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   VG Stade, 30.05.2016 - 1 A 1754/14   

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https://dejure.org/2016,12908
VG Stade, 30.05.2016 - 1 A 1754/14 (https://dejure.org/2016,12908)
VG Stade, Entscheidung vom 30.05.2016 - 1 A 1754/14 (https://dejure.org/2016,12908)
VG Stade, Entscheidung vom 30. Mai 2016 - 1 A 1754/14 (https://dejure.org/2016,12908)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs 1 DSG ND; § 17a DSG ND; § 7 DSG ND
    Automatisierte Datenverarbeitung; Datenschutz; Datenverarbeitung; Speicherung; Vorgangsverwaltung; Widerspruch

  • kanzlei.biz

    Die Speicherung von personenbezogenen Daten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens ist zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Speicherung von Daten durch Gerichte rechtmäßig

  • datenschutz.eu (Leitsatz und Kurzinformation)

    Die Speicherung von personenbezogenen Daten durch deutsche Gerichte ist im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Datenspeicherung durch Gerichte rechtmäßig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LC 470/10

    Rechtmäßigkeit der Lagerung personenbezogener Daten zur Vorgangsverwaltung in

    Auszug aus VG Stade, 30.05.2016 - 1 A 1754/14
    Eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung durch den Beklagten setzt eine Vorgangsverwaltung in dem Sinne voraus, dass Klageeingänge nachgewiesen, Klagen bearbeitet sowie Schreiben, Urteile und Beschlüsse an die Beteiligten versendet werden können (zur Vorgangsverwaltung vgl. nur Nds. OVG, Beschluss vom 8.8.2008 - 11 LA 194/08 -, juris; Urteil vom 30.1.2013 - 11 LC 470/10 -).
  • OVG Niedersachsen, 08.08.2008 - 11 LA 194/08

    Zulässigkeit der Speicherung, Veränderung und Nutzung von personenbezogenen Daten

    Auszug aus VG Stade, 30.05.2016 - 1 A 1754/14
    Eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung durch den Beklagten setzt eine Vorgangsverwaltung in dem Sinne voraus, dass Klageeingänge nachgewiesen, Klagen bearbeitet sowie Schreiben, Urteile und Beschlüsse an die Beteiligten versendet werden können (zur Vorgangsverwaltung vgl. nur Nds. OVG, Beschluss vom 8.8.2008 - 11 LA 194/08 -, juris; Urteil vom 30.1.2013 - 11 LC 470/10 -).
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