Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2004 - 1 A 2323/02   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2005, 1148 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (10)  

  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2008 - 4 S 1387/06  

    Zulagenkürzung bei Teilzeitbeschäftigung

    Fehlt jedoch einem bestimmten Besoldungsbestandteil unter Berücksichtigung seiner besonderen Zweckbestimmung und Ausgestaltung von vornherein dieser wechselseitige Bezug zum Beschäftigungsumfang, so ist - unbeschadet der im Gesetzeswortlaut fehlenden Differenzierung - seine Ausklammerung aus dem Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 BBesG gerechtfertigt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.10.2004 - 1 A 2323/02 -, ZBR 2006, 60; Urteil des Senats vom 21.12.1998, a.a.O.; Schwegmann/Summer, BBesG, § 6 RdNr. 8).

    Denn dieser Schluss wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die mit der Zulage abgegoltene Verwendung in der besonderen Funktion eines Fachberaters bei pauschaler Betrachtung den Dienst in der Weise gleichmäßig prägt, dass bei ebenfalls pauschaler Betrachtung der durchschnittliche Belastungsumfang vom Beschäftigungsumfang abhängig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 21.12.1998, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.10.2004, a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Main, 03.12.2007 - 9 E 2418/07  

    Wechselschichtzulage für teilzeitbeschäftigte Beamte

    Der gegenteiligen Auffassung des OVG NW (U. v. 6.10.2004 - 1 A 2323/02 - ZBR 2006, 60, 61) zu § 20 Abs. 2 S. 1 lit. a EZulV vermag die Kammer nicht zu folgen.
  • VG Köln, 12.07.2006 - 3 K 8852/04  
    Für den Bereich des Beamtenrechts gilt, dass auch im Falle einer Ermäßigung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen die Besoldung nicht zur bloßen Gegenleistung für die (während der ermäßigten Arbeitszeit) erbrachten Dienstleistun-gen wird; vielmehr behält sie ihren sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebenden Alimen-tierungscharakter, BVerfG, Beschluss vom 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 -, BVerfGE 71, 39 ff.; a.A. VG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2004 - 26 K 7463/04 - unter Hinweis auf OVG NRW, Urteil vom 06.02.2004 - 1 A 2323/02 -.
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