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   OVG Saarland, 01.10.2014 - 1 A 289/14   

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https://dejure.org/2014,28817
OVG Saarland, 01.10.2014 - 1 A 289/14 (https://dejure.org/2014,28817)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01.10.2014 - 1 A 289/14 (https://dejure.org/2014,28817)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01. Oktober 2014 - 1 A 289/14 (https://dejure.org/2014,28817)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines ärztlichen Gutachtens bei Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers

  • rewis.io
  • ra.de
  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubniswiedererteilung - Gutachtenanordnung bei Abklärung von Gesundheitsmängeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ANORDNUNG; ÄZRTZLICHE, ERMESSEN; FAHRERLAUBNISBEHÖRDE; FAHRPROBE; GUTACHTEN; MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCH

  • rechtsportal.de

    Anordnung eines ärztlichen Gutachtens bei Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Seniorentag: Ich würde gerne eine Fahrprobe abliefern….

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    MPU bei Zweifeln an der körperlichen oder geistigen Fahreignung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers rechtfertigen Anordnung von ärztlichem Gutachten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ärztliches Gutachten bei Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 03.04.2007 - 11 C 07.331
    Auszug aus OVG Saarland, 01.10.2014 - 1 A 289/14
    Dass fallbezogen auch die unmittelbare Anordnung einer Fahrprobe zulässig wäre, ergibt sich insbesondere nicht aus der klägerseits zitierten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs(BayVGH, Beschluss vom 3.4.2007 - 11 C 07.331 -, juris Rdnr. 16).

    Der Kläger verweist in diesem Zusammenhang auf den vorbezeichneten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2007(BayVGH, Beschluss vom 3.4.2007, a.a.O.), in dem festgestellt sei, dass auch eine Fahrprobe das geeignete Mittel sein könne, um über einen wichtigen Teilbereich der Fahreignung, nämlich der praktischen Fahrfertigkeit, Aufschluss zu geben, sowie auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 17.9. 1987 - 7 C 79/86 -) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.7.1990 - 10 S 1428/90 -) zu Eignungszweifeln aufgrund altersbedingter Entwicklungen, hinsichtlich derer im Wege einer Fahrprobe überprüft werden könne, ob altersbedingte psycho-physische Leistungsmängel durch Erfahrung und gewohnheitsmäßig ausgeprägte Bedienungshandlungen ausgeglichen werden könnten.

  • BVerwG, 17.09.1987 - 7 C 79.86

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen altersbedingter Eignungsmängel und Abnahme

    Auszug aus OVG Saarland, 01.10.2014 - 1 A 289/14
    Der Kläger verweist in diesem Zusammenhang auf den vorbezeichneten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2007(BayVGH, Beschluss vom 3.4.2007, a.a.O.), in dem festgestellt sei, dass auch eine Fahrprobe das geeignete Mittel sein könne, um über einen wichtigen Teilbereich der Fahreignung, nämlich der praktischen Fahrfertigkeit, Aufschluss zu geben, sowie auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 17.9. 1987 - 7 C 79/86 -) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.7.1990 - 10 S 1428/90 -) zu Eignungszweifeln aufgrund altersbedingter Entwicklungen, hinsichtlich derer im Wege einer Fahrprobe überprüft werden könne, ob altersbedingte psycho-physische Leistungsmängel durch Erfahrung und gewohnheitsmäßig ausgeprägte Bedienungshandlungen ausgeglichen werden könnten.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1990 - 10 S 1428/90

    Überprüfung der Fahrtauglichkeit bei unsicherer Fahrweise

    Auszug aus OVG Saarland, 01.10.2014 - 1 A 289/14
    Der Kläger verweist in diesem Zusammenhang auf den vorbezeichneten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2007(BayVGH, Beschluss vom 3.4.2007, a.a.O.), in dem festgestellt sei, dass auch eine Fahrprobe das geeignete Mittel sein könne, um über einen wichtigen Teilbereich der Fahreignung, nämlich der praktischen Fahrfertigkeit, Aufschluss zu geben, sowie auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 17.9. 1987 - 7 C 79/86 -) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.7.1990 - 10 S 1428/90 -) zu Eignungszweifeln aufgrund altersbedingter Entwicklungen, hinsichtlich derer im Wege einer Fahrprobe überprüft werden könne, ob altersbedingte psycho-physische Leistungsmängel durch Erfahrung und gewohnheitsmäßig ausgeprägte Bedienungshandlungen ausgeglichen werden könnten.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 10 S 572/01

    Fahrerlaubnis - Gutachtenbeibringung wegen Erkrankung

    Auszug aus OVG Saarland, 01.10.2014 - 1 A 289/14
    Es bedarf mithin der in § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV vorgesehenen Abklärung des Ausmaßes der Schädigung durch ein ärztliches Gutachten.(vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.12.2001 - 10 S 572/01 -, juris Rdnr. 3).
  • VGH Bayern, 23.03.2020 - 11 ZB 20.35

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Multipler Sklerose

    Nach der Konzeption des Verordnungsgebers ist für eine Eignungsüberprüfung durch eine Fahrprobe nur Raum, wenn sie nach dem Ergebnis eines ärztlichen und/oder medizinisch-psychologischen Gutachtens angezeigt erscheint (vgl. OVG Saarl, U.v. 1.10.2014 - 1 A 289/14 - juris Rn. 39; Siegmund in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 18.3.2020, § 2 StVG Rn. 90).
  • VG Würzburg, 05.11.2014 - W 6 K 14.560

    Verspätet eingegangene Anfechtungsklage

    Nach den gesetzlichen Vorgaben und der Konzeption des Verordnungsgebers ist für eine Eignungsprüfung im Wege einer Fahrprobe nur Raum, wenn dies nach einem vorherigen ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachten konkret angezeigt erscheint (siehe OVG Saarland, U.v. 1.10.2014 - 1 A 289/14 - juris).
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