11 VR 46.95

    Immissionsschutz: Anforderungen des Nachbarschutzes gegenüber elektromagnetischen

    Auszug aus VG Schleswig, 19.01.1998 - 1 A 104/94
    Der von der internationalen Strahlenschutzkommission (International Radiation Protection Association = IRPA) definierte Richtwert für elektromagnetische Wechselfelder mit einer Frequenz von 50 Hz sowie die Grenzwerte der 26. BImSchV vom 16.12.1996 (BGBl. I S. 1966) markieren nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand die Grenze, bei deren Beachtung der Eintritt gesundheitlicher Nachteile so unwahrscheinlich ist, daß auch ein hypothetisch verbleibendes Restrisiko toleriert werden muß (im Anschluß an BVerwG, DVBl. 1996, 682, und BVerfG, GewArch. 1997, 235).
  • VG Schleswig, 25.09.2001 - 14 B 79/01

    Drittschutz, Altlastensanierung, Bodenschutz, Grundwasserverunreinigung,

    Etwas anderes ergibt sich hinsichtlich der Grundwassergefährdung auch nicht aus der vom Antragsteller angeführten Entscheidung der 1. Kammer vom 19.1.1998 (Az. 1 A 104/94, veröff. in NuR 1998, 443), da es dort nicht um den Schutz eines Allgemeingutes wie die Natur oder das Grundwasser ging, sondern um die individualisierbare und in diesem Falle durch Normen des Bundesimmissionsschutzgesetzes geschützte Gesundheit einzelner Nachbarn vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch ein Hochspannungserdkabel.
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