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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1995 - 1 A 2113/90   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1995 - 1 A 2113/90 (https://dejure.org/1995,10659)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.03.1995 - 1 A 2113/90 (https://dejure.org/1995,10659)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. März 1995 - 1 A 2113/90 (https://dejure.org/1995,10659)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch; Widerspruchsbescheid; Leistungsbescheid; Gegenstand der Anfechtungsklage; Inhaltliche Bestimmtheit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • VG Hannover, 29.03.2017 - 13 A 171/14

    Bestechlichkeit; inhaltliche Bestimmtheit; Drittschadensliquidation; Korruption;

    Besondere Anforderungen an die Bestimmtheit eines Verwaltungsakts sind in den Fällen zu stellen, in denen eine Behörde den Betroffenen zu einer Leistung, etwa einer Schadensersatzzahlung heranziehen möchte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.03.1995 - 1 A 2113/90 -, juris Rdnr. 10 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 06.05.2008 - 19 ZB 07.2061 -, juris Rdnr. 5, 14; VG Darmstadt, Beschl. v. 04.09.1997 - 5 G 1836/95 (3) -, juris).

    Demgegenüber genügt es nicht, dass sich der Adressat eines Leistungsbescheides den maßgeblichen Sachverhalt, der möglicherweise zur Erstattung verpflichten könnte, erst "in Eigenregie" zusammenstellen kann bzw. ermitteln muss, was im Einzelnen von ihm gefordert wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.03.1995 - 1 A 2113/90 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, a.a.O.; VG Darmstadt, Beschl. v. 04.09.1997 - 5 G 1836/95; VG Berlin, Urteil vom 20.04.2015 - 15 K 326.13 -, juris Rdnr. 29).

    Anderenfalls besteht die Gefahr, dass der Betroffene zu einer Leistung herangezogen wird, die er, aus welchen Gründen auch immer, nicht schuldet oder dass im Nachhinein Streit darüber entsteht, ob eine geschuldete Leistung bereits erbracht worden ist oder ob die Leistung auf andere Ansprüche angerechnet worden ist und/oder angerechnet werden durfte, dies aber wegen der inhaltlichen Unbestimmtheit nicht erkennen konnte und deshalb Rechtsbehelfe unterlässt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.03.1995 - 1 A 2113/90 -, juris Rdnr. 15).

    Genügt ein Leistungsbescheid diesen Erfordernissen nicht, ist er aufzuheben (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.03.1995 - a.a.O.); etwaige (trotz zumutbarer Auslegungs- und Klarstellungsbestrebungen) verbleibende Unklarheiten gehen zu Lasten der Behörde (Schwarz, a.a.O. Rn. 9).

    Dieses muss dann aber in der gleichen Form wie das Leistungsverlangen geschehen, d.h. durch Erlass eines neuen Leistungs- oder eines Änderungs- bzw. "Klarstellungsbescheides" (Stelkens, a.a.O., Rn. 41; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.03.1995 - 1 A 2113/90 -, juris Rdnr. 33-37).

  • VG Köln, 16.07.2018 - 4 L 711/18

    Bundesrechnungshof darf Haushalts- und Wirtschaftsführung einer Trägerin der

    Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 17. Aufl. 2016, § 37, Rn. 2; BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 9 C 7.11 -, juris, Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 27. März 1995 - 1 A 2113/90 -, juris, Rn. 10.
  • VG Minden, 06.04.2004 - 6 K 251/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines sozialhilferechtlichen Rücknahme- und

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 27.3.1995 - 1 A 2113/90 - (zum entsprechenden § 37 VwVfG), NWVBl. 1996, 69 = juris, m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 27.3.1995 - 1 A 2113/90 - (zu den entsprechenden §§ 37, 45 VwVfG), a.a.O., m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 27.3.1995 - 1 A 2113/90 - (zu den entsprechenden §§ 37, 39 VwVfG), a.a.O., m.w.N.

    vgl. BSG, Urteile vom 9.3.1994 - 6 RKa 16/92, 18/92 -, u.a. juris; OVG NRW, Urteil vom 27.3.1995 - 1 A 2113/90 - (zum entsprechenden § 39 VwVfG), a.a.O., m.w.N.; Engelmann, in: von Wulffen, SGB X, Komm., 4. Aufl. 2001, § 35 Rdnr. 5, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 7.5.1981 - 2 C 42.79 -, DVBl. 1982, 198 = DÖV 1982, 76 = ZfSH/SGB 1982, 412.

  • VG Meiningen, 08.11.2004 - 1 K 967/99

    Recht der Bundesbeamten; Zur Frage der Verjährung deliktischer

    Da der Kläger von der ihm zu stehenden Möglichkeit, im Rahmen des Schadensregresses gegen seine Beamtin (bzw. ehemalige Beamtin) einen Leistungsbescheid zu erlassen, keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. zum Wahlrecht zwischen Klage und Leistungsbescheid: OVG NRW, U. v. 27.03.1995 - Az.: 1 A 2113/90 -, zitiert nach Juris), fehlt es bereits an einem anfechtbaren Grundverwaltungsakt oder einer sonstigen Maßnahme die einem Widerspruchsverfahren zugänglich wäre.

    Ist es danach dem Dienstherren grundsätzlich möglich, sich durch Erlass eines Bescheides einen vollstreckbaren Titel zu beschaffen, steht ihm dennoch ein Wahlrecht zu, ob er davon Gebrauch macht oder die Leistungsklage erhebt (vgl. OVG NRW, U. v. 27.03.1995, a. a. O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 3 B 17.13

    Zurückschiebung; versuchte -; Abschiebung; Haft; Sicherungshaft; Anordnung der -;

    Ebenso wie im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen die einzelnen Leistungspositionen dargelegt sein müssen, weil der Adressat des Verwaltungshandelns seine Rechte sonst nicht ordnungsgemäß wahrnehmen kann (vgl. Stelkens, a.a.O., § 39 Rn. 1 f., 51 unter Bezugnahme auf OVG Münster, Urteil vom 27. März 1995 - 1 A 2113/90 -, NWVBl. 1996, 69 zu §§ 37 Abs. 1, 39 Abs. 1 VwVfG; ferner OVG Saarlouis, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 2 Q 5/05 -, NVwZ-RR 2006, 289 = juris Rn. 15), ist bei der Anforderung von Zurückschiebungskosten die Mitteilung erforderlich, wie sich der Kostenbetrag zusammensetzt.
  • VGH Bayern, 22.04.2008 - 19 ZB 08.489

    Hinreichende Bestimmtheit eines Rückforderungsbescheides; materielle

    cc) Da der Beklagte trotz des Hinweises des Verwaltungsgerichts in der mündlichen Verhandlung vom 10. Oktober 2007, der Erstattungsbescheid sei nicht hinreichend bestimmt, keinen "Klarstellungsbescheid" erlassen hat (vgl. hierzu VGH Kassel, U.v. 6.7.1995 - 5 UE 2132/90 -, NVwZ-RR 1996, 287 [289 ] a.E.; OVG Münster, U.v. 27.3.1995 - 1 A 2113/90 -, NWVBl 1996, 69 [70] a.E.), braucht vorliegend nicht abschließend entschieden zu werden, ob dies aufgrund des eklatanten Mangels der fehlenden Festlegung der Höhe des Rückforderungsbetrags überhaupt mit heilender Wirkung möglich gewesen wäre oder nicht vielmehr von der Nichtigkeit der Ziffer 2 des Bescheides ausgegangen werden muss (vgl. hierzu OVG Koblenz, B.v. 30.10.1989 - 12 B 86/89 - NVwZ 1990, 399; BayVGH, U.v. 10.2.1993 - 23 B 90.503 -, NVwZ-RR 1994, 113 f.).
  • VG Köln, 07.06.2018 - 4 K 2486/18
    Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 17. Aufl. 2016, § 37, Rn. 2; BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 9 C 7.11 -, juris, Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 27. März 1995 - 1 A 2113/90 -, juris, Rn. 10.
  • VG Bayreuth, 25.05.2011 - B 5 K 10.565

    Schadensersatzanspruch einer Gemeinde gegen ihren Ersten Bürgermeister; hier:

    Anderenfalls besteht die Gefahr, dass der Betroffene zu einer Leistung herangezogen wird, die er, aus welchen Gründen auch immer, nicht schuldet oder dass im Nachhinein Streit darüber entsteht, ob eine geschuldete Leistung bereits erbracht worden ist oder ob die Leistung auf andere Ansprüche angerechnet worden ist und/oder angerechnet werden durfte (OVG NRW, Urteil vom 27.03.1995, Az.: 1 A 2113/90, NWVBl. 1996, 69; Wichmann/Langer, Öffentliches Dienstrecht, 6. Aufl., RdNr. 261).
  • VG Aachen, 11.06.2021 - 4 K 972/20

    Passersatzpapierbeschaffung; Kostenbescheid; örtliche Zuständigkeit;

    Nur wenn der Bürger die Gründe für das Eingreifen des Staates erfährt, kann er seine Rechte sachgemäß verteidigen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 27. März 1995 - 1 A 2113/90 - juris, Rn. 10 ff.
  • VG Berlin, 20.01.2021 - 19 K 445.17
    Gemäß § 37 Abs. 1 i.V.m. § 39 Abs. 1 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfG Bln sind in der Begründung eines Bescheides die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. März 1995 - OVG 1 A 2113/90 -, juris Rn. 10).
  • VG Berlin, 20.04.2015 - 15 K 326.13
  • VG Gelsenkirchen, 05.02.2004 - 10 L 2987/03

    Nachbarwiderspruch gegen eine Teilbaugenehmigung für den Neubau eines Wohnparks

  • VG Arnsberg, 10.04.2019 - 10 K 6052/16
  • VG Darmstadt, 04.09.1997 - 5 G 1836/95

    Streitigkeit eines Nachfolgeunternehmens der Deutschen Bundespost und eines dort

  • VG Gelsenkirchen, 03.05.2013 - 9 L 1622/12

    Abfallbeseitigungsrecht; Altkleider; Altkleidersammlung; Untersagung

  • VG Gelsenkirchen, 05.02.2004 - 10 L 2782/03

    Nachbarwiderspruch gegen eine Teilbaugenehmigung für den Neubau eines Wohnparks

  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 19 ZB 07.2061

    Landwirtschaftsrecht; (keine) Ernstlichen Zweifel (zur hinreichenden Bestimmtheit

  • VG Weimar, 13.11.2007 - 6 K 1535/05

    Schadenersatz gegen einen Bürgermeister wegen begangener

  • VG Gelsenkirchen, 07.07.2003 - 10 L 790/03

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

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