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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 12338/99   

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OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 12338/99 (https://dejure.org/2001,3115)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.03.2001 - 1 A 12338/99 (https://dejure.org/2001,3115)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. März 2001 - 1 A 12338/99 (https://dejure.org/2001,3115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarschaftsrechtlicher Streit über die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Geschäftshauses; Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung eigener Rechte der Nachbarn; Bestehen eines Gebietserhaltungsanspruchs als Anwohner eines angrenzenden anderen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    SB-Markt im Wohngebiet zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Supermarkt im Wohngebiet zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 2
    Verkaufsfläche eines Einzelhandelsgeschäfts zur wohnungsnahen Versorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 573
  • BauR 2001, 1062
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 12338/99
    Mit dieser Rüge stützen sich die Kläger auf den nachbarschützenden Anspruch auf Bewahrung der Gebietsart (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. September 1993, NJW 1994, 1546), der vorliegend jedoch nicht verletzt ist.
  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 16.87

    Begriff des "Einkaufszentrums" im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 12338/99
    Denn das Vorliegen eines Einkaufszentrums setzt außer der erforderlichen räumlichen Konzentration außerdem voraus, dass die einzelnen Betriebe aus der Sicht der Kunden als aufeinander bezogen, als durch ein gemeinsames Konzept und durch Kooperation miteinander verbunden in Erscheinung treten (BVerwG, Urteil vom 27. April 1990, NVwZ 1990, 1074).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85

    Merkmale des "Einfügens" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in einen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 12338/99
    Zwar ist den Klägern zuzugestehen, dass nach einer alten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1987 die Verkaufsflächen-Obergrenze für Einzelhandelsbetriebe der wohnungsnahen Versorgung nicht wesentlich unter 700 qm, aber auch nichtwesentlich, darüber liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987, BauR 1987, 531).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.01.1986 - 6 B 164/85

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung gegen einen in einem Wohngebiet geplanten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 12338/99
    Dennoch darf dabei nicht unberücksichtigt bleiben, dass insbesondere im Hinblick auf den Strukturwandel im Einzelhandel der Ladenbegriff nicht statisch angelegt ist (s. Fickert/Fieseler, BauNVO, 9. Aufl., § 4 Rdnr. 5.4 unter Hinweis auf OVG Lüneburg BRS 46 Nr. 47).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2004 - 5 S 1205/03

    Großflächigkeit eines Einzelhandels auch nach Erweiterung

    Die Klägerin kann sich auch nicht auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 02.03.2001 - 1 A 12338/99 - (NVwZ-RR 2001, 573 = BauR 2001, 1062) berufen, wonach eine Verkaufsfläche von ca. 802 m² heutzutage bei einem SB-Lebensmittelmarkt nicht gegen die Annahme eines sogenannten "Nachbarschaftsladens" zur wohnungsnahen Versorgung i. S. von § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO spreche, weil im Hinblick auf den Strukturwandel im Einzelhandel der Ladenbegriff nicht statisch angelegt sei.

    Es dürfte zulässig sein, einen SB-Lebensmittelmarkt auch bei einer solch größeren Verkaufsfläche noch als Nachbarschaftsladen zur wohnungsnahen Versorgung der Bevölkerung i. S. von § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO zu qualifizieren, wie dies das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 02.03.2001 - 1 A 12338/99 - (a.a.O.) in Anlehnung an eine entsprechende Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer getan hat und was im Ergebnis der Forderung des Berichts "Strukturwandel" entspräche.

  • BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Begriff der Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Sollten Tatsachengerichte, gestützt auf geeignetes Erkenntnismaterial, zu dem Ergebnis gelangen, dass der Verbraucher unter den heutigen Verhältnissen auch im Rahmen der Nahversorgung einen bestimmten Ausstattungsstandard erwartet, der vor dem Hintergrund der veränderten Betriebsstrukturen im Einzelhandel selbst bei einer Annäherung an die aus der Sicht des Verordnungsgebers kritische Marke von 800 m2 Verkaufsfläche negative Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO nicht befürchten lässt (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 2. März 2001 - 1 A 12338/99 - BRS 64 Nr. 75; wie das Berufungsgericht entschieden zurückhaltender OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. November 2002 - 1 ME 151/02 - BRS 65 Nr. 69; vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 8 S 3017/98 - VBlBW 2000, 279), so wird sich dies revisionsrechtlich voraussichtlich nicht beanstanden lassen.
  • OVG Brandenburg, 08.11.2004 - 3 A 471/01

    Berufung, Baugenehmigung für Nutzungsänderung Nutzung eines Getränkelagers als

    Soweit etwa unter Bezugnahme auf ein Urteil des OVG Koblenz vom 2. März 2001 (1 A 12338/99 - NVwZ-RR 2001, 573) vorgebracht wird, dass sich seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1987 die Verhältnisse im Einzelhandelsbereich grundlegend geändert hätten, dass insbesondere Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von unter 700 m2 nicht mehr konkurrenzfähig seien und dass die wohnungsnahe Versorgung es erfordere, ein breites Angebot insbesondere hinsichtlich des Frischesortiments zur Verfügung zu halten, was mit einer Flächenvergrößerung einhergehe, hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit dieser Argumentation in seinem Beschluss vom 22. Juli 2004 bereits auseinander gesetzt und hierzu ausgeführt: Es bestehe kein Bedürfnis, die bisherige Rechtsprechung in einer Richtung fortzuentwickeln, die zu Verkaufsflächen von 900 qm oder gar 1.000 qm führen würde, ohne den Mechanismus der Vermutungsregel des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO auszulösen.

    Während etwa das OVG Koblenz in dem bereits erwähnten Urteil vom 2. März 2001 (- 1 A 12338/99 - NVwZ-RR 2001, 573, 574) die Annahme einer baulichen und organisatorischen Funktionseinheit ablehnt, wenn die Läden voneinander getrennt zugänglich sind oder von unterschiedlichen Personen betrieben werden (ähnlich restriktiv auch VGH München, Urteil vom 17. September 2001 - 26 B 99.2654 - BRS 64 Nr. 74), nimmt das OVG Münster eine solche Funktionseinheit bereits dann an, wenn es sich um eine planmäßige, auf Dauer angelegte und gemeinschaftlich abgestimmte Teilnahme mehrerer Betriebe am Wettbewerb handelt, die die bautechnische Selbständigkeit der Betriebe letztlich als Umgehung der Konsequenzen des § 11 Abs. 3 BauNVO erscheinen lässt, wobei die Gemeinschaftlichkeit der Betriebe nach außen hin erkennbar sein muss (vgl. OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 2000 - 7 A 1744/97 - NVwZ 2000, 1066, 1067).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - 10 S 29.10

    Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung für Lebensmittel-Discounter neben See;

    Andererseits gibt es auch Entscheidungen, wonach entsprechende Betriebe im Einzelfall für (möglicherweise) zulässig erachtet worden sind (vgl. etwa OVG RP, Urteil vom 2. März 2001 - 1 A 12338/99 -, BRS 64 Nr. 75, juris [ca. 800 m² Verkaufsfläche, 70 Außenparkplätze und 18 Tiefgaragenstellplätze]; SächsOVG, Beschluss vom 30. August 2004, a.a.O. [knapp 700 m² Verkaufsfläche, 98 Stellplätze]).
  • OVG Brandenburg, 03.11.2004 - 3 A 449/01

    Berufung, Bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung, Formelle und materielle

    Soweit etwa unter Bezugnahme auf ein Urteil des OVG Koblenz vom 2. März 2001 (1 A 12338/99 - NVwZ-RR 2001, 573) vorgebracht wird, dass sich seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1987 die Verhältnisse im Einzelhandelsbereich grundlegend geändert hätten, dass insbesondere Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von unter 700 m2 nicht mehr konkurrenzfähig seien und dass die wohnungsnahe Versorgung es erfordere, ein breites Angebot insbesondere hinsichtlich des Frischesortiments zur Verfügung zu halten, was mit einer Flächenvergrößerung einhergehe, hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit dieser Argumentation in seinem Beschluss vom 22. Juli 2004 bereits auseinander gesetzt und hierzu ausgeführt: Es bestehe kein Bedürfnis, die bisherige Rechtsprechung in einer Richtung fortzuentwickeln, die zu Verkaufsflächen von 900 qm oder gar 1.000 qm führen würde, ohne den Mechanismus der Vermutungsregel des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO auszulösen.

    Während etwa das OVG Koblenz in dem bereits erwähnten Urteil vom 2. März 2001 (- 1 A 12338/99 - NVwZ-RR 2001, 573, 574) die Annahme einer baulichen und organisatorischen Funktionseinheit ablehnt, wenn die Läden voneinander getrennt zugänglich sind oder von unterschiedlichen Personen betrieben werden (ähnlich restriktiv auch VGH München, Urteil vom 17. September 2001 - 26 B 99.2654 - BRS 64 Nr. 74), nimmt das OVG Münster eine solche Funktionseinheit bereits dann an, wenn es sich um eine planmäßige, auf Dauer angelegte und gemeinschaftlich abgestimmte Teilnahme mehrerer Betriebe am Wettbewerb handelt, die die bautechnische Selbständigkeit der Betriebe letztlich als Umgehung der Konsequenzen des § 11 Abs. 3 BauNVO erscheinen lässt, wobei die Gemeinschaftlichkeit der Betriebe nach außen hin erkennbar sein muss (vgl. OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 2000 - 7 A 1744/97 - NVwZ 2000, 1066, 1067).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 B 10304/15

    Einkaufsmarkt in Mainz-Mombach darf gebaut werden

    Angesichts der Größe des den Standort des genehmigten Einkaufsmarktes umgebenden Wohngebiets kann dessen Versorgungsfunktion durchaus auf dieses Gebiet beschränkt und der Markt daher als "der Versorgung des Gebiets dienend" i.S.v. § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO zu werten sein (vgl. hierzu: OVG RP, Urteil vom 2. März 2001 - 1 A 12338/99.OVG -, BauR 2001, 1062).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 1 C 11114/09

    Konzentrationsfläche für Kiesabbau im Flächennutzungsplan von Andernach unwirksam

    Zumindest hinsichtlich einer Teilfläche von 32 ha kann die Ausweisung der Konzentrationszone damit auch als "Etikettenschwindel" (vgl. zur diesbezüglichen Rechtsprechung des Senats zu Bebauungsplänen: Urteil vom 21.10.2009, 1 C 10150/09; Urteil vom 08.06.2011, 1 C 11239/10; Urteil vom 02.03.2011, 1 A 12338/99 - veröffentlicht jeweils in ESOVGRP; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.12.2002, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 355) in einem quantitativen Sinne bezeichnet werden.
  • OVG Thüringen, 21.08.2001 - 1 KO 1240/97

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baurecht; Gemeinde;

    Ob diese Größe nach dem heutigen Einkaufsverhalten der Bevölkerung und den heutigen Gegebenheiten im Einzelhandel nach oben zu verschieben ist (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 2. März 2001 - 1 A 12338/99 - BauR 2001, 1062), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, denn bei der Größenordnung des Vorhabens der Klägerin besteht kein Zweifel an der Großflächigkeit.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2005 - 7 A 2424/04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    - in diesem Sinne: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. März 2001 - 1 A 12338/99 -, BRS 64 Nr. 75 - , oder ob weiterhin der Orientierungswert von (nicht wesentlich über) 700 qm maßgeblich ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 8 A 11322/09

    Dm-Markt an der Industriestraße in Ludwigshafen zulässig

    Auch der 1. Senat des Gerichts hat eine unverkennbare Tendenz im Einzelhandel zur Vergrößerung der Verkaufsflächen bei Läden der wohnungsnahen Versorgung festgestellt und bei einer Verkaufsfläche von 802 m² einen Laden zur wohnungsnahen Versorgung für die umliegenden Baugebiete angenommen (vgl. Urteil vom 2.3.2001, BauR 2001, 1062 und juris, Rn. 25 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2003 - 7 B 1040/03

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Anordnung der aufschiebenden

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 8 S 1997/01

    Nutzungsausschluss in einem Bebauungsplan

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2013 - 3 M 182/12

    Nicht mehr der Gebietsversorgung dienender Laden bei notwendigen erheblichen

  • VG Hannover, 14.05.2002 - 12 B 756/02

    Baugenehmigung; Großflächiger Einzelhandelsbetrieb ; Nahversorgermarkt;

  • VG Trier, 15.12.2004 - 5 K 1181/04

    Errichtung eines Verbrauchermarktes in Euren zulässig

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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2001 - 1 A 12338/99   

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