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   VG Lüneburg, 30.04.2009 - 1 A 300/05   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Verfassungsgemäße Alimentation für niedersächsische Beamte im Jahre 2005




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Wird zitiert von ... (8)  

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 373/08  

    Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das

    Ob es sich bei der erstmals im zweitinstanzlichen Verfahren ausdrücklich (hilfsweise) erhobenen Feststellungsklage um eine Klageänderung im Sinne des § 91 VwGO handelt, so etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 1 L 101/08 -, juris Rn. 49; siehe ferner VG Lüneburg, Urteil vom 30. April 2009 - 1 A 300/05 -, juris Rn. 23, mit der - für das Recht in Nordrhein-Westfalen nicht zutreffenden - Begründung, dass beim Übergang von der im dortigen Verfahren ursprünglich erhobenen Leistungsklage auf die Feststellungsklage nach niedersächsischem Landesrecht der Klagegegner wechselte (vormals Landesamt, jetzt Land Niedersachsen), kann dahingestellt bleiben.

    Diese Erwägungen gelten zwar im Ausgangspunkt auch für ein Feststellungsbegehren der hier in Rede stehenden Art. vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 1 L 104/08 -, juris Rn. 52; VG Lüneburg, Urteil vom 30. April 2009 - 1 A 300/05 -, juris Rn. 28.

    Die in diesem Zusammenhang geäußerte Auffassung des Verwaltungsgerichts Lüneburg - vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 30. April 2009 - 1 A 300/05 -, juris Rn. 20 - überzeugt nicht.

    vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 30. April 2009 - 1 A 300/05 -, juris Rn. 34.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1525/08  

    Kürzung der Sonderzuwendung, Streichung des Urlaubsgeldes und amtsangemessener

    Ob es sich bei der erstmals im zweitinstanzlichen Verfahren ausdrücklich (hilfsweise) erhobenen Feststellungsklage um eine Klageänderung im Sinne des § 91 VwGO handelt, so etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 1 L 101/08 -, juris Rn. 49; siehe ferner VG Lüneburg, Urteil vom 30. April 2009 - 1 A 300/05 -, juris Rn. 23, mit der - für das Recht in Nordrhein-Westfalen nicht zutreffenden - Begründung, dass beim Übergang von der im dortigen Verfahren ursprünglich erhobenen Leistungsklage auf die Feststellungsklage nach niedersächsischem Landesrecht der Klagegegner wechselte (vormals Landesamt, jetzt Land Niedersachsen), kann dahingestellt bleiben.

    Die in diesem Zusammenhang geäußerte Auffassung des Verwaltungsgerichts Lüneburg - vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 30. April 2009 - 1 A 300/05 -, juris Rn. 20 - überzeugt nicht.

    vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 30. April 2009 - 1 A 300/05 -, juris Rn. 34.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1416/08  

    Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das

    Ob es sich bei der erstmals im zweitinstanzlichen Verfahren ausdrücklich (hilfsweise) erhobenen Feststellungsklage um eine Klageänderung im Sinne des § 91 VwGO handelt, so etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 1 L 101/08 -, juris Rn. 49; siehe ferner VG Lüneburg, Urteil vom 30. April 2009 - 1 A 300/05 -, juris Rn. 23, mit der - für das Recht in Nordrhein-Westfalen nicht zutreffenden - Begründung, dass beim Übergang von der im dortigen Verfahren ebenfalls ursprünglich erhobenen Leistungsklage auf die Feststellungsklage nach niedersächsischem Landesrecht der Klagegegner wechselte (vormals Landesamt, jetzt Land Niedersachsen), kann dahingestellt bleiben.

    Die in diesem Zusammenhang geäußerte Auffassung des Verwaltungsgerichts Lüneburg - vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 30. April 2009 - 1 A 300/05 -, juris Rn. 20 - überzeugt nicht.

    vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 30. April 2009 - 1 A 300/05 -, juris Rn. 34.

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1695/08  

    Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das

    Ob es sich bei der erstmals im zweitinstanzlichen Verfahren ausdrücklich (hilfsweise) erhobenen Feststellungsklage um eine Klageänderung im Sinne des § 91 VwGO handelt, so etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 1 L 101/08 -, juris Rn. 49; siehe ferner VG Lüneburg, Urteil vom 30. April 2009 - 1 A 300/05 -, juris Rn. 23, mit der - für das Recht in Nordrhein-Westfalen nicht zutreffenden - Begründung, dass beim Übergang von der im dortigen Verfahren ebenfalls ursprünglich erhobenen Leistungsklage auf die Feststellungsklage nach niedersächsischem Landesrecht der Klagegegner wechselte (vormals Landesamt, jetzt Land Niedersachsen), kann dahingestellt bleiben.

    Die in diesem Zusammenhang geäußerte Auffassung des Verwaltungsgerichts Lüneburg - vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 30. April 2009 - 1 A 300/05 -, juris Rn. 20 - überzeugt nicht.

    vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 30. April 2009 - 1 A 300/05 -, juris Rn. 34.

  • BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvL 17/08  

    Verfassungsgemäßheit der Alimentation eines niedersächsischen Beamten der

    Insbesondere eine Auseinandersetzung mit der die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung bejahenden (niedersächsischen) Rechtsprechung (vgl. VG Hannover, Urteil vom 16. November 2006 2 A 50/04, NVwZ-RR 2008, S. 124, zur Verfassungskonformität der Neuregelung des Sonderzahlungsrechts, zwar bezogen auf die Streitjahre 2003 und 2004, aber wohl darüber hinausweisend; vgl. auch nach Erlass des Vorlagebeschlusses VG Lüneburg, Urteil vom 30. April 2009 1 A 300/05, juris, zur Verfassungskonformität der Alimentation der niedersächsischen Beamten im Jahr 2005) wäre insoweit angezeigt gewesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 281/07  
    - so etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 1 L 101/08 -, juris Rn. 49; siehe ferner VG Lüneburg, Urteil vom 30. April 2009 - 1 A 300/05 -, juris Rn. 23 - und nicht vielmehr - eher naheliegend - noch um eine bloße Erweiterung des Klageantrags in der Hauptsache im Sinne des § 264 Nr. 2 ZPO i.V.m. § 173 Satz 1 VwGO handelt, vgl. entsprechend für den Übergang von einer allgemeinen Leistungsklage zur Feststellungsklage Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 15. Aufl. 2007, § 91 Rn. 9 m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 3530/06  
    - so etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 1 L 101/08 -, juris Rn. 49; siehe ferner VG Lüneburg, Urteil vom 30. April 2009 - 1 A 300/05 -, juris Rn. 23 - und nicht vielmehr - eher naheliegend - noch um eine bloße Erweiterung des Klageantrags in der Hauptsache im Sinne des § 264 Nr. 2 ZPO i.V.m. § 173 Satz 1 VwGO handelt, vgl. entsprechend für den Übergang von einer allgemeinen Leistungsklage zur Feststellungsklage Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 15. Aufl. 2007, § 91 Rn. 9 m.w.N.
  • VG Lüneburg, 11.09.2012 - 3 A 231/11  

    Mitgliedschaft im Realverband

    Ein bloßer innerer Vorbehalt des H. als Verkäufer, er habe den Vertragsanteil nicht mit verkaufen wollen, ist von vornherein unerheblich (vgl. VG Göttingen, Urteil v. 18.07.2006 - 1 A 300/05 -).
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