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   OVG Sachsen, 21.10.2016 - 1 A 256/15   

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OVG Sachsen, 21.10.2016 - 1 A 256/15 (https://dejure.org/2016,43857)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.10.2016 - 1 A 256/15 (https://dejure.org/2016,43857)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 (https://dejure.org/2016,43857)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 34 Abs. 1; VwGO § § 58, 70; GIRL
    Baunachbarklage; Verwirkung; Rücksichtnahmegebot; übermäßige Geruchsbelastung; Gaststätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 1 A 538/12

    Baunachbarstreit, Baugenehmigung, Außenbereich, Dorfgebiet, Geruchsimmissionen,

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2016 - 1 A 256/15
    38 Begründet ist eine Nachbarklage nur, wenn die angefochtene Baugenehmigung gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), wobei nachträglich eingetretene Änderungen der Sach- und Rechtslage zugunsten des Bauherrn zu berücksichtigen sind, weil es mit der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie unvereinbar wäre, wenn eine zum Zeitpunkt ihres Erlasses rechtswidrige Baugenehmigung gerichtlich aufgehoben würde, obwohl sie nach der Aufhebung sogleich wieder erteilt werden müsste (vgl. BVerwG, Urt. v. 5. Oktober 1965 - IV C 3.65 -, juris Rn. 13; Urt. v. 20. August 2008 - 4 C 10.07 -, juris Rn. 21; Senatsurt. v. 3. September 2015 - 1 A 538/12 -, juris Rn. 18).

    Das Gebot der Rücksichtnahme gibt Nachbarn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurt. v. 3. September 2015 - 1 A 538/12 -, juris Rn. 17 m. w. N.) nicht das Recht, von jeglicher Beeinträchtigung durch ein Bauvorhaben verschont zu bleiben.

    bei seiner Begutachtung gestützt hat, ein geeignetes Hilfsmittel für die Beurteilung der Zumutbarkeit der Geruchsimmissionen darstellt (vgl. Senatsurt. v. 3. September 2005 - 1 A 538/12 -, juris Rn. 21 m. N.).

  • BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93

    Darlegungsvoraussetzungen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2016 - 1 A 256/15
    Die vorzunehmende Abwägung hat sich deshalb daran zu orientieren, was dem Rücksichtnahmebegünstigten und dem Rücksichtnahmeverpflichteten jeweils nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Juli 1993 - 4 B 120.93 -, juris Rn. 2).

    Dies geht zu Lasten der Klägerin, die im Baunachbarstreit die materielle Beweislast für die Tatsachen trägt, aus denen sie ihren Abwehranspruch aus dem drittschützenden Rücksichtnahmegebot des § 34 Abs. 1 BauGB ableitet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Juli 1993 - 4 B 120.93 -, juris Rn. 5 m. w. N.).

  • BVerwG, 17.02.1989 - 4 B 28.89

    Geltendmachung nachbarrechtlicher Abwehransprüche bei nicht bekanntgegebener

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2016 - 1 A 256/15
    Anders als bei der Verwirkung eines materiellen Abwehrrechts kommt es bei der Verwirkung des Rechts zur Einlegung des Widerspruchs nicht auf eine Vertrauensbetätigung des Bauherrn, sondern darauf an, dass der Genehmigungsempfänger aus aktivem Tun des Nachbarn oder einer dem gleichzusetzenden Duldung auf dessen Einverständnis schließen kann (so BVerwG, Beschl. v. 17. Februar 1989 - 4 B 28.89 -, juris Rn. 6; ebenso VGH BW a. a. O.), wobei die Dauer des Zeitraums der Untätigkeit des Nachbarn, von der an im Hinblick auf die Gebote von Treu und Glauben von einer Verwirkung die Rede sein kann, entscheidend von den Umständen des Einzelfalls abhängt (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Februar 2005 - 1 B 202/03 - Kober, in: Dammert/Kober/Rehak, Die neue SächsBO, 2. Aufl., § 70 Rn. 37 m. w. N.).

    Nach diesen Maßstäben hat die Klägerin ihr Widerspruchsrecht durch den erst mit Anwaltsschreiben vom 24. August 2005 eingelegten Widerspruch nicht verwirkt, weil der Rechtsvorgänger des Beigeladenen im Hinblick auf die mehrfachen schriftlichen Eingaben der Klägerin und ihres Ehemanns an das Ordnungs- und Bauamt der Beklagten seit dem Jahr 2004 nach Treu und Glauben nicht davon ausgehen konnte, dass sich die Klägerin mit der Gaststättennutzung abgefunden habe; selbst die "bloße Untätigkeit" nach Beendigung der Bauarbeiten genügt insoweit für die Verwirkung des verfahrensrechtlichen Widerspruchsrechts nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Februar 1989 a. a. O. Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 8 A 1760/13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2016 - 1 A 256/15
    Die Eignung dieser Richtlinie für eine tatrichterliche Bewertung der Erheblichkeit von Geruchsbelastungen ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. Mai 2007 - 4 B 5.07 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Urt. v. 1. Juni 2015 - 8 A 1760/13 -, juris Rn. 52 m. w. N.).
  • BVerwG, 07.05.2007 - 4 B 5.07

    Charakter und Anwendbarkeit der Richtlinien VDI 3471

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2016 - 1 A 256/15
    Die Eignung dieser Richtlinie für eine tatrichterliche Bewertung der Erheblichkeit von Geruchsbelastungen ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. Mai 2007 - 4 B 5.07 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Urt. v. 1. Juni 2015 - 8 A 1760/13 -, juris Rn. 52 m. w. N.).
  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 10.07

    Versagung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Putenmaststalls wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2016 - 1 A 256/15
    38 Begründet ist eine Nachbarklage nur, wenn die angefochtene Baugenehmigung gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), wobei nachträglich eingetretene Änderungen der Sach- und Rechtslage zugunsten des Bauherrn zu berücksichtigen sind, weil es mit der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie unvereinbar wäre, wenn eine zum Zeitpunkt ihres Erlasses rechtswidrige Baugenehmigung gerichtlich aufgehoben würde, obwohl sie nach der Aufhebung sogleich wieder erteilt werden müsste (vgl. BVerwG, Urt. v. 5. Oktober 1965 - IV C 3.65 -, juris Rn. 13; Urt. v. 20. August 2008 - 4 C 10.07 -, juris Rn. 21; Senatsurt. v. 3. September 2015 - 1 A 538/12 -, juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen, 26.03.2010 - 1 A 215/09

    Verwirkung

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2016 - 1 A 256/15
    17 Auf den Antrag der Klägerin hat der Senat durch Beschluss von 26. März 2010 - 1 A 215/09 - die Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zugelassen.
  • BVerwG, 16.04.2002 - 4 B 8.02

    Verwirkung öffentlich-rechtlicher Abwehransprüche

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2016 - 1 A 256/15
    Das nachbarschaftliche Gemeinschaftsverhältnis verpflichtet die Nachbarn, durch zumutbares aktives Handeln mitzuwirken, einen wirtschaftlichen Schaden des Bauherren zu vermeiden oder den Vermögensverlust möglichst gering zu halten (BVerwG, Beschl. v. 16. April 2002 - 4 B 8.02 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2016 - 1 A 256/15
    Schließlich sind auch materielle Abwehrrechte der Klägerin nicht verwirkt, wie es das Verwaltungsgericht angenommen hat, weil der Rechtsvorgänger des Beigeladenen von der ihm am 27. Juni 2003 erteilten Baugenehmigung umgehend in vollem Umfang Gebrauch gemacht hat, ohne durch das Verhalten der Klägerin dazu veranlasst worden zu sein (zu diesem Erfordernis BVerwG, Urt. v. 16. Mai 1991 - 4 C 4.89 -, juris Leitsatz 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 10 S 2693/09

    Nachbarwiderspruch gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2016 - 1 A 256/15
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass das "verfahrensrechtliche Widerspruchsrecht" eines Nachbarn gegen ein Bauvorhaben unabhängig von den sich aus §§ 58, 70 VwGO ergebenden Rechtsfolgen auch durch Verwirkung verloren gehen kann (BVerwG, Urt. v. 25. Januar 1974, a. a. O.; ebenso etwa VGH BW, Urt. v. 14. Mai 2012 - 10 S 2693/09 -, juris Rn. 41 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 04.02.2004 - 1 B 202.03

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Verfahrensrüge; Darlegungserfordernisse bei

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 3.65

    Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage;

  • OVG Sachsen, 09.03.2018 - 1 A 552/15

    Baunachbarklage; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; Dorfgebiet;

    Beides muss in einer dem Gebietscharakter, der Vorprägung der Grundstücke durch die vorhandene bauliche Nutzung und der konkreten Schutzwürdigkeit entsprechenden Weise in Einklang gebracht werden (vgl. Senatsurt. v. 31. Mai 2011 - 1 A 296/09 -, juris Rn. 37; Senatsurt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris Rn. 42).
  • VGH Bayern, 30.04.2019 - 15 ZB 18.979

    Unzulässigkeit einer Anfechtungsklage

    Die Rechtsinstitute stehen jedoch in unterschiedlichen Ableitungszusammenhängen und haben unterschiedliche Voraussetzungen (vgl. VGH BW, U.v. 14.5.2012 - 10 S 2693/09 - BauR 2012, 1637 = juris Rn. 42; VG Hamburg, U.v. 4.9.2015 - 9 E 3623/15 - juris Rn. 44 f.; zur dogmatischen Trennung vgl. auch OVG Rh-Pf., B.v. 13.3.2017 - 8 A 11416/16 - BauR 2017, 1197 = juris Rn. 7; SächsOVG, U.v. 21.10.2016 - 1 A 256/15 - juris Rn. 33 ff.; ThürOVG, U.v. 26.2.2002 - 1 KO 305/99 - BRS 65 Nr. 130 = juris Rn. 32 und Rn. 34; VG München, U.v. 29.2.2016 - M 8 K 14.4400 - Rn. 34 ff.; U.v. 29.2.2016 - M 8 K 14.4469 - juris Rn. 36 ff.; Charnitzky/Rung, BauR 2016, 1254/1255 ff.; Molodovsky in Molodovsky/Famers/Waldmann, Bayerische Bauordnung, Stand: Januar 2019, Art. 66 Rn. 233, 234).
  • OVG Sachsen, 05.07.2023 - 1 A 418/20

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Verwirkung materieller nachbarlicher

    Ist der Bauherr aber nicht durch die - längere Zeit andauernde - Untätigkeit des Nachbarn und im Hinblick auf ein dadurch geschaffenes Vertrauen auf dessen Einverständnis zu seinen Baumaßnahmen veranlasst worden, sondern hat er unabhängig davon eine ihm erteilte Genehmigung von sich aus sofort in vollem Umfang ausgenutzt und weitgehende, mit erheblichem Kapitaleinsatz verbundene Schritte unternommen, so kann auch eine längere Untätigkeit des Nachbarn, die solchen Dispositionen des Bauherrn nachfolgt, nicht mehr zur Verwirkung der nachbarlichen Abwehrrechte führen (BVerwG, Urt. v. 16. Mai 1991 - 4 C 4.89 -, juris Rn. 28; Senatsurt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris Rn. 35).

    Insoweit besteht ein Unterschied zur Verwirkung des - prozessualen - Rechts zur Einlegung eines Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung, bei der es nicht auf eine Vertrauensbetätigung des Bauherrn ankommt, sondern es genügt, dass der Genehmigungsempfänger aus aktivem Tun des Nachbarn oder einer dem gleichzusetzenden Duldung auf dessen Einverständnis schließen kann (BVerwG, Beschl. v. 17. Februar 1989 - 4 B 28.89 -, juris Rn. 6; Senatsurt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris Rn. 35), wobei die Dauer des Zeitraums der Untätigkeit des Nachbarn, von der an im Hinblick auf die Gebote von Treu und Glauben von einer Verwirkung die Rede sein kann, entscheidend von den Umständen des Einzelfalls abhängt (vgl. Senatsurt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris Rn. 35 m. w. N.; Kober, in: Dammert/Kober/Rehak, Die neue SächsBO, 2. Aufl., § 70 Rn. 37 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 01.12.2022 - 1 B 267/22

    Abänderungsantrag; heranrückende Wohnbebauung; Lärm; Gerüche; Rücksichtnahmegebot

    Beides muss in einer dem Gebietscharakter, der Vorprägung der Grundstücke durch die vorhandene bauliche Nutzung und der konkreten Schutzwürdigkeit entsprechenden Weise in Einklang gebracht werden (Senatsbeschl. v. 18. April 2019 - 1 B 10/19 -, juris Rn. 18; Senatsurt. v. 9. März 2018 - 1 A 552/15 -, juris Rn. 44; Senatsurt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris Rn. 42; Senatsurt. v. 31. Mai 2011 - 1 A 296/09 -, juris Rn. 37).

    Die Geruchsimmissions-Richtlinie enthält technische Normen, die auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Sachverständigen beruhen und deren Eignung für eine tatrichterliche Bewertung der Erheblichkeit von Geruchsbelastungen in der Rechtsprechung anerkannt ist (SächsOVG, Urt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 42; Urt. v. 3. September 2015 - 1 A 538/12 -, juris Rn. 21; Urt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 10.04.2017 - 1 A 92/12

    Vorbescheid; Wohnanlage; Dorfgebiet; Rücksichtnahmegebot

    Die Eignung dieser Richtlinie für eine tatrichterliche Bewertung der Erheblichkeit von Geruchsbelastungen ist in der Rechtsprechung anerkannt (SächsOVG, Urt. v. 3. September 2015 - 1 A 538/12 -, juris Rn. 21; Urt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 09.03.2017 - 1 A 331/16

    Baugenehmigung, Regelungsgehalt, Bauvorlagen, ; Zugehörigkeitsvermerk,

    Ein Verlust des Widerspruchs- und Klagerechts durch Zeitablauf tritt in entsprechender Anwendung von § 70 Abs. 1 i. V. m. § 58 Abs. 2 VwGO aber auch dann ein, wenn ein Nachbar seinen Widerspruch nicht vor Ablauf der Jahresfrist einlegt, die ab dem Zeitpunkt in Lauf gesetzt wird, in dem er Kenntnis von der erteilten Baugenehmigung hätte haben müssen, weil sich das Vorliegen der Baugenehmigung aufdrängen musste und es ihm möglich und zumutbar war, sich hierüber etwa durch Nachfrage beim Bauherrn oder der Baubehörde Gewissheit zu verschaffen (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 25. Januar 1974 a. a. O., juris Rn. 25; aus der neueren Senatsrspr. vgl. Urt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris Rn. 33 f. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 18.04.2019 - 1 B 10/19

    Rücksichtnahmegebot; TA Lärm; Hotel; Parkplatz; Vorbelastung

    Beides muss in einer dem Gebietscharakter, der Vorprägung der Grundstücke durch die vorhandene bauliche Nutzung und der konkreten Schutzwürdigkeit entsprechenden Weise in Einklang gebracht werden (Senatsurt. v. 9. März 2018 - 1 A 552/15 -, juris Rn. 44; Senatsurt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris Rn. 42; Senatsurt. v. 31. Mai 2011 - 1 A 296/09 -, juris Rn. 37).
  • OVG Sachsen, 17.08.2018 - 1 A 320/17

    Hauptbetriebsplan; Rahmenbetriebsplan; Klagebefugnis; gemeindliche

    Soweit die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 25. Januar 1974, BVerwGE 44, 294, 300; SächsOVG, Urt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris Rn. 35 m. w. N.) zum Baurecht anerkannte Jahresfrist für die Einlegung eines Drittwiderspruchs in Fällen nicht bekannt gemachter Baugenehmigungen auf das bergrechtliche Zulassungsverfahren übertragbar ist, wie es das Verwaltungsgericht angenommen hat (UA S. 12 f.), wurde die Jahresfrist dadurch in Lauf gesetzt und mit der Einlegung des Widerspruchs durch das Schreiben der Klägerin vom 18. Dezember 2015 gewahrt.
  • OVG Sachsen, 19.04.2023 - 1 B 298/22

    Milchviehanlage; Güllelager; Nachbarantrag; Außenbereich; Vorbelastung;

    Die Geruchsimmissions-Richtlinie enthält technische Normen, die auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Sachverständigen beruhen und deren Eignung für eine tatrichterliche Bewertung der Erheblichkeit von Geruchsbelastungen in der Rechtsprechung anerkannt ist (Senatsurt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn.42; Senatsurt. v. 3. September 2015 - 1 A 538/12 -, juris Rn. 21; Senatsurt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 - , juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 16.02.2017 - 1 B 225/16

    Vorläufige Baugenehmigung; vorläufiges Fiktionszeugnis; einstweilige Anordnung

    9 Nach den Feststellungen der Antragsgegnerin verfügt das bereits vorhandene Hotel über 13 Betten, weswegen es nach summarischer Prüfung als Sonderbau einzustufen ist (vgl. § 2 Abs. 4 Nr. 8 SächsBO), dessen Erweiterung nur mit einer Baugenehmigung im Verfahren nach § 64 SächsBO genehmigt werden kann (SächsOVG, Urt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris Rn 39) und demzufolge eine Genehmigungsfiktion nach § 69 Abs. 5 Satz 1 SächsBO nicht eintreten kann.
  • VG München, 29.11.2017 - M 9 K 16.2159

    Nutzungsuntersagung für einen Schafunterstand

  • VG Trier, 20.12.2017 - 5 K 7241/17.TR

    Nachbarklage gegen Erweiterung des "Milchhof Reginenhof" in Gerolstein erfolglos

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