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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 24.06.2014 - 1 A 255/12   

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OVG Bremen, 24.06.2014 - 1 A 255/12 (https://dejure.org/2014,30689)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24.06.2014 - 1 A 255/12 (https://dejure.org/2014,30689)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 (https://dejure.org/2014,30689)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremPolG § 2 Nr 3b; BremPolG § 23 Nr 2; StGB § 73; StGB § 73d
    Präventivpolizeiliche Sicherstellung von Bargeld - Sicherstellung; Bargeld; präventivpolizeiliche Gewinnabschöpfung; gegenwärtige Gefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 31
  • StV 2015, 625
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2009 - 11 LC 4/08

    Sicherstellung von Bargeld i.R.d. sog. "Präventiven Gewinnabschöpfung" als

    Auszug aus OVG Bremen, 24.06.2014 - 1 A 255/12
    Die Gefahrenlage braucht nicht in einer Eigenschaft der sicherzustellenden Sache begründet zu sein (Nds. OVG, Urteil vom 2.7.2009 - 11 LC 4/08 -, NordÖR 2009, 403), sondern kann sich auch aus der Verwendung der Sache ergeben.

    Die Gefahrenprognose muss eine hohe Sicherheit aufweisen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.2.2002 - 20 W 55/02 - NVwZ 2002, 626; Nds. OVG, Urteil vom 2.7.2009, a.a.O.).

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus OVG Bremen, 24.06.2014 - 1 A 255/12
    Die Regelung über eine Vermögensstrafe, die dem Gericht die Möglichkeit gegeben hätte, verdächtig erscheinendes Vermögen zu konfiszieren, ohne den Beweis über dessen deliktische Herkunft führen zu müssen (§ 43a StGB in der Fassung von Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität vom 15. Juli 1992 (BGBl I 1302 ff.)) hat das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt (BVerfG, Urteil vom 20.3.2002 - 2 BvR 794/95 -, BVerfGE 105, 135-185).
  • OVG Bremen, 14.07.2014 - 1 PA 77/14
    Auszug aus OVG Bremen, 24.06.2014 - 1 A 255/12
    Neben den geltenden strafrechtlichen Vorschriften über die Gewinnabschöpfung ist eine "präventivpolizeiliche Gewinnabschöpfung" nicht zulässig (vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 8.10.2012 - 1 B 102/12 -, juris Rdnr. 29, und vom 14.7.2014 - 1 PA 77/14 -, juris Rdnr. 2).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2013 - 11 LA 135/13

    Rechtfertigung der Sicherstellung eines aller Wahrscheinlichkeit nach deliktisch

    Auszug aus OVG Bremen, 24.06.2014 - 1 A 255/12
    Die Frage, ob auch Buchgeld sichergestellt werden kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 16.9.2002 - 1 N 13.00 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 21.11.2013 - 11 LA 135/13 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 6.2.2014 - 10 CS 14.47 -, NVwZ-RR 2014, 522), bedarf dagegen für den vorliegenden Fall keiner Entscheidung, weil sich die sichergestellten Banknoten immer noch im Banktresor in öffentlicher Verwahrung befinden.
  • VGH Bayern, 06.02.2014 - 10 CS 14.47

    Offene Erfolgsaussichten; Interessenabwägung; Sicherstellung von Buchgeld; Gefahr

    Auszug aus OVG Bremen, 24.06.2014 - 1 A 255/12
    Die Frage, ob auch Buchgeld sichergestellt werden kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 16.9.2002 - 1 N 13.00 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 21.11.2013 - 11 LA 135/13 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 6.2.2014 - 10 CS 14.47 -, NVwZ-RR 2014, 522), bedarf dagegen für den vorliegenden Fall keiner Entscheidung, weil sich die sichergestellten Banknoten immer noch im Banktresor in öffentlicher Verwahrung befinden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2011 - 5 A 1045/09

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme anlässlich

    Auszug aus OVG Bremen, 24.06.2014 - 1 A 255/12
    Bloße Vermutungen, vage Verdachtsgründe und ähnliches reichen hierfür als Tatsachengrundlage nicht aus (OVG NRW, Beschluss vom 8.12.2011 - 5 A 1045/09 -, juris mwN.).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2013 - 11 LB 438/10

    Polizeirechtliche Sicherstellung und zur weiteren Verwahrung auf ein Konto

    Auszug aus OVG Bremen, 24.06.2014 - 1 A 255/12
    Dass es sich bei den Niederlanden nach polizeilichen Erkenntnissen um einen von der organisierten Kriminalität genutzten Drogenumschlagplatz handelt, ist von der Rechtsprechung wiederholt anerkannt worden (Nds. OVG, Urteil vom 7.3.2013 - 11 LB 438/10 -, juris; VG München, Urteil vom 14.8.2013 - M 7 K 13.672 -, juris).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus OVG Bremen, 24.06.2014 - 1 A 255/12
    Mit dem erweiterten Verfall werden präventive Ziele dahinge- -7- hend verfolgt, dass verhindert werden soll, dass die bereits eingetretene Störung der Vermögensordnung auch zukünftig fortdauert (BVerfG, Beschluss vom 14.1.2004 - 2 BvR 564/95 -, BVerfGE 110, 1 ff, juris Rdnr. 70).
  • VG München, 14.08.2013 - M 7 K 13.672

    Sicherstellung von Bargeld

    Auszug aus OVG Bremen, 24.06.2014 - 1 A 255/12
    Dass es sich bei den Niederlanden nach polizeilichen Erkenntnissen um einen von der organisierten Kriminalität genutzten Drogenumschlagplatz handelt, ist von der Rechtsprechung wiederholt anerkannt worden (Nds. OVG, Urteil vom 7.3.2013 - 11 LB 438/10 -, juris; VG München, Urteil vom 14.8.2013 - M 7 K 13.672 -, juris).
  • OVG Bremen, 06.07.1999 - 1 HB 498/98

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme zur Verhinderung von Straftaten, die aus einer

    Auszug aus OVG Bremen, 24.06.2014 - 1 A 255/12
    Die lediglich "hinreichende Wahrscheinlichkeit" des Schadenseintritts genügt nicht (OVG Bremen, Urteil vom 6.7.1999 - 1 HB 498/98 -, NordÖR 2000, 109).
  • OVG Bremen, 08.10.2012 - 1 B 102/12

    Präventivpolizeiliche Sicherstellung von Bargeld - Sicherstellung; Bargeld;

  • OLG Frankfurt, 21.02.2002 - 20 W 55/02

    Datenübermittlung zum Zwecke der Rasterfahndung: Vorliegen einer gegenwärtigen

  • OVG Berlin, 16.09.2002 - 1 N 13.00
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

  • VG Mainz, 26.11.2021 - 1 L 887/21

    Von Polizei beschlagnahmtes Geld wieder herauszugeben

    Der Sachbegriff des § 22 POG entspricht dem des § 90 BGB und umfasst sämtliche körperlichen Gegenstände (vgl. VG Mainz, Urteil vom 3. Juli 2018 - 1 K 1228/17.MZ -, juris, Rn. 33 ; BremOVG, Urteil vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 -, juris, Rn. 23).

    Die Gefahrenlage braucht nicht in einer Eigenschaft der sicherzustellenden Sache begründet zu sein (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Mai 2015 - 7 B 10383/15 -, juris, Rn. 11 ; Urteil vom 30. Oktober 2009 - 7 A 10723/09 -, juris, Rn. 28), sondern kann sich auch aus der Verwendung der Sache ergeben (vgl. BremOVG, Urteil vom 24. Juni 2014, a.a.O.; Nds.OVG, Urteil vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -, juris, Rn. 36).

    Die Sicherstellung von Geld, das sich bereits in öffentlicher Verwahrung befindet, ist gemäß § 22 Nr. 1 POG (analog) deshalb grundsätzlich nur dann zulässig, wenn die zum Zeitpunkt der Sicherstellung bekannten Tatsachen die Prognose rechtfertigen, dass das Geld im Falle einer Rückgabe an den früheren Gewahrsamsinhaber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für die Begehung von Straftaten verwendet werden wird (vgl. BremOVG, Urteil vom 24. Juni 2014, a.a.O., Rn. 25).

    Maßgeblicher Zeitpunkt - nach materiellem Recht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 5 B 90/05 -, juris, Rn. 6) - sowohl für die Tatsachenfeststellung als auch für die Prognoseentscheidung ist dabei der Zeitpunkt des Erlasses der Sicherstellungsverfügung am 25. Oktober 2021 (vgl. VG Mainz, Urteil vom 3. Juli 2018 - 1 K 1228/17.MZ -, juris, Rn. 34 ; BayVGH, Urteil vom 22. Mai 2017 - 10 B 17.83 -, juris, Rn. 25; HessVGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 A 103/15 -, juris, Rn. 19; BremOVG, Urteil vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 -, juris, Rn. 25; OVG RP, Urteil vom 30. Oktober 2009 - 7 A 10723/09 -, juris, Rn. 43; VG München, Urteil vom 10. Dezember 2014 - M 7 K 12.4367 -, Rn. 22).

    Eine gegenwärtige Gefahr ist - nach allgemeiner Auffassung - eine Gefahr, bei der die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder bei der diese Einwirkung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht (vgl. etwa BremOVG, Urteil vom 24. Juni 2014, a.a.O., Rn. 25; OVG RP, Urteil vom 30. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 28; Kuhn, in: PdK RhPf K-30, Stand: August 2013, § 22 POG , Ziff. 6).

    Es bedarf zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der gegenwärtigen Gefahr grundsätzlich der Prognose, das Geld werde bei Rückgabe in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit zur Begehung von Straftaten verwendet werden (vgl. BremOVG, Urteil vom 24. Juni 2014, a.a.O., Rn. 22, 25).

  • VG Mainz, 20.12.2018 - 1 K 447/18

    Anschlusssicherstellung von Bargeld; Notwendigkeit der Darlegung der

    Der Sachbegriff des § 22 POG entspricht dem des § 90 BGB und umfasst sämtliche körperlichen Gegenstände (vgl. BremOVG, Urteil vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 -, juris, Rn. 23).

    Die Sicherstellung von Bargeld, das sich bereits in öffentlicher Verwahrung befindet, ist gemäß § 22 Nr. 1 POG deshalb grundsätzlich nur dann zulässig, wenn die zum Zeitpunkt der Sicherstellung bekannten Tatsachen die Prognose rechtfertigen, dass das Geld im Falle einer Rückgabe an den früheren Gewahrsamsinhaber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für die Begehung von Straftaten verwendet werden wird (vgl. BremOVG, Urteil vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 -, juris, Rn. 25).

    19 Für die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen (Anschluss-)Sicherstellung bzw. des ihr zugrundeliegenden Verwaltungsaktes (hier: nach Freigabe des Geldes durch die Staatsanwaltschaft) ist der maßgebliche Zeitpunkt - nach materiellem Recht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 5 B 90/05 -, juris, Rn. 6) - sowohl für die Tatsachenfeststellung als auch für die Prognoseentscheidung der Zeitpunkt der Sicherstellung bzw. der Erlass eines entsprechenden Verwaltungsaktes (vgl. BayVGH, Urteil vom 22. Mai 2017 - 10 B 17.83 -, juris, Rn. 25; HessVGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 A 103/15 -, juris, Rn. 19; BremOVG, Urteil vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 -, juris, Rn. 25; OVG RP, Urteil vom 30. Oktober 2009 - 7 A 10723/09 -, juris, Rn. 43; VG Mainz, Urteil vom 3. Juli 2018 - 1 K 1228/17.MZ -, juris, Rn. 34; VG München, Urteil vom 10. Dezember 2014 - M 7 K 12.4367 -, Rn. 22); ohne dass es insoweit auf den Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids ankäme (vgl. VGH BW, Urteil vom 18. Mai 2017 - 1 S 1193/16 -, juris, Rn. 52; VG Mainz, a.a.O.).

    Eine gegenwärtige Gefahr ist - nach allgemeiner Auffassung - eine Gefahr, bei der die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder bei der diese Einwirkung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht (vgl. etwa BremOVG, Urteil vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 -, juris, Rn. 25; OVG RP, Urteil vom 30. Oktober 2009 - 7 A 10723/09 -, juris, Rn. 28; Kuhn, in: PdK RhPf K-30, Stand: August 2013, § 22 POG, Ziff. 6).

  • VG Mainz, 03.07.2018 - 1 K 1228/17

    Sicherstellung von Bargeld, das mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Drogengeschäften

    Der Sachbegriff des § 22 POG entspricht dem des § 90 BGB und umfasst sämtliche körperlichen Gegenstände (vgl. BremOVG, Urteil vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 -, juris, Rn. 23).

    Die Sicherstellung von Bargeld, das sich bereits in öffentlicher Verwahrung befindet, ist gemäß § 22 Nr. 1 POG deshalb grundsätzlich nur dann zulässig, wenn die zum Zeitpunkt der Sicherstellung bekannten Tatsachen die Prognose rechtfertigen, dass das Geld im Falle einer Rückgabe an den früheren Gewahrsamsinhaber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für die Begehung von Straftaten verwendet werden wird (vgl. BremOVG, Urteil vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 -, juris, Rn. 25).

    34 Maßgeblicher Zeitpunkt - nach materiellem Recht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 5 B 90/05 -, juris, Rn. 6) - sowohl für die Tatsachenfeststellung als auch für die Prognoseentscheidung ist dabei der Zeitpunkt des Erlasses der Sicherstellungsverfügung am 5. April 2017 (vgl. BayVGH, Urteil vom 22. Mai 2017 - 10 B 17.83 -, juris, Rn. 25; HessVGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 A 103/15 -, juris, Rn. 19; BremOVG, Urteil vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 -, juris, Rn. 25; OVG RP, Urteil vom 30. Oktober 2009 - 7 A 10723/09 -, juris, Rn. 43; VG München, Urteil vom 10. Dezember 2014 - M 7 K 12.4367 -, Rn. 22).

    Eine gegenwärtige Gefahr ist - nach allgemeiner Auffassung - eine Gefahr, bei der die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder bei der diese Einwirkung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht (vgl. etwa BremOVG, Urteil vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 -, juris, Rn. 25; OVG RP, Urteil vom 30. Oktober 2009 - 7 A 10723/09 -, juris, Rn. 28; Kuhn, in: PdK RhPf K-30, Stand: August 2013, § 22 POG, Ziff. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2021 - 5 A 942/19

    Rückforderung von sichergestelltem Bargeld im Wege einer polizeilichen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1974 - I C 31.72 -, juris, Rn. 32; OVG NRW, Beschlüsse vom 26. Juni 2020 - 5 A 2225/17 -, und vom 10. November 2017 - 5 A 595/14 -, Seite 13 f. des Beschlusses, jeweils n.v.; Urteil vom 5. Juli 2013 - 5 A 607/11 -, juris, Rn. 77, und Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 5 B 669/12 -, juris, Rn. 13; Bay. VGH, Beschluss vom 17. September 2015 - 10 CS 15.1435, 10 C 15.1434 -, juris, Rn. 21; Nds. OVG, Urteil vom 25. Juni 2015 - 11 LB 34/14 -, juris, Rn. 34; OVG Bremen, Urteil vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 -, juris, Rn. 25.
  • VGH Bayern, 17.09.2015 - 10 CS 15.1435

    Zur Antrags- und Klagebefugnis des (behaupteten) Eigentümers von präventiv

    Dass auch Bargeld (Banknoten, Münzen) als bewegliche Sache bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen präventiv sichergestellt werden kann, ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 6.2.2014 - 10 CS 14.47 - juris Rn. 15 m.w.N.; OVG Bremen, U.v. 24.6.2014 - 1 A 255/12 - juris Ls. 1).

    Letzteres bedingt, wovon das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen ist, eine entsprechend abgesicherte Prognose, d.h. es müssen hinreichend konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte (BayVGH, B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 19) dafür vorliegen, dass das Geld unmittelbar oder in allernächster Zeit zur Vorbereitung oder Begehung von Straftaten verwendet werden wird; ein bloßer Gefahrenverdacht oder bloße Vermutungen reichen dafür nicht; allerdings gilt ein mit zunehmendem Ausmaß des möglichen Schadens abgesenkter Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (vgl. z.B. OVG Bremen, U.v. 24.6.2014 - 1 A 255/12 - juris Rn. 25; NdsOVG, U.v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 - juris Rn. 36).

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2015 - 11 LB 34/14

    Buchgeld; Drogenkriminalität; gegenwärtige Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Maßgeblicher Zeitpunkt sowohl für die Tatsachenfeststellung als auch für die Prognoseentscheidung ist dabei der Zeitpunkt des Erlasses der Sicherstellungsverfügung (OVG Bremen, Urt. v. 24.6.2014 - 1 A 255/12 -, NordÖR 2015, 26, juris, Rdnr. 25 m. w. N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.8.2010 - 5 A 298/09 -, juris, Rdnr. 29).
  • VG München, 10.12.2014 - M 7 K 12.4367

    Sicherstellung von Bargeld; gegenwärtige Gefahr; nachträglicher Wegfall der

    Für die Rechtmäßigkeit der Sicherstellungsanordnung ist daher auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung abzustellen (vgl. auch OVG Bremen, U.v. 24.6.2014 - 1 A 255/12 - juris Rn. 25).

    Die Gefahrenprognose muss eine hohe Sicherheit aufweisen (vgl. OVG Bremen, U.v. 24.6.2014 - 1 A 255/12 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Weiter schließt sich das Gericht der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts Bremen an (U.v. 24.6.2014 - 1 A 255/12 - juris Rn. 26), dass die dauerhafte Einziehung deliktisch erlangter Vermögensgegenstände und die Übertragung des Eigentums an diesen Gegenständen auf den Staat Gegenstand der strafrechtlichen Gewinnabschöpfung in Gestalt des einfachen und erweiterten Verfalls (§§ 73 ff. StGB) ist.

  • VG Mainz, 02.06.2022 - 1 K 532/21

    Anschluss-Sicherstellung nach mehreren Jahren; Ermessensfehler; Ergänzung von

    a) Der Sachbegriff des § 22 POG entspricht dem des § 90 BGB und umfasst sämtliche körperlichen Gegenstände (vgl. VG Mainz, Urteil vom 3. Juli 2018 - 1 K 1228/17.MZ -, juris, Rn. 33 unter Verweis auf BremOVG, Urteil vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 -, juris, Rn. 23).

    Die Sicherstellung von Bargeld, das sich bereits in öffentlicher Verwahrung befindet, ist gemäß § 22 Nr. 1 POG grundsätzlich nur dann zulässig, wenn die zum Zeitpunkt der Sicherstellung bekannten Tatsachen die Prognose rechtfertigen, dass das Geld im Falle einer Rückgabe an den früheren Gewahrsamsinhaber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für die Begehung von Straftaten verwendet werden wird (vgl. BremOVG, Urteil vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 -, juris, Rn. 25); ob im maßgeblichen Zeitpunkt der angefochtenen Sicherstellungsverfügung solche hinreichenden Verdachtsmomente vorlagen, hat der Beklagte nicht hinreichend ermittelt.

    Maßgeblicher Zeitpunkt - nach materiellem Recht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 5 B 90/05 -, juris, Rn. 6) - sowohl für die Tatsachenfeststellung als auch für die Prognoseentscheidung ist dabei der Zeitpunkt des Erlasses der Sicherstellungsverfügung (vgl. BayVGH, Urteil vom 22. Mai 2017 - 10 B 17.83 -, juris, Rn. 25; HessVGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 A 103/15 -, juris, Rn. 19; BremOVG, Urteil vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 -, juris, Rn. 25; OVG RP, Urteil vom 30. Oktober 2009 - 7 A 10723/09 -, juris, Rn. 43; VG München, Urteil vom 10. Dezember 2014 - M 7 K 12.4367 -, juris, Rn. 22).

    Eine gegenwärtige Gefahr ist eine Gefahr, bei der die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder bei der diese Einwirkung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht (vgl. etwa BremOVG, Urteil vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 -, juris, Rn. 25; OVG RP, Urteil vom 30. Oktober 2009 - 7 A 10723/09 -, juris, Rn. 28; Kuhn, in: PdK RhPf K-30, Stand: August 2013, § 22 POG , Ziff. 6).

  • OVG Bremen, 19.04.2016 - 1 LB 200/15

    Präventivpolizeiliche Sicherstellung von Bargeld - Bargeld; Buchgeld;

    Die Sicherstellung von Bargeld, das sich bereits in öffentlicher Verwahrung befindet, ist deshalb aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen nur zulässig, wenn die zum Zeitpunkt der Sicherstellung bekannten Tatsachen die Prognose rechtfertigen, dass das Geld im Falle einer Rückgabe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in allernächster Zeit für strafbare Zwecke verwendet werden wird (OVG Bremen, Urt. v. 24.6.2014 - 1 A 255/12 - NordÖR 2015, 20; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.6.2015 - 11 LB 34/14 - juris; vgl. auch Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, S. 517).

    Neben den geltenden strafrechtlichen Vorschriften über die Gewinnabschöpfung ist eine "präventivpolizeiliche Gewinnabschöpfung" nicht zulässig (OVG Bremen, Urt. v. 24.6.2014, a. a. O.).

    Im Falle einer rechtswidrigen Sicherstellung ist die Sache grundsätzlich an den denjenigen herauszugeben, bei dem sie sichergestellt bzw. - im Falle einer vorangegangenen strafprozessualen Beschlagnahme - beschlagnahmt worden ist (OVG Bremen, Urt. v. 24.6.2014, a.a.O.).

  • VG Aachen, 19.12.2017 - 6 K 3136/17

    Polizei; Sicherstellung; Bargeld; gegenwärtige Gefahr; Betäubungsmittel; Drogen;

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. September 2015 - 10 CS 15.1435, 10 C 15.1434 -, juris Rn. 21; OVG Bremen, Urteil vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 -, juris Rn. 25; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -, juris Rn. 38; VG Aachen, Urteil vom 15. Februar 2007 - 6 K 1757/05 -, juris Rn. 33 m.w.N.

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. September 2015 - 10 CS 15.1435, 10 C 15.1434 -, juris Rn. 21; OVG Bremen, Urteil vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 -, juris Rn. 25, und Beschluss vom 8. Oktober 2012 - 1 B 102/12 -, juris Rn. 29; VG Düsseldorf, Urteile vom 7. November 2014 - 18 K 3377/14 -, juris Rn. 24., und vom 29. April 2014 - 18 K 9709/13 -, juris Rn. 20.

  • VGH Bayern, 23.02.2016 - 10 BV 14.2353

    Klage gegen die polizeiliche Sicherstellung von Buchgeld

  • VGH Bayern, 22.05.2017 - 10 B 17.83

    Herausgabe sichergestellten Bargelds

  • VG München, 28.11.2018 - M 7 K 16.6006

    Aufhebung einer Sicherstellungsverfügung - Rechtswidrige Sicherstellung von

  • VG Köln, 03.05.2018 - 20 K 7407/16

    Rechtswidrigkeit einer präventiv-polizeilichne Sicherstellung von Bargeld;

  • VG München, 14.01.2015 - M 7 K 13.3043

    Sicherstellung von elektronischen Geräten; Herausgabeanspruch trotz deliktischer

  • VG Aachen, 08.05.2017 - 6 K 1405/15

    Polizei; Bargeld; Sicherstellung; gegenwärtige Gefahr; Drogenhandel;

  • VG München, 31.03.2016 - M 7 S 15.3330

    Präventive Sicherstellung von Bargeld durch die Zollfahndung

  • VG München, 03.11.2015 - M 7 S 15.2626

    Präventive Sicherstellung einer Sache

  • VG München, 03.08.2015 - M 7 S 15.883

    Abgelehnter Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

  • VG Aachen, 31.08.2023 - 6 K 2385/21

    Herausgabe von sichergestelltem Geld

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2021 - 5 B 1922/20

    Sicherstellung von Bargeld durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes im

  • VG Berlin, 08.11.2021 - 1 K 300.18
  • VG München, 08.04.2015 - M 7 K 14.1902

    Verwertung sichergestellter Schmuckstücke: Herausgabe an denjenigen, bei dem die

  • VG Wiesbaden, 06.06.2016 - 2 L 431/16

    Während eines laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist neben den

  • VG Mainz, 10.08.2018 - 1 L 660/18

    Sicherstellung eines sog. Listenhundes mangels Haltererlaubnis aufgrund

  • VG Mainz, 01.07.2019 - 1 L 520/19

    Sicherstellung eines gefährlichen Hundes wegen mehrfacher Übergriffe gegen andere

  • VG Kassel, 12.10.2016 - 2 K 307/15

    Präventivpolizeiliche Sicherstellung von Bargeld

  • VG München, 08.06.2015 - M 7 S 15.1151

    Sicherstellungsverfügung, Bewilligung von Prozesskostenhilfe,

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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 25.11.2014 - 1 A 255/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44664
VG Magdeburg, 25.11.2014 - 1 A 255/12 (https://dejure.org/2014,44664)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25.11.2014 - 1 A 255/12 (https://dejure.org/2014,44664)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25. November 2014 - 1 A 255/12 (https://dejure.org/2014,44664)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2013 - 11 LA 100/13

    Ausräumen des Verdachts der Gefährlichkeit eines Hundes infolge eines tödlichen

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.11.2014 - 1 A 255/12
    Denn ob ein Hund im Rahmen eines artgerechten Verteidigungsverhaltens gebissen hat (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.11.2013 - 11 LA 100/13 -, n. juris), bedarf erst der näheren Aufklärung, wenn feststeht, dass er überhaupt gebissen hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2011 - 3 M 484/11

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.11.2014 - 1 A 255/12
    Die Fähigkeit eines Hundes zu sozialverträglichem Verhalten ist nach Feststellung der Gefährlichkeitsvermutung allein im Rahmen eines Wesenstests i. S. v. § 10 Abs. 1 GefHuG LSA nachzuweisen (OVG LSA, B. v. 29.11.2011 - 3 M 484/11 -, zitiert nach juris, Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2005 - 11 ME 92/05

    Klage gegen die Feststellung der Gefährlichkeit und gegen die Versagung der

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.11.2014 - 1 A 255/12
    Im Gemeinwohlinteresse an einer effektiven Gefahrenvorsorge im Hinblick auf die von Hunden ausgehenden potentiellen Gefahren hat der Landesgesetzgeber dementsprechend mit § 4 Abs. 4 GefHuG LSA eine Rechtsgrundlage geschaffen, mit der bereits bloße Risiken zukünftiger Schädigungen durch Hunde vermieden werden sollen (vgl. Nds. OVG, B. v. 12.05.2005 - 11 ME 92/05 -, zitiert nach juris, zur insoweit wortgleichen Regelung des § 3 Abs. 2 Nds. Gesetz über das Halten von Hunden vom 12.12.2002, Nds. GVBl. 2003, 2).
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