Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.1994

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1994 - 1 A 11339/93   

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https://dejure.org/1994,16738
OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1994 - 1 A 11339/93 (https://dejure.org/1994,16738)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.05.1994 - 1 A 11339/93 (https://dejure.org/1994,16738)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Mai 1994 - 1 A 11339/93 (https://dejure.org/1994,16738)
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   OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.1994 - 1 A 11339/93   

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https://dejure.org/1994,30910
OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.1994 - 1 A 11339/93 (https://dejure.org/1994,30910)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.05.1994 - 1 A 11339/93 (https://dejure.org/1994,30910)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 1 A 11339/93 (https://dejure.org/1994,30910)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2006 - 8 C 10540/06

    Fehlende Antragsbefugnis eines Flurbereinigungsteilnehmers im

    Somit berührt die Zulassung öffentlichen Verkehrs auf einem Teil des Wirtschaftsweges keine Teilnehmerrechte des Antragstellers (s. OVG RP, Urteile vom 26. Mai 1994 - 1 A 11339/93.OVG - und vom 08. Dezember 2005 - 1 A 11090/05.OVG -, beide veröffentlicht in ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2013 - 6 A 10553/13

    Vorauszahlungsbescheid auf wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag; Begriff der

    Zwar ist eine Widmungsverfügung ein Verwaltungsakt in der Form der Allgemeinverfügung (vgl. OVG RP, 6 A 10818/12.OVG, NVwZ-RR 2013, 283, esovgrp, juris; OVG NW, 11 A 1422/11, DÖV 2012, 695, juris; OVG RP, 1 A 11339/93, juris), die eine teilbare Regelung enthalten und daher teilweise rechtmäßig und teilweise rechtswidrig oder sogar nichtig sein kann.
  • VG Neustadt, 25.07.2007 - 1 K 1888/06
    Die straßenrechtliche Widmung stellt einen nicht belastenden, adressatlosen dinglichen Verwaltungsakt in Gestalt einer Allgemeinverfügung dar, der den rechtlichen Zustand einer öffentlichen Sache zwischen den am Wegerechtsverhältnis unmittelbar beteiligten Rechtsträgern regelt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Mai 1994 - 1 A 11339/93.OVG).

    Als so genannter intransitiver Verwaltungsakt kommt eine rechtliche Betroffenheit durch eine straßenrechtliche Widmung vorrangig im Falle einer Eigentumsbeeinträchtigung oder bei einem Bezug zum Anliegergebrauch in Betracht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. November 1986 - 1 B 73/86.OVG = NJW 1987, 1284 [OVG Rheinland-Pfalz 28.11.1986 - 1 B 73/86] und Urteil vom 26. Mai 1994, a.a.O.).

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