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   VG Schleswig, 17.06.2002 - 1 A 229/00   

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https://dejure.org/2002,17258
VG Schleswig, 17.06.2002 - 1 A 229/00 (https://dejure.org/2002,17258)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17.06.2002 - 1 A 229/00 (https://dejure.org/2002,17258)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17. Juni 2002 - 1 A 229/00 (https://dejure.org/2002,17258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung; Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden; Brut- und Rastgebiet von Kormoranen; Eröffnung des behördlichen Ermessens; Dezimierung des Fischbestandes

  • Judicialis

    BNatSchG § 20 g a. F.; ; BNatSchG § 20 f a.F.; ; BNatSchG § 42; ; BNatSchG § 43

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Jagd - Kormorane, Fische

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.07.1993 - 1 L 321/91
    Auszug aus VG Schleswig, 17.06.2002 - 1 A 229/00
    Das OVG Schleswig hat in einem ein klagabweisendes Urteil der Kammer vom 25.09.1991 (1 A 113/90) bestätigenden Urteil vom 22.07.1993 - 1 L 321/91 - (NuR 1994, S. 97 ff.) zum Begriff des fischereiwirtschaftlichen Schadens ausgeführt: .
  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.1997 - 5 S 1486/96

    Ausnahmegenehmigung zum Abschuß besonders geschützter (Vogel-)Arten, hier:

    Auszug aus VG Schleswig, 17.06.2002 - 1 A 229/00
    Mit der ganz herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. Kolodziejcok/Recken, Naturschutz, Landschaftspflege, Kommentar, § 20 g BNatSchG, Rdrn. 63 und 64; Gassner/Bendomir-Kahlo/Schmidt-Räntsch, BNatSchG, § 20 g, Rdnr. 30; zum erheblichen landwirtschaftlichen Schaden: VGH Baden Württemberg, Urteil vom 01.12.1997 - 5 S 1486/96 - NVwZ 1998, S. 232) ist davon auszugehen, dass sich die drohenden erheblichen Schäden auf einen gesamten Zweig der Volkswirtschaft beziehen müssen, so dass in Bezug auf die Fischereiwirtschaft die Beeinträchtigung des Aneignungsrechtes eines einzelnen Fischereiberechtigten zur Gewährung einer Ausnahme nicht ausreicht.
  • VG Würzburg, 03.02.2000 - W 5 K 99.244
    Auszug aus VG Schleswig, 17.06.2002 - 1 A 229/00
    Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass sich für den vorliegenden Fall auch dann kein anderes Ergebnis ergibt, wenn man mit der vom Kläger unter Hinweis auf die Rechtsprechung des VG Würzburg (Urteil vom 03.02.2000 - W 5 K 99.244) vertretenen Mindermeinung davon ausgeht, dass auch Freizeitfischerei zur Fischereiwirtschaft gehört und auch bei privaten fischereiwirtschaftlichen Schäden die Ausnahmeregelung des § 43 Abs. 8 BNatSchG zum Zuge kommen kann.
  • VGH Bayern, 14.01.2004 - 9 ZB 03.2305

    Klagebefugnis eines Sportanglervereins zur Erstreitung einer Ausnahmegenehmigung

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  • VG Dresden, 11.10.2005 - 13 K 1960/04
    Denn der Kläger hat bislang nicht vorgetragen, dass er in der Landwirtschaft oder forstwirtschaftlich tätig ist und insoweit am Wirtschaftskreislauf teilnimmt (vgl. Schleswig-Holstein VG, Urt. v. 17.06.2002, NuR 2002, 633; VGH München, Beschl.v. 14.01.2004, NuR 2004, 597).
  • VG Regensburg, 29.07.2003 - RN 11 K 02.2005
    Davon kann bei einer nur hobbymäßig betriebenen oder einer sonstigen Nichterwerbsfischerei keine Rede sein (BVerwG, Beschl. v. 18.7.1997; NuR 1998, 37; vgl. auch VG Schleswig, Urt. v. 17.6.2002; NuR 2002, 633).
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