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   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2005 - 1 A 2735/03.PVB   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2005 - 1 A 2735/03.PVB (https://dejure.org/2005,19339)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.05.2005 - 1 A 2735/03.PVB (https://dejure.org/2005,19339)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - 1 A 2735/03.PVB (https://dejure.org/2005,19339)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 33 K 10840/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2005 - 1 A 2735/03.PVB
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2004 - 1 B 333/04

    Besetzung eines Dienstpostens als Referatsleiter; Anlass für den Erlass einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2005 - 1 A 2735/03
    Die Stelle ist inzwischen mit Zustimmung des Antragstellers an den zwischenzeitlich beförderten Regierungsdirektor I. vergeben worden, nachdem der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in einem diese Stelle betreffenden Konkurrentenstreit durch einstweilige Anordnung vom 3. Mai 2004 in dem Verfahren 1 B 333/04 der Beteiligten die Stellenbesetzung untersagt hatte, bevor nicht eine Beteiligung des Antragstellers auf der Grundlage von § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG erfolgt ist.

    Der Antragsteller hat nach Durchführung der Mitbestimmung aus Anlass der Stellenbesetzung, wie sie in dem Beschluss des 1. Senats des OVG NRW vom 3. Mai 2004 - 1 B 333/04 - gefordert worden ist, zu Recht den auf den konkreten streitanlassgebenden Fall bezogenen Antrag auf einen (abstrakten Global-)Antrag umgestellt, der die hinter dem streitanlassgebenden Fall stehende Rechtsfrage in hinreichend bestimmter Anknüpfung an jenen Fall zur Entscheidung des Fachsenats stellt.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Mai 2004 - 1 B 333/04 -, PersV 2004, 676 ff. = ZfBR 2004, 326 ff. mit Anmerkung von Vogelgesang Seite 330 ff. = PersR 2005, 78 ff. = ZPR 2005, 40.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2001 - 1 A 4182/99

    Ausgestaltung der Mitbestimmungsbedürftigkeit der Übertragung der Wahrnehmung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2005 - 1 A 2735/03
    - 1A 4182/99.PVB -, RiA 2002, 97 = PersV 202, 218 = PersR 2002, 81 und des Bundesverwaltungsgerichts, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 6 P 10.98 -, PersR 2000, 202 = ZfPR 2000, 171 = ZTR 2428 = ZBR 2000, 341, sowie unter Darlegung funktioneller Unterschiede betreffend den Aufgabenbereich eines Referatsleiters auf der einen, eines Referenten auf der anderen Seite, hat der Antragsteller seinen Rechtsstandpunkt ins Einzelne gehend vertieft.

    - 1 A 4182/99.PVB - a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1985 - 1 B 319/85
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2005 - 1 A 2735/03
    Sie ist aber auch gerade in Fällen wie hier geboten, in denen anderenfalls die nicht nur haushaltsrechtlich problematische Handhabung der so genannten Topfwirtschaft, zu ihr vgl. insbesondere OVG NRW, Beschluss vom 30. August 1985 - 1 B 319/85 -, ZBR 1986, 54 ff., zu beliebig handhabbaren Stellenverschiebungen zum Zwecke der Anwendung von § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG führen könnte.
  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 10.98

    Mitbestimmung bei der Übertragung höher zu bewertender Tätigkeiten;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2005 - 1 A 2735/03
    - 1A 4182/99.PVB -, RiA 2002, 97 = PersV 202, 218 = PersR 2002, 81 und des Bundesverwaltungsgerichts, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 6 P 10.98 -, PersR 2000, 202 = ZfPR 2000, 171 = ZTR 2428 = ZBR 2000, 341, sowie unter Darlegung funktioneller Unterschiede betreffend den Aufgabenbereich eines Referatsleiters auf der einen, eines Referenten auf der anderen Seite, hat der Antragsteller seinen Rechtsstandpunkt ins Einzelne gehend vertieft.
  • BVerwG, 07.07.2008 - 6 P 13.07

    Übertragung eines Referatsleiterdienstpostens; Topfwirtschaft; Ausschluss der

    aa) Nach einer in Rechtsprechung und Literatur verbreiteten Auffassung, der sich das Oberverwaltungsgericht im angefochtenen Beschluss angeschlossen hat (ebenso Beschluss vom 11. Juli 2007 - 62 PV 10.05 - juris Rn. 15 ff.), ist der Ausschlusstatbestand nur anzuwenden, wenn Funktion und Stelle organisatorisch miteinander verbunden sind, für die Funktion also eine Planstelle nach A 16 oder höher ausgewiesen ist (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 4. Mai 2005 - 1 A 2735/03.PVB - juris Rn. 30 und vom 30. April 2008 - 1 A 1055/06.PVB - Lorenzen, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/ Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 77 Rn. 30; Altvater/Hamer/Kröll/ Lemcke/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 6. Aufl. 2008, § 77 Rn. 18; Kaiser, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 3. Aufl. 2008, § 77 Rn. 23).Nach dieser Rechtsauffassung kommt § 77 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BPersVG nur in den Standardfällen der Planstellenbewirtschaftung zum Zuge, die durch eine starre Verbindung zwischen Planstelle und Dienstposten gekennzeichnet sind.

    gg) Die Ausschlussregelung muss nicht deswegen zurückstehen, weil zum Zwecke ihrer Anwendung die Topfwirtschaft zu beliebig handhabbaren Stellenverschiebungen führen könnte (so OVG Münster, Beschluss vom 4. Mai 2005 a.a.O. Rn. 32) oder weil es nicht möglich sein darf, mit einer "vagabundierenden" A-16-Stelle mehrere Übertragungsfälle von der Mitbestimmung auszuschließen (so Rehak, in: Lorenzen u.a., a.a.O. § 76 Rn. 43).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2006 - 62 PV 6.05

    Mitbestimmung bei der Übertragung eines Dienstpostens

    Die Übertragung der Aufgaben aus einer Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 16 oder höher führt nur dann zum Ausschluss der Mitbestimmung nach § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG, wenn übertragene Funktion und Stelle auch tatsächlich organisatorisch miteinander verbunden sind, für die in Rede stehende Funktion also tatsächlich eine Planstelle nach A 16 oder höher ausgewiesen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Juli 2001, a.a.O., Rdnr. 23 f. des Juris-Ausdrucks; Beschluss vom 3. Mai 2004, a.a.O., S. 7 f. des Beschlussabdrucks; Beschluss vom 4. Mai 2005 - 1 A 2735/03.PVB -, juris, Rdnr. 30 f. des Ausdrucks); daran fehlt es vorliegend, weil die Beteiligte ihre Planstellen nach dem System der Topfwirtschaft verwaltet.

    Wie das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 4. Mai 2005 entschieden hat, ist in der Übertragung einer Referatsleitung an einen Referenten "in jedem Falle" die Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit im Sinne des hier inmitten stehenden Mitbestimmungstatbestandes zu sehen, weil mit der Übertragung der Referatsleitung auf einen bestimmten Bewerber das Feld der Gesamtheit der Bewerber um die Beförderung auf eine entsprechende Planstelle vorausgreifend wesentlich verengt wird (1 A 2735/03.PVB, Rdnr. 26 ff. des juris-Ausdrucks).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2006 - 62 PV 7.05

    Bestehen einer Mitbestimmungspflicht bei der Übertragung von Referatsleitungen

    Die Übertragung der Aufgaben aus einer Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 16 oder höher führt nur dann zum Ausschluss der Mitbestimmung nach § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG, wenn übertragene Funktion und Stelle auch tatsächlich organisatorisch miteinander verbunden sind, für die in Rede stehende Funktion also tatsächlich eine Planstelle nach A 16 oder höher ausgewiesen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Juli 2001, a.a.O., Rdnr. 23 f. des Juris-Ausdrucks; Beschluss vom 3. Mai 2004, a.a.O., S. 7 f. des Beschlussabdrucks; Beschluss vom 4. Mai 2005 - 1 A 2735/03.PVB -, juris, Rdnr. 30 f. des Ausdrucks); daran fehlt es vorliegend, weil die Beteiligte ihre Planstellen nach dem System der Topfwirtschaft verwaltet.

    Wie das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 4. Mai 2005 entschieden hat, ist in der Übertragung einer Referatsleitung an einen Referenten "in jedem Falle" die Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit im Sinne des hier inmitten stehenden Mitbestimmungstatbestandes zu sehen, weil mit der Übertragung der Referatsleitung auf einen bestimmten Bewerber das Feld der Gesamtheit der Bewerber um die Beförderung auf eine entsprechende Planstelle vorausgreifend wesentlich verengt wird (1 A 2735/03.PVB, Rdnr. 26 ff. des juris-Ausdrucks).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2007 - 62 PV 10.05

    Mitbestimmung bei Referatsleiterdienstposten BesGr A 16 im Presse- und

    Die Übertragung der Aufgaben aus einer Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 16 oder höher führt nur dann zum Ausschluss der Mitbestimmung nach § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG, wenn übertragene Funktion und Stelle auch tatsächlich organisatorisch miteinander verbunden sind, für die in Rede stehende Funktion also tatsächlich eine Planstelle nach A 16 oder höher ausgewiesen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Juli 2001, a.a.O., Rdnr. 23 f. des Juris-Ausdrucks; Beschluss vom 3. Mai 2004, a.a.O., S. 7 f. des Beschlussabdrucks; Beschluss vom 4. Mai 2005 - 1 A 2735/03.PVB -, juris, Rdnr. 30 f. des Ausdrucks); daran fehlt es vorliegend, weil die Beteiligte ihre Planstellen nach dem System der Topfwirtschaft verwaltet.
  • VG Köln, 20.01.2006 - 33 K 5574/05

    Mitbestimmung bei der Übertragung von Dienstposten mit Referatsleiterfunktion an

    Zur näheren Begründung macht sich die Fachkammer die Ausführungen des Fachsenats des OVG NRW in den - den Verfahrensbeteiligten bekannten - Beschlüssen vom 05. Juli 2001 - 1 A 4182/99.PVB -, ZfPR 2002, 206 und vom 04. Mai 2005 - 1 A 2735/03.PVB - zu Eigen, die zur Übertragung von Referatsleiterdienstposten in anderen Bundesministerien (mit Topfwirtschaft) ergangen und auch hier einschlägig sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2004 - 1 B 333/04
    Die Antragsgegnerin hat weder im vorliegenden Beschwerdeverfahren noch in dem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren - 1 A 2735/03.PVB - substantiiert, warum sich die dem Beigeladenen mit der Übertragung des Referatsleiterdienstpostens eröffnete Beförderungschance gleichwohl nur als vage darstellen sollte.
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