Rechtsprechung
   VG Göttingen, 27.11.2003 - 1 A 1228/01   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Radfahrthemen - Radfahrer/Verwaltungsrecht - Radwege/Radwegbenutzung - Vorfahrtthemen




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Wird zitiert von ... (6)  

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09  

    Anspruch auf Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens bei Verkehrsschildern

    Auch die vom Kläger angeführten Empfehlungen bzw. Forschungsberichte, denen ungeachtet dessen, dass ihnen keine Verbindlichkeit zukommt, als fachlich anerkannte Regelwerke entsprechender Sachverstand bzw. Erfahrungswissen entnommen werden kann (vgl. BayVGH, Urt. v. 11.08.2009 - 11 B 08.186 - VG Göttingen, Urt. v. 27.11.2003 - 1 A 1228/01 -), sprachen für eine erneute Sachprüfung, nachdem sie von der Beklagten seinerzeit gänzlich unberücksichtigt geblieben waren, sich aus ihnen jedoch Anhaltspunkte für die Rechtswidrigkeit der getroffenen Anordnung ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.03.1984 - 6 C 107.82 -, BVerwGE 69, 90).

    Insofern lässt sich auch aus dem nachgeschobenen - nicht näher plausibilisierten - Umstand allein nichts herleiten, dass auch Schüler auf dem empfohlenen Schulweg entlang der Durlacher Straße (anders bei Radwegen, die wichtige Teilstrecken im Gesamtnetz, insbesondere für den Schulweg, darstellen, VG Göttingen, Urt. v. 27.11.2003, a.a.O. im Anschluss an die Hinweise der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen zur Beschilderung von Radverkehrsanlagen nach der allgemeinen VwV zur StVO, Ausgabe 1998) sowie Kinder aus dem nahegelegenen Wohngebiet den Kreisverkehr benutzen mögen.

    Dass es sich um eine "für den Schulweg wichtige Teilstrecke" (vgl. VG Göttingen, Urt. v. 27.11.2003, a.a.O.) handeln könnte, ist schon nicht erkennbar, nachdem lediglich die Durlacher Straße und diese auch nur insoweit, als sie aus nördlicher Richtung auf den Kreisverkehr führt, über einen benutzungspflichtigen Radweg verfügt.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 5 S 2285/09  

    (Anfechtungsfrist für Verkehrszeichen; zuständiger Klagegegner bei behördlichem

    Auch die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), denen ungeachtet dessen, dass ihnen keine Verbindlichkeit zukommt, als fachlich anerkannte Regelwerke entsprechender Sachverstand bzw. Erfahrungswissen entnommen werden kann (vgl. BayVGH, Urt. v. 11.08.2009 - 11 B 08.186 - VG Göttingen, Urt. v. 27.11.2003 - 1 A 1228/01 -), sehen in ihrer neuesten Fassung weder bei der Überquerung von Schienen noch bei der Radverkehrsführung im Zuge von Straßen mit straßenbündigem Bahnkörper als Regellösung eine Trennung vom Kfz-Verkehr vor (vgl. S. 30 f. Abschn. 3.10 mit Tabelle, S. 35 Abschn. 3.13 u. S. 80 Abschn. 11.1.9).
  • VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186  

    Gegenstandsloswerden einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung durch Erlass

    Neben dem bereits erwähnten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 28. September 2000 (a.a.O.) ist - nicht abschließend - auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 29. November 2001 (NZV 2002, 288), des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 23. September 2003 (a.a.O.) und des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12. November 2003 (NZV 2004, 486), ferner auf die beiden Urteile des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 27. November 2003 (Az. 1 A 1196/01, Juris; Az. 1 A 1228/01, Juris) und des Verwaltungsgerichts München vom 1. Februar 2006 (Az. M 23 K 05.1174) zu verweisen.
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