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   OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 1 A 11507/06.OVG, 1 A 11508/06.OVG   

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https://dejure.org/2007,8307
OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 1 A 11507/06.OVG, 1 A 11508/06.OVG (https://dejure.org/2007,8307)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.09.2007 - 1 A 11507/06.OVG, 1 A 11508/06.OVG (https://dejure.org/2007,8307)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. September 2007 - 1 A 11507/06.OVG, 1 A 11508/06.OVG (https://dejure.org/2007,8307)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Hangsanierung im Wege der sofortigen Ersatzvornahme nach einem Hangbruch; Auferlegung der Kosten für eine im Wege der sofortigen Ersatzvornahme durchgeführte Hangsanierung nebst Sanierungsplanung nach § 54 Abs. 2 Landesbauordnung (LBauO) auf den ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hangsanierung bei Hangabbruch - Ersatzvornahme

  • Judicialis

    LBauO § 54 Abs. 4; ; LBauO F: 1999 § 59 Abs. 1 Satz 1; ; LBauO F: 1999 § 59 Abs. 2; ; POG § 50 Abs. 1; ; POG § 50 Abs. 2; ; POG § 52 Abs. 1; ; POG § 52 Abs. 2 Satz 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sanierungskosten für abgerutschten Hang

Kurzfassungen/Presse (2)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz: Verantwortlicher Bauherr muss Sanierungskosten für abgerutschten Hang tragen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sanierungskosten für abgerutschten Hang von verantwortlichem Bauherrn zu tragen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1998 - 1 L 68/98

    Siedlungsstruktur eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils i.S.d. § 34 BauGB;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 1 A 11507/06
    Gegen diesen Bescheid erhob der Kläger am 5. Januar 1998 Widerspruch und stellte am 7. Januar 1998 beim Verwaltungsgericht Koblenz einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (1 L 68/98.KO), den das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 21. Januar 1998 ablehnte.

    Dem Senat lagen 21 Hefter Verwaltungsakten (Bl. 1 - 4700), 1 Ordner (Gutachten Prof. Dr-Ing K...), 1 Ordner (Sanierungsplanung O..., Auftraggeber G...), 2 Ordner (Sanierungsplanung O..., Auftraggeber Kreisverwaltung Ahrweiler), 1 Ordner (Bodenerkundungen und Böschungsberechnungen nach DIN 4084), 1 Ordner (Hangsanierung G... der K... GmbH), 1 Ordner (Unterlagen Ankerprüfung), 1 Ordner (Daueranker Prüfbericht), 1 Ordner (Lagepläne der Bohrungen), 1 Hefter (Hangrutsch G..., Errichtung von Inklinometermessstellen), 1 Hefter (Laboruntersuchungen von Inklinometer- Bohrkernen), 1 Hefter (Geologisches Landesamt, Ingenieurgeologische Bewertung des M... in S..., Ortsteil Bad B..., hinsichtlich der Hangstabilität, vom 29. November 1999), 1 Hefter (grau), 1 Heftung (Geohydraulik Data, Bericht "Geophysikalische Untersuchungen im Bereich des Hangrutsches B... in S..., vom April 1988), 1 Hefter (Vorträge der Baugrundtagung 1992 in Dresden), 1 Ordner Widerspruchsakten, sowie die Gerichtsakten 1 L 68/98.KO und 1 L 2033/98.KO vor.

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 1 A 11507/06
    Insoweit gilt es nämlich zu berücksichtigen, dass dann, wenn einem Tatsachengericht zu einer durch Beweisaufnahme zu klärenden Tatfrage bereits ein Sachverständigengutachten vorliegt, die Einholung eines weiteren Gutachtens im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1985, NJW 1986, 2268; Beschlüsse vom 7. März 2003 - 6 B 16.03 -, juris, und vom 4. Oktober 2001 - 6 B 39.01 -, juris).

    Reicht ein bereits eingeholtes Gutachten aus, um das Gericht in die Lage zu versetzen, die entscheidungserheblichen Fragen sachkundig beurteilen zu können, und ist es von der Richtigkeit der dem Gutachten zugrunde gelegten Tatsachen und der gezogenen Schlussfolgerungen aufgrund einer selbstverantwortlichen Überprüfung und Nachvollziehung überzeugt, ist die Einholung eines weiteren Gutachtens oder Obergutachtens weder notwendig noch veranlasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1985, a.a.O. S. 2268; Beschluss vom 14. April 1970 - 4 B 201.69 -, Buchholz 310 § 86 II VwGO Nr. 12).

  • BVerwG, 07.03.2003 - 6 B 16.03

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 1 A 11507/06
    Insoweit gilt es nämlich zu berücksichtigen, dass dann, wenn einem Tatsachengericht zu einer durch Beweisaufnahme zu klärenden Tatfrage bereits ein Sachverständigengutachten vorliegt, die Einholung eines weiteren Gutachtens im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1985, NJW 1986, 2268; Beschlüsse vom 7. März 2003 - 6 B 16.03 -, juris, und vom 4. Oktober 2001 - 6 B 39.01 -, juris).
  • BVerwG, 04.10.2001 - 6 B 39.01

    Vorliegen eines Verfahrensmangels wegen Ablehnung eines Beweisantrages - Verstoß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 1 A 11507/06
    Insoweit gilt es nämlich zu berücksichtigen, dass dann, wenn einem Tatsachengericht zu einer durch Beweisaufnahme zu klärenden Tatfrage bereits ein Sachverständigengutachten vorliegt, die Einholung eines weiteren Gutachtens im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1985, NJW 1986, 2268; Beschlüsse vom 7. März 2003 - 6 B 16.03 -, juris, und vom 4. Oktober 2001 - 6 B 39.01 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 2 M 354/06

    Sicherstellung eines Jagdhunds

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 1 A 11507/06
    Dies entspricht der allgemeinen polizeirechtlichen Terminologie (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Januar 2007 - 2 M 354/06 -, juris; Lisken/Dennminger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Auflage 2007, E Rdnr. 53; Rühle/Suhr, Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz, 2000, S. 132).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1996 - 21 A 7041/95
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 1 A 11507/06
    Denn wie bereits das Verwaltungsgericht in seinem Urteil zutreffend herausgestellt hat, liegt eine gegenwärtige Gefahr (i. S. des § 50 Abs. 2 POG) als Steigerungsform der konkreten Gefahr dann vor, wenn die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder wenn sie bei ungestörter Weiterentwicklung der Dinge unmittelbar bevorsteht, falls nicht alsbald Abwehrmaßnahmen getroffen werden (vgl. OVG NW, Urteil vom 26. September 1996 - 21 A 7041/95 -, juris [zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 55 Abs. 2 VwVG NW]).
  • BVerwG, 14.04.1970 - IV B 201.69

    Notwendigkeit der Einholung eines Obergutachtens bei ausreichender Stellungnahme

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 1 A 11507/06
    Reicht ein bereits eingeholtes Gutachten aus, um das Gericht in die Lage zu versetzen, die entscheidungserheblichen Fragen sachkundig beurteilen zu können, und ist es von der Richtigkeit der dem Gutachten zugrunde gelegten Tatsachen und der gezogenen Schlussfolgerungen aufgrund einer selbstverantwortlichen Überprüfung und Nachvollziehung überzeugt, ist die Einholung eines weiteren Gutachtens oder Obergutachtens weder notwendig noch veranlasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1985, a.a.O. S. 2268; Beschluss vom 14. April 1970 - 4 B 201.69 -, Buchholz 310 § 86 II VwGO Nr. 12).
  • VG Neustadt, 12.09.2016 - 3 K 832/15

    Kfz-Halter muss Kosten für die Bodensanierung bei Brandunfall auf dem Weinfest in

    Er ist selbst kein Zwangsmittel, sondern eine besondere Erscheinungsform der Anwendung von Zwangsmitteln (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. September 2007 - 1 A 11507/06.OVG -).

    D er Schaden war somit bereits eingetreten und es drohte ohne Abwehrmaßnahmen eine Vertiefung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. September 2007 - 1 A 11507/06.OVG -, ESOVG ).

    Darf die Behörde nach Maßgabe einer Prognose, die auf der Grundlage der im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten zu treffen ist, zu Recht von einer gegenwärtigen Gefahr für Güter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgehen, ist sie berechtigt, die Beseitigung des eingetretenen Schadens im Wege der unmittelbaren Ausführung einzuleiten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. September 2007 - 1 A 11507/06.OVG -, ESOVG).

  • VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23

    Abschleppkosten

    Er ist selbst kein Zwangsmittel, sondern eine besondere Erscheinungsform der Anwendung von Zwangsmitteln (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. September 2007 - 1 A 11507/06.OVG - VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 17. November 2020 - 5 K 1359/19.NW -, juris, Rn. 37 ).
  • VG Neustadt, 26.05.2023 - 4 K 661/22

    Fahrzeughalter muss für die Beseitigung ausgelaufenen Öls vor Pfälzerwaldhütte

    Er ist selbst kein Zwangsmittel, sondern eine besondere Erscheinungsform der Anwendung von Zwangsmitteln (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. September 2007 - 1 A 11507/06.OVG -).

    Darf die Behörde nach Maßgabe einer Prognose, die auf der Grundlage der im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten zu treffen ist, zu Recht von einer gegenwärtigen Gefahr für Güter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgehen, ist sie berechtigt, die Beseitigung des eingetretenen Schadens im Wege der unmittelbaren Ausführung einzuleiten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. September 2007 - 1 A 11507/06.OVG -, ESOVG).

  • VG Neustadt, 17.11.2020 - 5 K 1359/19

    Polizeirecht, Verwaltungsprozessrecht

    Da der sofortige Vollzug nach § 61 Abs. 2 LVwVG selbst kein Zwangsmittel, sondern lediglich eine besondere Erscheinungsform der Anwendung von Zwangsmitteln ist (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. September 2007 - 1 A 11507/06.OVG -), kann auch hier die Erstattung der Kosten durch Verwaltungsakt verlangt werden.
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