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   VG Schleswig, 01.12.2016 - 1 A 24/14   

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https://dejure.org/2016,44943
VG Schleswig, 01.12.2016 - 1 A 24/14 (https://dejure.org/2016,44943)
VG Schleswig, Entscheidung vom 01.12.2016 - 1 A 24/14 (https://dejure.org/2016,44943)
VG Schleswig, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - 1 A 24/14 (https://dejure.org/2016,44943)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 43 Abs 1 VwGO, Art 19 Abs 4 GG, § 16 PsychKG SH, § 7 Abs 1 PsychKG SH, § 11 Abs 1 Halbs 2 PsychKG SH
    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer einstweiligen Unterbringungsverfügung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 650
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus VG Schleswig, 01.12.2016 - 1 A 24/14
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96 -, juris Rn. 16).

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu zutreffend ausgeführt (BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96 -, juris Rn. 15):.

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Schleswig, 01.12.2016 - 1 A 24/14
    Als ein solches Interesse kommt grundsätzlich jedes nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.05.2013 - 8 C 14/12 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG erfordert eine wenigstens nachträgliche Kontrolle bei typischerweise kurzfristigen, aber tiefgreifenden Grundrechtseingriffen, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (insbesondere bei Eingriffen in Grundrechte mit Richtervorbehalt: siehe BVerfG, Kammerbeschl. v. 10.05.1998 - 2 BvR 978/97 -, juris Rn. 10; BVerfG, Beschl. v. 30.04.1997 - 2 BvR 817/90 -, juris Rn. 49; BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris Rn. 28; BVerwG, Urt. v. 16.05.2013 - 8 C 14/12 -, juris Rn. 29; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 22. Aufl. 2016, § 43 Rn. 25, § 113 Rn. 145; Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 113 VwGO, Rn. 109 m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06

    Öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie:

    Auszug aus VG Schleswig, 01.12.2016 - 1 A 24/14
    Die betroffenen Rechtsgüter unterliegen der Disposition des Patienten, der, soweit er darüber einen freien Willen bilden kann, ggf. zu entlassen ist (BayObLG, Beschl. v. 17.12.2001 - 3Z BR 386/01 -, juris Rn. 14; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 14.06.2006 - 3 W 98/06 -, juris Rn 13; Dornis, PsychKG Schleswig-Holstein, Praxiskommentar, 2012, § 7 Rn. 29).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus VG Schleswig, 01.12.2016 - 1 A 24/14
    Abzustellen ist dabei darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BGH, Urt. v. 05.12.1995 - XI ZR 70/95 -, juris Rn. 11).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus VG Schleswig, 01.12.2016 - 1 A 24/14
    Dabei drängt es sich auf, dass dies nicht ausnahmslos gilt, weil schon im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei weniger gewichtigen Fällen eine derart einschneidende Maßnahme unterbleiben muss und somit auch dem psychisch Kranken in gewissen Grenzen die "Freiheit zur Krankheit" belassen bleibt (vgl. BVerfGE 58, 208 ).".
  • BVerfG, 22.03.1983 - 1 BvR 154/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterbringung nach Landesrecht

    Auszug aus VG Schleswig, 01.12.2016 - 1 A 24/14
    Der Grundsatz "in dubio pro libertate" gebietet eine sorgfältige Überprüfung der Unterbringungsvoraussetzungen besonders bei Unterbringungen ausschließlich zum Schutz gegen Selbstgefährdung, um die grundsätzlich zugunsten des Betroffenen bestehende Freiheitsvermutung zu widerlegen (BVerfG, Beschl. v. 22.03.1983 - 1 BvR 154/82 -, juris Rn. 6; Marschner, in: Marschner/Volckart/Lesting, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 5. Auflage 2010, Abschnitt B, Rn. 43).
  • BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01

    Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus VG Schleswig, 01.12.2016 - 1 A 24/14
    Jedoch müssen die Ausführungen des Sachverständigen so gehalten sein, dass das Gericht seiner Pflicht, das Gutachten auf seine wissenschaftliche Begründung, seine innere Logik und seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen, nachkommen kann (BGH, Beschl. v. 19.01.2011 - XII ZB 256/10 -, juris Rn. 12; BayObLG, Beschl. v. 28.03.2001 - 3Z BR 71/01 -, juris Rn. 7).
  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 386/01

    Unterbringung des Betreuten - Wirksamkeit aufhebender Beschwerdeentscheidung mit

    Auszug aus VG Schleswig, 01.12.2016 - 1 A 24/14
    Die betroffenen Rechtsgüter unterliegen der Disposition des Patienten, der, soweit er darüber einen freien Willen bilden kann, ggf. zu entlassen ist (BayObLG, Beschl. v. 17.12.2001 - 3Z BR 386/01 -, juris Rn. 14; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 14.06.2006 - 3 W 98/06 -, juris Rn 13; Dornis, PsychKG Schleswig-Holstein, Praxiskommentar, 2012, § 7 Rn. 29).
  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 256/10

    Betreuungsverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus VG Schleswig, 01.12.2016 - 1 A 24/14
    Jedoch müssen die Ausführungen des Sachverständigen so gehalten sein, dass das Gericht seiner Pflicht, das Gutachten auf seine wissenschaftliche Begründung, seine innere Logik und seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen, nachkommen kann (BGH, Beschl. v. 19.01.2011 - XII ZB 256/10 -, juris Rn. 12; BayObLG, Beschl. v. 28.03.2001 - 3Z BR 71/01 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus VG Schleswig, 01.12.2016 - 1 A 24/14
    "Die Freiheit der Person ist ein so hohes Rechtsgut, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfGE 45, 187 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1992 - 2 M 73/92

    Kreisgesundheitsbehörde; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Landeskrankenhaus

  • VGH Bayern, 10.06.2015 - 10 C 15.880

    Polizeiliche Nachschau, Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr;

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2019 - 4 LB 42/17

    Fesselung unter Zwang und Zwangsbehandlung mit Medikamenten im Krankenhaus

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht stellte mit Urteil vom 1. Dezember 2016 - 1 A 24/14 - fest, dass die vorläufige Unterbringung der Klägerin durch die Landeshauptstadt Kiel vom 7. Juli 2012 rechtswidrig war.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Prozessakte einschließlich des vom Beklagten eingereichten Auszugs aus der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft (Anlage B 1, in Beiakte A), die Verwaltungsvorgänge des Beklagten und der Landeshauptstadt Kiel, die Akte 1 A 24/14 des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts und die Akte 2 XIV 30265L des Amtsgerichts Kiel Bezug genommen.

  • LG Kiel, 07.11.2017 - 8 O 274/16

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen ärztlicher Behandlungsfehler

    Hinsichtlich der einstweiligen Unterbringungsverfügung des Amtsarztes und in Bezug auf die richterliche Entscheidung wurde zwischenzeitlich gerichtlich festgestellt, dass diese rechtswidrig waren (vgl. zur amtsärztlichen Verfügung: VG Schleswig, Urt. v. 01.12.2016, 1 A 24/14, FamRZ 2017, 650 ff.).
  • LG Koblenz, 20.07.2017 - 2 T 124/17

    Zur nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringung nach

    Das Feststellungsinteresse ergibt sich aus der kurzfristigen Natur der vorläufigen Unterbringung und der Erledigung vor Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens in Verbindung mit dem Eingriff in das durch das Grundgesetz geschützte Recht der Antragstellerin auf persönliche Freiheit und der Rechtschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht vom 01.12.2016, 1 A 24/14, Rn 25 - zitiert nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2018 - 4 LB 42/17

    Polizeirecht: Verwirkung des Klagerechts auf Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Prozessakte einschließlich des vom Beklagten eingereichten Auszugs aus der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft (Anlage B 1, in Beiakte A), die Verwaltungsvorgänge des Beklagten und der Landeshauptstadt Kiel, die Akte 1 A 24/14 des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts und die Akte 2 XIV 30265L des Amtsgerichts Kiel Bezug genommen.
  • LG Gera, 21.07.2023 - 7 T 206/23

    Voraussetzungen einer vorläufigen Unterbringung in einem psychiatrischen

    Diese sind nicht gemäß Art. 31 GG gegenüber den bundesgesetzlichen Vorschriften nachrangig (vgl. Marschner in MLS, 6. Aufl. 2019, Kapitel B Rn. 91 und Kapitel D Rn. 10; Sternal/Giers, 21. Aufl. 2023, FamFG § 312 Rn. 8; Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 312 Rn. 19 - 21; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 01.12.2016 - 1 A 24/14, juris; LG Lübeck Beschl. v. 17.3.2022 - 7 T 98/22, BeckRS 2022, 4663 Rn. 12, beck-online).
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