Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2000 - 1 A 11106/99 |
Zitiervorschläge
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 1 A 11106/99 (https://dejure.org/2000,27422)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 23.03.1999 - 1 K 3099/98
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2000 - 1 A 11106/99
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2000 - 1 A 11106/99
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2015 - 2 M 33/15
Baustopp für die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm in Halle (Saale) bestätigt
Es bedarf keiner Vertiefung, ob überbaute oder versiegelte Flächen generell nicht unter den Begriff der natürlichen Rückhalteflächen fallen (vgl. OVG RP, Urt. v. 24.02.2000 - 1 A 11106/99 -, juris RdNr. 24), denn jedenfalls ist ein Teil der vom Antragsgegner in der UVP-Vorprüfung vom 27.08.2013 in den Blick genommenen Retentionsfläche von 78.400 m², die durch das Vorhaben verloren geht, weder überbaut noch versiegelt. - VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 B 12.431
Planfeststellung für Hochwasserschutzmaßnahme - Bindungswirkung eines Urteils im …
Darunter fallen bei Hochwasser überflutete innerörtliche Grundstücke gerade nicht (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2003 - 22 CS 03.2469 - ZfW 2005, 113; OVG RhPf, U.v. 24.2.2000 - 1 A 11106/99 - NuR 2000, 342;… vgl. Schenk in Sieder/Zeitler/Dahme, Wasserhaushaltsgesetz, Stand 1.5.2012, § 67 WHG Rn. 48;… Kotulla, Wasserhaushaltsgesetz, § 67 Rn. 14). - OVG Saarland, 28.11.2003 - 3 N 2/02 Ebenso unter Hinweis auf den Beispielsfall der Auwälder OVG Koblenz, Urteil vom 24.2.2000 - 1 A 11106/99.OVG -, S. 12 des amtl.
- VGH Bayern, 28.11.2019 - 1 N 16.1370
Festsetzung eines Baugebiets im Überschwemmungsgebiet
Bei dem Plangebiet handelt es sich unbestritten um ein Überschwemmungsgebiet im Sinn von § 76 WHG und bei Verwirklichung der vorgesehenen Baumaßnahmen wird die Funktion des Bereichs als unbebauter naturnaher Rückhalteraum (vgl. OVG Rh-Pf, U.v. 24.2.2000 - 1 A 11106/99 - juris Rn. 24) negativ berührt.
Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2000 - 1 A 11106/99 |
Zitiervorschläge
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Februar 2000 - 1 A 11106/99 (https://dejure.org/2000,24502)
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Verfahrensgang
- VG Koblenz, 23.03.1999 - 1 K 3099/98
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2000 - 1 A 11106/99
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2000 - 1 A 11106/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.1999 - 1 A 12285/98
Materielle Verwirkungspräklusion; Einwendungsbegriff; Planfeststellung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2000 - 1 A 11106/99
Hinsichtlich dieses Gesichtspunktes sind die Berufungskläger auch nicht - wie der Beklagte meint - gemäß § 115 LWG, der als materielle Verwirkungspräklusion zu verstehen ist (vgl. Urteil des Senats vom 20. Mai 1999 - 1 A 12285/98.OVG - m.w.N.), präkludiert. - BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2000 - 1 A 11106/99
Denn eine derartige Poldermaßnahme dürfte, soweit eine Planrechtfertigung gegeben ist und - wie hier - entsprechende Ausgleichs- und Entschädigungsmaßnahmen geregelt sind, eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums darstellen und den Anforderungen an eine solche genügen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 2. März 1999 (NJW 1999, 2877) dargelegt hat.
- VG Koblenz, 21.10.2004 - 1 K 903/04
Polder bei Bad Kreuznach-Planig kann verwirklicht werden.
Das OVG Rheinland-Pfalz hob insoweit den diesbezüglichen Planfeststellungsbeschluss vom 25. März 1998 u. a. auf die Klage der Kläger mit Urteil vom 11. Februar 2000 (1 A 11106/99.OVG) auf.