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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 1 A 11222/09.OVG   

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https://dejure.org/2009,4125
OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 1 A 11222/09.OVG (https://dejure.org/2009,4125)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.11.2009 - 1 A 11222/09.OVG (https://dejure.org/2009,4125)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. November 2009 - 1 A 11222/09.OVG (https://dejure.org/2009,4125)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung des Sonderbetriebsplans nach dem Bundesberggesetz (BBergG) als Verwaltungsakt ; Auslegung des Sonderbetriebsplans nach dem objektiven Erklärungswert unter Berücksichtigung seines Gesamtzusammenhangs; Aufhebung oder Änderung der bergrechtlichen Zulassungen bzw. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstufung des Sonderbetriebsplans nach dem Bundesberggesetz (BBergG) als Verwaltungsakt; Auslegung des Sonderbetriebsplans nach dem objektiven Erklärungswert unter Berücksichtigung seines Gesamtzusammenhangs; Aufhebung oder Änderung der bergrechtlichen Zulassungen bzw. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verfüllung von Tagebaugruben nur nach aktuellem Umweltrecht erlaubt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfüllung von Tagebaugruben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfüllung von Tagebaugruben nur nach aktuellem Umweltrecht erlaubt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfüllung von Tagebaugruben nur nach aktuellem Umweltrecht erlaubt - Neues Bodenschutzrecht ist auch bei älteren Genehmigungen anzuwenden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 525
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03

    Tongrube; Einbau Abfall; Abfallbeseitigung; Abfallverwertung; Verwertung,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 1 A 11222/09
    Jedoch bestand bereits bei Abfassung der LAGA-Regeln im Jahre 1997, die dem Bundesbodenschutzgesetze in gewisser Weise vorgreiflich waren, kein Zweifel über die "Notwendigkeit einer alsbaldigen Anpassung an dessen Vorschriften" (so wörtlich BVerwG, Urteil vom 14.04.2005, BVerwGE 123, 247).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem bereits zitierten "Tongrubenurteil II" vom 14.04.2005 (BVerwGE 123, 247 = NVwZ 2005, 954) festgestellt, dass die Verfüllung eines der Bergaufsicht unterliegenden Tagebaus mit hierzu geeigneten Abfällen im Regelfall ein Verwertungsvorgang ist.

    Hinzu kommt die nicht nur aus dem genannten "Tongrubenurteil" II vom 14.04.2005 (BVerwGE 123, 247) zu entnehmende - bereits erwähnte - Tendenz, auch im Bergrecht eine uneingeschränkte Geltung des Bodenschutzrechts durchzusetzen:.

  • VG Magdeburg, 09.04.2008 - 3 B 53/08

    Stilllegung der Tongrube Vehlitz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 1 A 11222/09
    Auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg zur Bedeutung des Bodenschutzrechtes im Verfüllbereich in einem anders gelagerten Sachverhalt (3 B 53/08 MD) komme es vorliegend nicht an, da hier Bodenmaterial und kein Bauschutt, Straßenkehricht oder ähnliches verfüllt werden solle.

    Auch gelte § 12 BBodSchV nur für die Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht, für unterhalb dieser Bodenschicht enthalte das Bodenschutzrecht dagegen keine Regelungen, wie bereits das Verwaltungsgericht Magdeburg zutreffend in seinem Beschluss vom 09.04.2008 (3 B 53/08) festgestellt habe.

    Der Senat sieht schließlich keine Veranlassung, im Hinblick auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg (Beschluss vom 09.04.2008, 3 B 53/08) von seiner Auffassung abzuweichen.

  • BVerwG, 23.10.2008 - 7 C 48.07

    Feststellungsklage; Zulässigkeit; Rechtsverhältnis; Klageänderung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 1 A 11222/09
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dabei zur Überzeugung des Senats durch seine Entscheidungspraxis bis hin zu der kürzlich postulierten Anpassungspflicht Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen im Bereich der Nutztierhaltung den Spielraum für bestandsgeschützte Kontaminationen und sonstige Beeinträchtigungen geschützter Rechtsgüter im Umwelt- und Naturschutzrecht praktisch aufgehoben (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.2008, BVerwGE 132, 224).

    In der Kommentierung wird unter anderem darauf verwiesen, dass die Geschichte des immissionsschutzrechtlichen Bestandsschutzes "die Geschichte seiner Reduzierung" sei (so Neumann, jurisPR-BVerwG 1/2009 Anm. 5 zu Urteil vom 23.10.2008, 7 C 48/07 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 1 A 11222/09
    Im Immissionsschutzrecht gibt es keinen Grundsatz, dass dem Betreiber eingeräumte Rechtspositionen trotz Rechtsänderungen zu belassen sind und nur gegen Entschädigung entzogen werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 18.05.1982, BVerwGE 65, 313 [317]; BVerwG, Urteil vom 30.06.2005, BVerwGE 124, 47 [61]).
  • BVerwG, 03.06.2004 - 7 B 14.04

    Klärschlammdeponie; Mineralstoffdeponie; Planfeststellungsbeschluss;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 1 A 11222/09
    Diese Entwicklung hat das Bundesverwaltungsgericht auch im Deponierecht aufgezeigt, wonach die durch die erhöhten Vorsorgeanforderungen der Abfallablagerungsverordnung und der Deponieverordnung begründeten Pflichten auf die Rechtsstellung der Betreiber von Deponien auch dann rechtsgestaltend einwirken, wenn der Deponiebetrieb unbefristet durch bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss zugelassen wurde (BVerwG, Beschluss vom 03.06.2004, NVwZ 2004, 1246).
  • VG Halle, 26.02.2008 - 2 A 424/06

    Genehmigungserfordernis der Renaturierung eines ehemaligen Kupferhüttengeländes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 1 A 11222/09
    Allein mit der Begründung eines etwaigen Regelungs bedarfs kann nicht zugleich eine Regelungs lücke hergeleitet werden, so dass der Senat insofern keinen Anlass für weitere Ausführungen sieht (vgl. hierzu aber zutreffend VG Halle, Urteil vom 26.02.2008, 2 A 424/06, juris, Rn. 53 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2000 - 1 S 1245/99

    Polizeiliche Anordnung zwecks Gefahrenbeseitigung in einem aus der Bergaufsicht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 1 A 11222/09
    Ein Bergbauunternehmer kann unter Umständen auch in diesen Fällen zur Altlastensanierung herangezogen werden, ohne dass er seiner Verantwortlichkeit durch Verweis auf die vormals vorliegende Betriebsplanzulassung entkommen könnte (vgl. VGHBW, Urteil vom 29.03.2000, NVwZ-RR 2000, 589 m.w.N; OVG NRW, Beschluss vom 10.01.1985, UPR 1985, 250; Dazert, AbfallR 2005, S. 223, 225; Breuer, JuS 1986, 359), auch wenn die Reichweite dieser Haftung bisher in der Rechtsprechung nicht vollständig geklärt ist.
  • BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 1 A 11222/09
    Im Immissionsschutzrecht gibt es keinen Grundsatz, dass dem Betreiber eingeräumte Rechtspositionen trotz Rechtsänderungen zu belassen sind und nur gegen Entschädigung entzogen werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 18.05.1982, BVerwGE 65, 313 [317]; BVerwG, Urteil vom 30.06.2005, BVerwGE 124, 47 [61]).
  • VG Trier, 10.12.2008 - 5 K 566/08

    Bedingungen, unter denen Bodenaushub aus einem Straßenbauprojekt in eine

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 1 A 11222/09
    Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 10.12.2008 (5 K 566/08.TR) dem vorgenannten Antrag zu 1) hinsichtlich der Vorsorgewerte nach der Bauabfallrichtlinie stattgegeben und hinsichtlich des Klageantrages zu 2) - des Einbaus des Bodenaushubs von 3.550 cbm aus dem Straßenbauprojekt K 25 - die Feststellungsklage abgewiesen.
  • BVerwG, 07.06.1991 - 7 C 43.90

    Atomgesetz - Genehmigung kerntechnischer Anlagen - Teilbetriebsgenehmigung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 1 A 11222/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Auslegung eines Verwaltungsaktes zum einen nach seinem objektiven Erklärungswert unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Erklärung und zum anderen danach zu erfolgen, wie ihn Adressat oder Drittbetroffener nach Treu und Glauben verstehen dürfen (BVerwG, Beschluss vom 31.01.2008, 7 B 48/07, juris; Urteil vom 12.12.2001, Buchholz 310 § 69 VwGO Nr. 7; Urteil vom 07.06.1991, BVerwGE 88, 286).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 7 B 48.07

    Zulässigkeit einer auf die zeitweilige Lagerung gefährlicher Abfälle begrenzte

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80

    Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2001 - 1 L 110/01

    Endgültige Einstellung eines Betriebes im Sinne des Bundesbergbaugesetzes

  • OVG Sachsen, 31.01.2001 - 1 B 478/99

    Zulassung der Berufung; Zulassung eines Sonderbetriebsplan im Bergbau;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 17/14

    Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau

    Ein Regelungsbedarf bedeutet nicht, dass eine Regelungslücke vorliegt (vgl. OVG RP, Urt. v. 12.11.2009 - 1 A 11222/09 -, juris RdNr. 82).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 79/14

    Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau

    Ein Regelungsbedarf bedeutet nicht, dass eine Regelungslücke vorliegt (vgl. OVG RP, Urt. v. 12.11.2009 - 1 A 11222/09 -, juris RdNr. 82).
  • BVerwG, 28.07.2010 - 7 B 16.10

    Lavasandtagebau; Verfüllung; Geltung des Bodenschutzrechts; Vorsorgewerte;

    - OVG Rheinland-Pfalz - 12.11.2009 - AZ: OVG 1 A 11222/09.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 21/14

    Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau

    Ein Regelungsbedarf bedeutet nicht, dass eine Regelungslücke vorliegt (vgl. OVG RP, Urt. v. 12.11.2009 - 1 A 11222/09 -, juris RdNr. 82).
  • VG Aachen, 17.11.2016 - 6 K 1496/15

    Bergrecht; Bodenschutz; Tagebau; Verfüllung; Bodenmaterial; durchwurzelbare

    vgl.              BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 7 B 16.10 -, juris Rn. 10, und Urteil vom 14. April 2005 - 7 C 26.03 -, juris Rn. 24 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. November 2009 - 1 A 11222/09 -, juris Rn.67.

    vgl.              BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 7 B 16.10 -, juris Rn. 10, und Urteil vom 14. April 2005 - 7 C 26.03 -, juris Rn. 24 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. November 2009 - 1 A 11222/09 -, juris Rn.82 ("Allein mit der Begründung eines etwaigen Regelungsbedarfs kann nicht zugleich eine Regelungslücke hergeleitet werden"), mit kritischer Anmerkung von Dazert, AbfallR 2010, 102 ff.; VG Halle, Urteil vom 26. Februar 2008 - 2 A 424/06 -, juris Rn. 53; anders noch VG Magdeburg, Beschluss vom 9. April 2008 - 3 B 53/08 -, juris Rn. 27.

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 50/08

    Bergamtlich verfügte Teilrücknahme einer Sonderbetriebsplanzulassung

    Die vom OVG Sachsen-Anhalt offengelassene Frage ist jedoch nachträglich durch die seither ergangene Rechtsprechung geklärt und stützt die Position des Beklagten, dass nämlich die entsprechenden Verwaltungsvorschriften dynamischer Natur sind und auf das jeweils maßgebliche Bodenschutzrecht verweisen (vgl. OVG RhPf, Urt. v. 12.11.2009, NuR 2010, 416, 418).

    Dies galt auch entgegen der Annahme der Kammer im Beschluss des vorläufigen Rechtsschutzes vom 9.4.2008 - 3 B 53/08 MD - (S. 8 des Beschluss-Abdrucks) im Bodenbereich unterhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht, wie das BVerwG im Beschl. v. 28.7.2010 (NuR 2010, 713, 714; ebenso bereits OVG RhPf, Urt. v. 12.11.2010, NuR 2010, 416, 420 a.E.) unmissverständlich klargestellt hat, obwohl § 12 a BBodSchV nach wie vor nur im Entwurfsstadium existiert.

  • VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 278/12

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber

    Dessen Rechtsqualität wird dadurch bestimmt, auf welcher Grundlage er erlassen worden ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 12.11.2009 - 1 A 11222/09 -, juris).
  • VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 328/11

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber

    Dessen Rechtsqualität wird dadurch bestimmt, auf welcher Grundlage er erlassen worden ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 12.11.2009 - 1 A 11222/09 -, juris).
  • VG Neustadt, 27.05.2019 - 5 K 1361/18

    Klagebefugnis des vom Arzneimittelhersteller als sachkundige Person benannten

    Diese Regelung soll unnötige Feststellungsklagen vermeiden, wenn für die Rechtsverfolgung eine andere unmittelbarere und wirksamere Klageart zur Verfügung steht (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. November 2009 - 1 A 11222/09 -, Rn. 43, juris, m.w.N.).
  • VG Gießen, 09.11.2010 - 1 K 1625/09

    Bergrecht; Abschlussbetriebsplan

    Der Bescheid des Beklagten vom 08.07.2009 - bei dem es sich um einen Verwaltungsakt im Sinne von § 35 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - HVwVfG - handelt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.2009 - 1 A 11222/09 -, NuR 2010, 416) - ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • VG Ansbach, 10.06.2020 - AN 17 K 19.01129

    Klage einer Gemeinde gegen bergrechtliche Bescheide zur Wiedernutzbarmachung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2019 - 4 L 69/19

    Verbringung von Abwasser in ein Gewässer

  • VG Ansbach, 10.06.2020 - AN 17 K 19.1129

    Wiedernutzbarmachung der Abbaufläche durch Verfüllung mit Fremdmaterial

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