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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 1 A 2526/04   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 1 A 2526/04 (https://dejure.org/2006,14749)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.06.2006 - 1 A 2526/04 (https://dejure.org/2006,14749)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 1 A 2526/04 (https://dejure.org/2006,14749)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beihilfe für einen Sanatoriumsaufenthalt bei fehlender vorheriger Anerkennung des Aufenthalts; Anerkennung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung in einem Sanatorium als beihilfefähig; Dringende Notwendigkeit einer Sanatoriumsbehandlung; Vorherige ...

  • Judicialis

    BVO NRW § 13 Abs. 8; ; BVO NRW § 6 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 6.97

    Beihilfe, Gewährung von - für Aufwendungen aus Anlaß einer Sanatoriumsbehandlung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 1 A 2526/04
    Bei dem Erfordernis einer solchen vorherigen behördlichen Anerkennung, gegen das nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG keine rechtlichen Bedenken bestehen, vgl. BVerwG, Urteile vom 13.11.1997 - 2 A 7.96 -, Buchholz 270 § 7 BhV Nr. 4, und vom 5.11.1998 - 2 A 6.97 -, Dok.

    BVerwG, Urteile vom 5.11.1998 - 2 A 6.97 -, a.a.O., und vom 13.11.1997 - 2 A 7.96 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteile vom 6.4.1995 - 6 A 3689/93 - und vom 6.8.1997 - 12 A 81/95 -, a.a.O.

    Die von der Beklagten und im angefochtenen Urteil herangezogene Rechtsprechung des BVerwG zu § 17 Abs. 8 BhV, wonach bei Vorliegen der Voraussetzungen jener Bestimmung nur die fehlende vorherige Anerkennung unbeachtlich ist, nicht jedoch die fehlende Bestätigung durch ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten, vgl. BVerwG, Urteile vom 13.11.1997 - 2 A 7.96 - und vom 5.11.1998 - 2 A 6.97 -, a.a.O., betrifft nicht die hier maßgebliche Rechtslage.

  • BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 7.96

    Versäumnis, entschuldbares - der vorherigen Anerkennung der Beihilfefähigkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 1 A 2526/04
    Bei dem Erfordernis einer solchen vorherigen behördlichen Anerkennung, gegen das nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG keine rechtlichen Bedenken bestehen, vgl. BVerwG, Urteile vom 13.11.1997 - 2 A 7.96 -, Buchholz 270 § 7 BhV Nr. 4, und vom 5.11.1998 - 2 A 6.97 -, Dok.

    BVerwG, Urteile vom 5.11.1998 - 2 A 6.97 -, a.a.O., und vom 13.11.1997 - 2 A 7.96 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteile vom 6.4.1995 - 6 A 3689/93 - und vom 6.8.1997 - 12 A 81/95 -, a.a.O.

    Die von der Beklagten und im angefochtenen Urteil herangezogene Rechtsprechung des BVerwG zu § 17 Abs. 8 BhV, wonach bei Vorliegen der Voraussetzungen jener Bestimmung nur die fehlende vorherige Anerkennung unbeachtlich ist, nicht jedoch die fehlende Bestätigung durch ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten, vgl. BVerwG, Urteile vom 13.11.1997 - 2 A 7.96 - und vom 5.11.1998 - 2 A 6.97 -, a.a.O., betrifft nicht die hier maßgebliche Rechtslage.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.1995 - 6 A 3689/93

    Psychotherapeutische Behandlung; Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Verschulden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 1 A 2526/04
    OVG NRW, Urteile vom 6.4.1995, - 6 A 3689/93 -, m.w.N., Schütz/ Maiwald, Beamtenrecht, Entscheidungssammlung C IV 2 Nr. 94, vom 6.8.1997 - 12 A 81/95 - und vom 26.8.1997 - 6 A 7065/95 - sowie Beschluss vom 23.5.2006 - 6 A 3612/04 -.

    BVerwG, Urteile vom 5.11.1998 - 2 A 6.97 -, a.a.O., und vom 13.11.1997 - 2 A 7.96 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteile vom 6.4.1995 - 6 A 3689/93 - und vom 6.8.1997 - 12 A 81/95 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2023 - 1 A 402/21

    Gewährung weiterer Beihilfe zu den Aufwendungen wegen der Anschaffung einer

    Der Kläger könne sich auch nicht erfolgreich auf das Senatsurteil vom 22. Juni 2006 - 1 A 2526/04 - berufen, nach dem die Anerkennung auch dann ohne Verschulden des Beihilfeberechtigten unterblieben sei, wenn sie wegen fehlerhafter Einschätzung der Notwendigkeit der Behandlung abgelehnt worden sei und sich die Notwendigkeit der Behandlung bei einer späteren (gerichtlichen) Überprüfung herausstelle.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. Juni 2006- 1 A 2526/04 -, juris, Rn. 33 f. und 46 ("die im Regelfall zumutbare Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes"), m. w. N.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 23. April 2013- 1 A 2617/12 -, juris, Rn. 10, vom 5. Februar 2013 - 1 A 522/12 -, juris, Rn. 8 f., m. w. n., und vom 22. Juni 2006 - 1 A 2526/04 -, juris, Rn. 35 f., m. w. N.

    Nach dem Senatsurteil vom 22. Juni 2006 - 1 A 2526/04 - ist das Unterbleiben einer vorgeschriebenen Voranerkennung auch dann unverschuldet, wenn diese wegen fehlender oder fehlerhafter Einschätzung der Notwendigkeit der Behandlung abgelehnt worden ist, die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes hiergegen ausnahmsweise nicht zumutbar war und sich die Notwendigkeit der nach der Ablehnung gleichwohl in Anspruch genommenen Behandlung bei einer späteren (gerichtlichen) Überprüfung herausstellt.

    vgl. das Urteil des OVG NRW vom 22. Juni 2006- 1 A 2526/04 -, juris, Rn. 6 f., 33, 35, 37 und 46 f.

    Für eine solche Aussichtslosigkeit spricht auch nicht die anknüpfend an das Urteil des Senats vom 22. Juni 2006- 1 A 2526/04 - aufgestellte Behauptung (Zulassungsbegründungsschrift, S. 7 oben: "aus den identischen Gründen"), die medizinische Sachlage sei komplex gewesen.

    Das in diesem Zusammenhang noch erfolgte Zulassungsvorbringen, mit dem die früheren gerichtlichen Bemühungen des Klägers des Verfahrens 1 A 2526/04 um eine Voranerkennung relativiert und, was die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtschutzes angeht, denen des Klägers gleichgestellt werden, ist unerheblich.

    Das Verwaltungsgericht hat vielmehr darauf abgestellt, dass es dem Kläger (im Gegensatz zu dem Kläger des Verfahrens 1 A 2526/04) zumutbar gewesen wäre, nach der Ablehnung seines ersten Antrags um vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen.

    Eine - die Unzumutbarkeit der Einhaltung jenes Verfahrens begründende - Ausnahme gilt z. B. für Fälle, in denen mit Rücksicht auf die Art der Erkrankung die Entscheidung der Festsetzungsstelle bzw. der Ausgang eines Rechtsbehelfsverfahrens nicht abgewartet werden kann." - des Senats aus dem Urteil vom 22. Juni 2006 - 1 A 2526/04 -, juris, Rn. 35, dritt- und zweitletzter Satz, widersprochen hat.

    Das Zulassungsvorbringen des Klägers (Begründungsschrift, S. 11 vorletzter Absatz), das Verwaltungsgericht habe "die maßgebliche Bestimmung des § 13 Abs. 9 S. 1 BVO nicht so" angewendet, "wie es durch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 22.06.2006 - Gz.: 1 A 2526/04 - vorgegeben worden" sei, belegt, dass der Kläger der Sache nach eine fehlerhafte Anwendung des zugrunde gelegten obergerichtlichen Rechtssatzes durch das Verwaltungsgericht behauptet.

    Der Kläger macht insoweit allein geltend, das Verwaltungsgericht sei von den Rechtssätzen des Senats aus dem Urteil vom 22. Juni 2006 - 1 A 2526/04 -, juris, Rn. 37 und 39, abgewichen, indem es entschieden habe, dass es nicht darauf ankomme, ob die Einschätzung der Amtsärztin vom 16. August 2016, es liege keine medizinische Notwendigkeit der Versorgung der Ehefrau des Klägers mit dem fraglichen Hilfsmittel vorliege, zutreffend gewesen sei.

    Es hat ein Verschulden des Klägers in Anwendung der weiteren, sich ebenfalls aus dem Senatsurteil vom 22. Juni 2006 - 1 A 2526/04 -, juris, Rn. 33, 40 und 46, ergebenden Voraussetzung (zu Recht, s. o.) schon darin gesehen, dass dieser nicht durch die Inanspruchnahme von Eilrechtsschutz gegen die Ablehnung der Voranerkennung vorgegangen war (UA S. 7).

    Das gilt zunächst für die Behauptung, es bedürfe der (schwierigen) Klärung, ob der streitgegenständliche Sachverhalt mit dem Sachverhalt, der dem Senatsurteil vom 22. Juni 2006 - 1 A 2526/04 - zugrunde gelegen habe, vergleichbar sei.

    Der medizinische Sachverhalt (schlechte Erfahrungen mit der Peroneusschiene bei fortbestehendem Versorgungsbedarf) war nämlich im Gegensatz zu dem des Verfahrens 1 A 2526/04 (komplexes Krankheitsbild, Gutachterstreit) erkennbar einfach gelagert, und die aus ihm ausweislich der Stellungnahme der Amtsärztin vom 18. August 2017 ohne Weiteres zu ziehende Schlussfolgerung hätte ersichtlich nötigenfalls auch eine Vorwegnahme der Hauptsache gerechtfertigt.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 4 S 1909/07

    Zur vorherigen Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Heilmaßnahme

    17, 162, vom 12.06.1967 - VI C 28.67 -, BVerwGE 27, 189, vom 13.11.1997 - 2 A 7.96 -, Buchholz 270 § 7 BhV Nr. 4, vom 05.11.1998 - 2 A 6.97 -, Juris, sowie Beschluss vom 23.07.1991 - 2 B 21.91 -, ZBR 1991, 350; Senatsurteil vom 18.10.1996 - 4 S 1751/94 -, Juris; so auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.09.2006 - 14 B 04.1220 -, Juris; Hessischer VGH, Urteil vom 27.07.1993 - 2 UE 2130/90 -, Juris; OVG Hamburg, Urteil vom 31.10.1996 - Bf I 16/96 -, ZBR 1997, 235; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.06.2006 - 1 A 2526/04 -, IÖD 2007, 116, und Beschluss vom 23.05.2006 - 6 A 3612/04 -, Juris).

    Damit liegt das Erfordernis der vorherigen Genehmigung liegt nicht zuletzt auch im Interesse des Beamten, der dadurch unter Umständen davor bewahrt wird, nicht erstattungsfähige Aufwendungen zu machen, dem aber jedenfalls eine die Genesung beeinträchtigende Unsicherheit darüber genommen wird, ob nun die - meist erheblichen - Aufwendungen erstattet werden (vgl. Senatsurteil vom 18.10.1996 - 4 S 1751/94 -, a.a.O., zur entsprechenden Regelung in der HeilvfV; OVG Hamburg, Urteil vom 31.10.1996, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 11.06.1964, a.a.O., zur Voranerkennung bei Aufwendungen zur Krankenbeförderung; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.06.2006, a.a.O.).

    41 Aber auch dann, wenn zwar ein Antrag gestellt worden ist, aber eine Voranerkennung noch aussteht oder abgelehnt worden ist, kann es der Behörde verwehrt sein, sich im Verfahren über die Beihilfegewährung auf die fehlende vorherige Anerkennung zu berufen, wenn ein Anspruch auf Voranerkennung bestanden hat, eine sofortige Durchführung der Behandlung aus medizinischen Gründen geboten war, und deshalb selbst die Durchführung eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens dem Beihilfeberechtigten aus Zeitgründen nicht zugemutet werden konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.06.1964, a.a.O.; Hessischer VGH, Urteil vom 27.07.1993, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.11.1998, a.a.O.; OVG Hamburg, Urteil vom 31.10.1996, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.06.2006, a.a.O.).

    Gegebenenfalls muss er den Antritt der Kur verschieben (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.11.1998, a.a.O., und Beschluss vom 23.07.1991, a.a.O; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.06.2006, a.a.O., und Beschluss vom 23.05.2006, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 1 A 2258/17
    Dazu, dass das Erfordernis einer vorherigen behördlichen Anerkennung nicht eine unerhebliche Formalie darstellt, sondern ein anspruchsbegründendes Tatbestandsmerkmal ist, vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 22. Juni 2006 - 1 A 2526/04 -, juris, Rn. 31 bis 34, m. w. N.

    Dazu, dass sich ein Beihilfeberechtigter über das Voranerkennungserfordernis auch dann nicht hinwegsetzen darf, wenn die Voranerkennung verweigert wird, sondern in der Regel notfalls um vorläufigen Rechtsschutz nachsuchen muss, vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. Juni 2006 - 1 A 2526/04 -, juris, Rn. 33 f., m. w. N.

  • VG Düsseldorf, 20.11.2007 - 2 K 598/07

    Freie Heilfürsorge; Kostenübernahmeerklärung; Krankenhausbehandlung;

    B 1999, 59; OVG NRW, Urteile vom 6. April 1995 - 6 A 3689/93 -, IÖD 1995, 226, und vom 22. Juni 2006 - 1 A 2526/04 , IÖD 2007, 116, m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 6. April 1995 und 22. Juni 2006, a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2007 - 1 A 5162/05

    Wandlung des Anspruchs eines Soldaten auf Gewährung einer

    Anders z. B. § 6 Abs. 1 Satz 1 BVO NRW a. F.: Anerkennung der Beihilfefähigkeit vor Beginn einer Sanatoriumsmaßnahme durch die Beihilfestelle, vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 22.6.2006 - 1 A 2526/04 -, IÖD 2007, 116.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2007 - 1 A 4638/05

    Antag auf Gewährung einer Beihilfe zu Aufwendungen für ärztliche und

    Die dort in unmittelbarer systematischer Nähe, nämlich innerhalb derselben Vorschrift, geregelte Nachsicht bei fehlender (etwa bei Kuren erforderlicher) vorheriger Anerkennung der Beihilfefähigkeit, vgl. zu dieser näher Senatsurteil vom 22. Juni 2006 - 1 A 2526/04 -, knüpft ihrem Wortlaut nach ausdrücklich daran an, ob diese Anerkennung ohne Verschulden des Antragstellers unterblieben" ist (Hervorhebung durch den Senat).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2013 - 1 A 522/12

    Ablehnung einer weiteren Beihilfe für eine Implantatbehandlung bei Beginn der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 2 B 59.06 -, juris, Rn. 5 (zum inhaltsgleichen § 13 Abs. 8 BVO NRW a. F.), sowie Urteile vom 5. November 1998 - 2 A 6.97 -, juris, Rn. 18, und vom 13. November 1997 - 2 A 7.96 -, Buchholz 270 § 7 BhV Nr. 4 = juris, Rn. 13 (jeweils zu § 17 Abs. 8 BhV); Bay. VGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 14 ZB 10.2064 -, juris, Rn. 5 (zu § 36 Abs. 1 Satz 4 BBhV); OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 6 A 19/08 -, juris, Rn. 12 f. = NRWE, und Urteil vom 22. Juni 2006 - 1 A 2526/04 -, IÖD 2007, 116 = juris, Rn. 35 = NRWE (jeweils zum inhaltsgleichen § 13 Abs. 8 BVO NRW a. F.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - 6 A 19/08

    Zulassungsantrag eines Polizeikommissars auf Übernahme von Kosten einer

    Wenn mit dem Antrag aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. Juni 2006 - 1 A 2526/04 - hergeleitet wird, Verschulden im Sinne des § 13 Abs. 8 Satz 1 BVO NRW liege nur vor, wenn sich der Beihilfeberechtigte über das Erfordernis der vorherigen Anerkennung vorsätzlich hinwegsetze, obwohl ihm die Einhaltung der Förmlichkeit zugemutet werden konnte, wird der Aussagegehalt jener Entscheidung verkannt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2016 - 1 A 1797/14

    Geltendmachung eines Ausnahmefalls zu dem Erfordernis vorheriger Anerkennung der

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. Juni 2006 - 1 A 2526/04 -, RiA 2007, 226 = juris, Rn. 33 ff., und Beschluss vom 23. Mai 2006 - 6 A 3612/04 -, juris, Rn. 9 (jeweils zu § 13 Abs. 8 BVO NRW a.F., der Ausnahmen zur Voranerkennungspflicht betraf); ferner VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 S 1909/07 -, juris, Rn. 41 (zu § 17 Abs. 9 Satz 1 BVO BW); Bay. VGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 14 ZB 10.2064 -, juris, Rn. 5 (zu § 36 BBhV).
  • VG Frankfurt/Main, 19.11.2021 - 6 K 898/19
    Für das Gericht ist nicht dargelegt oder sonst ersichtlich, dass diese Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts für Heilkuren nicht auch für Sanatoriumsaufenthalte zutreffen (in diesem Sinne wohl auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt, v. 22.06.20016 - 1 A 2526/04 - juris, Rn. 49 ff., vgl. auch EuGH, Urt. v. 18.03.2004 - C-8/02 -juris, Rndrn.
  • VGH Hessen, 31.03.2021 - 1 A 660/20

    Beihilfe für einen Sanatoriumsaufenthalt im Ausland

  • VG Münster, 01.02.2021 - 5 K 688/20
  • VG Aachen, 11.07.2007 - 7 L 211/07

    Beihilfefähigkeit einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie

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