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   VG Berlin, 23.02.2005 - 1 A 188.02   

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https://dejure.org/2005,36104
VG Berlin, 23.02.2005 - 1 A 188.02 (https://dejure.org/2005,36104)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.02.2005 - 1 A 188.02 (https://dejure.org/2005,36104)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 1 A 188.02 (https://dejure.org/2005,36104)
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06

    Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur

    Ebenso ist nicht entscheidungserheblich, ob oder unter welchen Umständen Versammlungen unter freiem Himmel den Schutz des Art. 8 GG verlieren können, wenn sie ausschließlich die Verhinderung einer anderen Versammlung bezwecken (vgl. BVerfGE 84, 203 ; VG Berlin, Urteil vom 23.2. 2005 - 1 A 188.02 -, JURIS, Rn. 19 ff.).
  • VG Braunschweig, 28.02.2007 - 5 A 685/05

    Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Schlagstockeinsatzes im Rahmen der

    Eine Sitzblockade ist auch dann noch auf die öffentliche Meinungsbildung ausgerichtet, wenn damit auch übergeordnete Ziele verfolgt werden (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.02.2006 - 4 LB 10/05 - NordÖR 2006, 166) und sie nicht ausschließlich der Verhinderung dient (vgl. VG Berlin, Urteil vom 23.02.2005 - 1 A 188.02 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2016 - 1 N 86.14

    (Fortsetzungs-)Feststellungsklage; Aufzug der N-Partei in P.; Gegendemonstration;

    Danach genießt eine Gegendemonstration den Schutz des Grundrechts der Versammlungsfreiheit nur, solange sie sich kommunikativer Mittel bedient und nicht "ausschließlich" bezweckt, die Veranstaltung, gegen die sie sich richtet, mit physischen Mitteln zu verhindern (vgl. zum Ganzen: Dietel/Gintzel/Kniesel, Versammlungsgesetz, 15. Aufl., § 15 Rn. 195 f., § 1 Rn. 254 m.w.N.; Senatsurteil vom 20. November 2008 - OVG 1 B 5.06 -, OVGE BE 29, 170 ff., juris Rn. 36; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. Februar 2006 - 4 LB 10/05 -, juris zu Ls. 1; VG Braunschweig, Urteil vom 28. Februar 2007 - 5 A 685/05 -, juris Rn. 34 ff.; VG Berlin, Urteil vom 23. Februar 2005 - 1 A 188/02 -, juris Rn. 20 ff.; Rusteberg, NJW 2011, 2999 ff.; Tölle, NVwZ 2001, 153 ; Dahm/Peters, LKV 2012, 443 , jeweils m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 12.11.2014 - 5 A 154/13

    Anspruch auf Einschreiten; Demonstration; Ermessenreduzierung auf Null;

    Denn ein Handeln genießt nicht den Schutz des Art. 8 GG und ist nicht als Versammlung einzustufen, soweit es auf die Unterbindung einer Versammlung gerichtet ist (BVerfG, Beschl. v. 11.06.1991 - 1 BvR 772/90 -, juris, Rn. 17; Nds. OVG, Beschl v. 28.07.2011 - 11 LA 101/11 -, juris, Rn. 12 m.w.N.; VG Berlin, Urt. v. 23.02.2005 - 1 A 188.02 -, juris, Rn. 20; VG Hamburg, Beschl. v. 09.07.1999 - 20 VG 2677/99-, juris, Rn. 6).
  • VG Hannover, 19.05.2014 - 10 A 6312/13

    Anspruch auf Einschreiten; Auswahlermessen; Blockade; Blockadeversammlung;

    Dagegen kann auch die Blockade einer Versammlung ihrerseits unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fallen, wenn die Teilnehmer über die Blockade hinaus einen kommunikativen Zweck verfolgen (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 28.2.2007 - 5 A 685/05 - www.dbovg.niedersachsen.de); dieser kommunikative Zweck wird selbst dann als ausreichend erachtet, wenn er sich darauf richtet, mit der eigenen Versammlung den angemeldeten Versammlungsort der anderen Versammlung "physisch in Beschlag zu nehmen" und sich damit im Kern wiederum auf die Verhinderung einer nicht verbotenen Versammlung beschränkt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 23.2.2005 - 1 A 188.02 - juris Rn. 21).
  • VG Berlin, 30.04.2010 - 1 L 112.10

    Auflagen für Gegendemonstrationen in Pankow am 1. Mai 2010 bestätigt

    Im Rahmen dieses Interessenausgleichs kann auch berücksichtigt werden, dass eine größere Zahl von Gegendemonstrationen an strategischen Orten auch mit dem Ziel angemeldet worden ist, den Streckenverlauf eines bekämpften Aufzuges zu durchkreuzen (Urteil der Kammer vom 23. Februar 2005, - VG 1 A 188.02 -, S. 8 des Urteilsabdrucks).
  • VG Berlin, 30.04.2010 - 1 L 113.10

    Gegendemonstration; Kundgebung; gegen rechtsextremen Aufzug gerichtet; Gefahr von

    Im Rahmen dieses Interessenausgleichs kann auch berücksichtigt werden, dass eine größere Zahl von Gegendemonstrationen an strategischen Orten auch mit dem Ziel angemeldet worden ist, den Streckenverlauf eines bekämpften Aufzuges zu durchkreuzen (Urteil der Kammer vom 23. Februar 2005, - VG 1 A 188.02 -, S. 8 des Urteilsabdrucks).
  • VG Berlin, 05.07.2006 - 1 A 153.06

    Verwaltungsgericht bestätigt Demonstrationsverbot für den Tag des Endspiels der

    Eine Gegendemonstration genießt nur insoweit den vollen Schutz des Grundrechts der Versammlungsfreiheit, als sie sich kommunikativer Mittel bedient und nicht den Zweck hat, die Veranstaltung, gegen die sie sich richtet, mit physischen Mitteln zu verhindern oder zu behindern (vgl. Urteil der Kammer vom 23. Februar 2005 - VG 1 A 188.02 - mit weiteren Nachweisen).
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