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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1994 - 1 A 11198/93.OVG   

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https://dejure.org/1994,4937
OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1994 - 1 A 11198/93.OVG (https://dejure.org/1994,4937)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.11.1994 - 1 A 11198/93.OVG (https://dejure.org/1994,4937)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. November 1994 - 1 A 11198/93.OVG (https://dejure.org/1994,4937)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgeltung von Stationierungsschäden; Entschädigungsberechtigter; Deutscher Entschädigungspflichtiger; Gewässeraufsichtliche Maßnahmen; Gefahrerforschungsmaßnahmen; Gefahrverursacher; Erstattungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 320
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.1990 - 1 A 77/87

    Baurechtswidriger Zustand; Grundstückseigentümer; Interesse an baulicher Anlage;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1994 - 1 A 11198/93
    Denn es ist regelmäßig sachgerecht, den Verursacher der Störung vor dem Zustandsverantwortlichen heranzuziehen (OVG Rh-Pf, AS 10, 207; DÖV 1990, 844).
  • BGH, 27.04.1970 - III ZR 49/69

    Ersatzvornahme zur Beseitigung von Manöverschäden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1994 - 1 A 11198/93
    Denn auch derartige Ansprüche werden von dem entsprechend weit auszulegenden Schadensbegriff des Art. VIII Abs. 5 NTS erfasst (vgl. BGH, NJW 1970, 1416/1417 f. für den vergleichbaren Fall eines Anspruchs einer Polizeibehörde auf Kostenerstattung nach Ersatzvornahme).
  • OLG Stuttgart, 14.05.2021 - 1 Rb 24 Ss 95/21

    § 32 Satz 1, § 28 Abs. 1 IfSG verfassungwidrig; Bußgeldvorschriften in § 9 Nr. 1,

    Das Vorliegen einer solchen Verdachtslage rechtfertigt regelmäßig (lediglich) die Anordnung und Durchführung von Gefahrerforschungsmaßnahmen, die klären sollen, ob und in welchem Ausmaß eine Gefahr tatsächlich vorhanden ist (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 10. November 1994 - 1 A 11198/93 -, juris, NVwZ-RR 1996, 320; Rixen, NJW 2020, 1097, 1099 f.).
  • VG Würzburg, 16.02.2016 - W 4 K 15.487

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung

    Das OVG Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 10. November 1994 (Az. 1 A 11198/93 - NVwZ-RR 1996, 320) zutreffend dargelegt, dass das NATO-Truppenstatut (anders als der zuvor geltende Finanzvertrag - FV) keine Ausschließlichkeitsklausel enthält und nur die ausländischen Streitkräfte und ihr ziviles Gefolge (darunter sind Angehörige anderer NATO-Staaten zu verstehen) schützen will.
  • VGH Bayern, 01.03.2017 - 22 ZB 16.610

    Erfolglose Berufung - Rechtmäßige Inanspruchnahme der Gemeinde als

    Eine Sanierungsanordnung kann jedoch - wie auch andere hoheitliche Maßnahmen - aus völkerrechtlichen Gründen dem Entsendestaat gegenüber nicht ergehen (vgl. BVerfG, B.v. 29.10.1987 - 2 BvR 624/83 u.a. - NJW 1988, 1651/1652 Rn. 83; BVerwG, U.v. 16.12.1988 - 4 C 40/86 -BVerwGE 81, 95/110 Rn. 50; OVG RhPf, U.v. 10.11.1994 - 1 A 11198/93 - NVwZ-RR 1996, 320/321 Rn. 48; HessVGH, B.v. 14.7.1988 - 11 TG 1736/85 - NJW 1989, 470/473).
  • VG Stuttgart, 21.05.2010 - 2 K 497/10

    Zur Abfallentsorgung der Liegenschaften der US-Streitkräfte

    Vor dem Hintergrund, dass die Durchsetzung der abfallrechtlichen Bestimmungen gegen die US-Streitkräfte mit Schwierigkeiten verbunden ist und zwangsweise nicht erfolgen kann, erscheint es sachgerecht, dass zur raschen und effektiven Durchsetzung die Antragstellerin als Abfallbesitzerin herangezogen wurde (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 10.11.1994 - 1 A 11198/93 - NVwZ-RR 1996, 320).
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