Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1991

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.1991 - 1 A 10724/90   

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OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.1991 - 1 A 10724/90 (https://dejure.org/1991,5805)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.12.1991 - 1 A 10724/90 (https://dejure.org/1991,5805)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Dezember 1991 - 1 A 10724/90 (https://dejure.org/1991,5805)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatzvornahme; Vollstreckung vertretbarer Handlungen; Zwangsgeld; Ungeeignetes Vollstreckungsmittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 519
  • DÖV 1992, 712
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - 2 A 740/13

    Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung und Zwangsgeldandrohung (hier:

    vgl. dazu Bay. VGH, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - 20 ZB 02.2853 -, juris Rn. 3; OVG LSA, Urteil vom 21. November 2003 - 2 L 253/02 -, juris Rn. 28; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 12. Dezember 1991 - 1 A 10724/90 , NVwZ-RR 1992, 519 = juris Rn. 20.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.1993 - 8 A 12405/92

    Zur Zulässigkeit eines Ozelotgeheges in einem Dorfgebiet

    Untunlich kann mit unangemessen oder unzweckmäßig umschrieben werden (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 12. Dezember 1991, NVwZ-RR 1992, 519; Engelhardt/App, a.a.O., § 11 Anm. 3 b).
  • OLG Celle, 05.01.2018 - 22 W 9/17

    Voraussetzungen der Anordnung von Ersatzzwangshaft gemäß § 68 Nds. SOG;

    Ist der Vollstreckungsschuldner trotz Anstrengung aller seiner Willenskräfte nicht in der Lage, das zu tun, was von ihm verlangt wird, sind das Zwangsgeld und nach Uneinbringlichkeit die Ersatzzwangshaft ungeeignet und darf nicht verhängt werden (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 1 A 10724/90 - juris: Rn. 21) und würde die Durchsetzung der Ordnungsverfügung auch nicht voranbringen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. April 2009 - 20 E 210/09 - juris: Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2016 - 3 O 172/16

    Anordnung von Ersatzzwangshaft aufgrund Uneinbringlichkeit eines Zwangsgeldes zur

    Vielmehr fallen allein Kosten für erfolglose Vollstreckungsversuche an (vgl. zum Ganzen: OVG Rh.-Pf., Urteil vom 12. Dezember 1991 - 1 A 10724/90 -, juris; OVG LSA, Urteil vom 21. November 2003 - 2 L 253/02 -, juris) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 20 E 210/09

    Anspruch eines Vollstreckungsgläubigers auf Anordnung einer Ersatzzwanghaft bei

    vgl. zum Zwangsgeld in einer derartigen Konstellation: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 1 A 10724/90 -, NVwZ-RR 1992, 519.
  • VG Gelsenkirchen, 15.12.2010 - 6 L 994/10

    Geeignetheit; Mittellosigkeit; Duldung

    10 vgl. OVG Rhl.-Pfalz, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 1 A 10724/90 -, DÖV 1992, 712; OVG LSA, Urteil vom 22. November 2003 - 2 L 253/02 -, juris; VG Meiningen, Beschluss vom 21. Oktober 1999 - 2 V 798/99.Me -, NVwZ-RR 2000, 476; VG Würzburg, Beschluss vom 08. Juli 2010 - 5 S 10.563 -, juris.
  • VG Neustadt, 02.09.2004 - 4 L 2027/04

    Ersatzvornahme statt Zwangsgeld bei nicht anders durchsetzbarer Handlungspflicht

    Vor diesem Hintergrund ist das in §§ 62 ff. LVwVG geregelte System der Zwangsmittel darauf angelegt, die Vollstreckung möglichst einfach, unter größtmöglicher Rücksicht auf die berechtigten Belange des Vollstreckungsschuldners einerseits und der Allgemeinheit andererseits und doch zugleich möglichst wirksam durchzuführen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 1 A 10724/90.OVG - , NVwZ-RR 1992, 519).
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   OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1991 - 1 A 10724/90   

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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. November 1991 - 1 A 10724/90 (https://dejure.org/1991,9433)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.1987 - 7 A 58/86
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1991 - 1 A 10724/90
    Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung des Beigeladenen durch Urteil vom 19. Mai 1987 - 7 A 58/86 -zurück.
  • VGH Hessen, 19.04.1989 - 3 TM 668/89

    Ersatzvornahme als nicht untunliches Zwangsmittel der Vergleichsvollstreckung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1991 - 1 A 10724/90
    Untunlich ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der mit unangemessen oder unzweckmäßig umschrieben wird (HessVGH, NVwZ 1990, 481).
  • VG Neustadt, 10.02.2009 - 5 K 1135/08

    Vollstreckung von Nachbarschutz durch die Bauaufsichtsbehörde; Auswahl des

    Es sind nämlich Fallkonstellationen anerkannt, in denen der Vollstreckungsschuldner zwar auf der einen Seite außer Stande ist, die Kosten einer Ersatzvornahme zu tragen, andererseits aber sehr wohl in der Lage ist, die geforderte Handlung - eventuell unter Mithilfe eines Dritten - selbst auszuführen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. November 1991, 1 A 10724/90.OVG).
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