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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 A 11312/04.OVG   

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https://dejure.org/2006,4704
OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 A 11312/04.OVG (https://dejure.org/2006,4704)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.02.2006 - 1 A 11312/04.OVG (https://dejure.org/2006,4704)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 1 A 11312/04.OVG (https://dejure.org/2006,4704)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung von Baugenehmigungen zur Errichtung von Windenergieanlagen; Vogelzugkorridor mit überdurchschnittlichem Vogelzuggeschehen als öffentlicher Belang i.S. von § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB); Ausweisung von Sonderflächen für Windenergienutzung; ...

  • Judicialis

    BauGB § 35; ; BauGB § 35 Abs. 3; ; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1; ; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht - Belange des Naturschutzes; Vogelzug; Vogelzugkorridor; Haupt-Vogelfluglinien; Hauptvogelzugkorridor; Vogelzugverdichtungen; Windenergieanlagen; öffentlicher Belang; Beeinträchtigung des Vogelzugs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vogelzugkorridor als öffentlicher Belang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Windenergieanlage: Errichtung ist im Vogelzugkorridor nicht erlaubt

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Windenergieanlage: Errichtung ist im Vogelzugkorridor nicht erlaubt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Windenergieanlage im Vogelzugkorridor nicht erlaubt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Genehmigung für Windenergieanlage im Vogelzugkorridor

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 A 11312/04
    Ob darüber hinaus - wovon die Vorinstanz ausgeht - den beiden nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB im Außenbereich privilegierten Windenergievorhaben die Darstellungen des Flächennutzungsplans, der an anderer Stelle Sonderflächen für Windenergieanlagen vorsieht, als öffentliche Belange gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entgegenstehen, erscheint vor allem im Hinblick auf die ausgewiesenen, relativ geringen Vorrangflächen für Windenergieanlagen (etwa 0, 1 % der Verbandsgemeindefläche) und auf den undifferenzierten Ausschluss des gesamten nördlich der Nahe gelegenen Verbandsgemeindegebiets angesichts des Grundsatzes, dass der Windenergie eine substantielle Chance einzuräumen ist und keine verschleierte Verhinderungsplanung vorliegen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004, NVwZ 2005, 211), mehr als fraglich.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2003 - 8 A 10481/02

    Windkraftanlage, Windenergieanlage, Privilegierung, Bebauung, öffentlicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 A 11312/04
    Dies bedarf jedoch letztlich keiner abschließenden Entscheidung, weil den beiden geplanten Windenergieanlagen zumindest Belange des Naturschutzes i.S. von § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB entgegenstehen, worunter der Vogelschutz und damit auch der Vogelzug fällt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Mai 2003 - 8 A 10481/02 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 1 A 11643/17

    Windenergieanlage darf ohne Abschaltauflage während des Kranichzugs betrieben

    Angesichts dieses Gleichheitsverstoßes kann auch offenbleiben, ob neben dem artenschutzrechtlichen Tötungsverbot in seiner derzeitigen Fassung und Auslegung durch die Verwaltungsgerichte noch Raum für einen selbstständigen öffentlichen Belang "Vogelschutz und Vogelzug" ist, der einem Vorhaben der Windenergie nach § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB entgegenstehen kann (vgl. hierzu die Urteile des Senats vom 2. Februar 2006 - 1 A 11312/04.OVG -, vom 16. März 2006 - 1 A 10884/05.OVG - und vom 20. Dezember 2007 - 1 A 10937/06.OVG -.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 1 A 10200/09

    Unzulässigkeit einer Windenergieanlage wegen Beeinträchtigung eines bedeutenden

    Der Windenergieanlage stehen auf der Grundlage der umfassenden Abwägung der gegenläufigen privaten und öffentlichen Interessen Belange des Naturschutzes i.S. von § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB entgegen, worunter auch der Vogelschutz und damit der überregionale Vogelzug fällt (vgl. OVG RP, Urteil vom 02.02.2006, 1 A 11312/04; Urteil vom 28.05.2003, 8 A 10481/02).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 02.02.2006 (1 A 11312/04) entschieden, dass nicht jeder einfache Vogelzug dem privilegierten Vorhaben der Windenergienutzung entgegenstehen kann.

    Im dem genannten Verfahren (1 A 11312/04) ist der Senat zu der Überzeugung gelangt, dass sich die geplanten beiden Windenergieanlagen am Standort "Habichtskopf" in der Gemarkung S... (Landkreis Bad Kreuznach) in einem Bereich befinden, der als Hauptvogelzugkorridor anzusehen ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2014 - 1 B 10249/14

    Allgemeine Vorprüfung, Artenschutz, Besorgnispotential, eigene Information,

    Da nach der Rechtsprechung des Senats ein bedeutender Vogelzugkorridor als öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB der Genehmigung von Windenergieanlagen im Einzelfall grundsätzlich entgegenstehen kann (vgl. Urteil vom 28. Oktober 2009, 1 A 10200/09.OVG, juris; Urteil vom 16. März 2006, 1 A 10884/05.OVG, juris; Urteil vom 2. Feb. 2006, 1 A 11312/04.OVG, juris), musste die Behörde somit hier eine Einschätzung des Vogelzuggeschehens vornehmen.
  • VG Saarlouis, 30.07.2008 - 5 K 6/08

    Immissionsschutz: Anfechtungsklage eines Nichtanliegers gegen eine Genehmigung

    Nach dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 02.02.2006 - 1 A 11312/04.OVG - dürften Windenergieanlagen nicht in einem Vogelflugkorridor errichtet werden.
  • VG Koblenz, 24.07.2008 - 1 K 1971/07

    Artenschutz contra Windenergie

    Steht somit ein öffentlicher Belang der Genehmigungserteilung entgegen, war die Klage abzuweisen, ohne dass die Kammer beurteilen muss, ob auch aus Gründen des Vogelzuges die beantragte Genehmigung zu versagen war, wofür angesichts der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 2. Februar 2006, 1 A 11312/04 .OVG) vieles spricht.
  • VG Berlin, 04.04.2008 - 10 A 15.08

    Windrad in Pankow darf gebaut werden

    Die Kammer bezieht sich auf die Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten und auf in mehreren Bundesländern existierenden und vom Kläger auch nicht bestrittenen Tierökologischen Abstandskriterien (u.a. für Niedersachsen, AG Windenergie beim Niedersächsischen Landtag; für Sachsen, Regionale Planungsgemeinschaft Halle; Deutscher Naturschutzring), sowie auf Gerichtsentscheidungen (beispielhaft VG Stuttgart, Urteil vom 3. Mai 2005 - 13 K 5609/03; OVG Koblenz, Urteil vom 2. Februar 2006, 1 A 11312/04 sowie vom 16. März 2006, 1 A 10884/05; VG Cottbus, Urteil vom 13. Dezember 2007, 3 K 1923/03 - juris; auch OVG Thüringen a.a.O) die einen Tabubereich von 1000 m bis maximal 3000m errechnet von der Nist- bzw. Brutstätte von Rotmilanen in Bezug auf die Errichtung von Windenergieanlagen als notwendig ansehen.
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